Amelung

Amelung

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Amelung [1]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt UNKNOWN
Tod nach 811 [2]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Amelung (I) Graf --------------- - nach 811 Sohn des N.N. Amelung (I) gehörte dem sächsisch-thüringischen Zweig der BILLINGE an,die S. Krüger als "BILLUNGER" bezeichnet hat. Sie gehörte zu jenenFamilien in Sachsen, die in ihrer Loyalität zu KARL DEM GROSSENgespalten waren. Krüger Sabine: Seite 79-82 ************ "Studien zur sächsischen Grafschaftsverfassung" c) Quellen zur Genealogie der BILLUNGER I. Nachkommen Amelungs I. a) Amelung (DKdGr. 213, p. 285, 811) b) Sein Sohn Bennid comes (a.a.O.); Bennicho (Trad. Fuld., c. 41, nr.52) c) Sein Bruder Billung (Dronke a.a.O.) d) Sein Bruder Rudrat (Dronke a.a.O.) e) Bennids Sohn Amelung comes (Kaufunger Urkundenbuch I, nr. 2, p. 3);Besitz in Rimbeck (§ 316); Zeuge in Liedingen (§ 271), Kaisede (3305); vermählt mit Haduwy, EKBERTINERIN (3 373). f) Sein Bruder Wicman comes (Kaufunger Urkundenbuch I, a.a.O.);vermählt mit Imhild (Kaufunger Urkundenbuch I, nr. 3, p. 4); gefallen880 gegen die Dänen (Ann. Fuld. MG. SS. I, p. 393). Zeuge in Vaakebei Veckerhagen, Kreis Hofgeismar (§ 458), Ötenhausen (§ 470), in derZiesdorfer Mark bei Wünnenberg (§ 485). g) Rudrats Sohn Hrodrah comes, beneficium in pago Grainga in Kilver(DLdDt. 61, p. 84. 851); Zeuge in Bielefeld und Ditzen (§ 410) h) Kinder Amelungs und Haduwys: 1. Bennid; 2. Amelung comes (Trad.Corb. § 373) (§ 349 avunculus Cobbo); Besitz im Bikethorp (unbekannt)(Catal. donat. Corb. Wilm. I, p. 509). Zeuge in Blekisi und ehem.Andepe bei Wünnenberg (§ 431), Mühlhausen (§ 462); 3. AlberatAbbatissa; 4. Hemma (Kaufunger Urkundenbuch I, nr. 3, p. 4/5). i) Sohn Wicmans und Imhildes Athelbert comes (Kaufunger Urkundenbuch,a.a.O.); Besitz in Wahnhausen und Speele (ibidem); vielleicht seinerSchwester Rihhilde (cod. Dipl. Fuld., nr. 582). k) Athelberts Sohn Billung (Kaufunger Urkundenbuch, a.a.O.) vielleichtseine Brüder Unwan und Baldung (Dronke a.a.O.). II. Nachkommen Folculfs, Folcberts und Amelungs II. a) Folculf, vermählt mit Wentilpurg (Hersfelder Urkundenbuch) b) Ihre Kinder: 1. Retun; 2. Bruning; 3. Asarich; 4. Amelung (ibidem) Vermutlich deren Nachkommen: c) Folchard venerabilis prasbiter und Hiltipurg nobilis femina,Gründer von Möllenbeck (DA. 147, p. 224/225. 896) d) Folcbert vir illuster ac potens (vita S. Lebuini MG. SS. II, p.362). e) Vielleicht sein Sohn Folcheri fidelis regis (DLdDt. 95, p. 137,859: beneficium in pagis Grainga et Threcwithi); Zeuge in Stahle,Kreis Höxter (§ 245), in pago Derlingo (§ 248), Büchten, A. Ahlden(§267), Bostel bei Soltau, Bommelsen, Loingowalde (§ 296),Marcberterhusen (unbekannt) (§ 298), Wuringereshusun (§ 336),Hiddeshusen bei Erwitzen, Kreis Höxter (§ 407). f) Sein Bruder Delheri (Trad. Corb. § 226). g) Vielleicht sein Bruder Folcmar; Besitz in Büren, in pago Hessi (§327); Zeuge in Kaierde (§ 293); Huntlosen bei Bremen (§ 347),Helperdun bei Paderborn (§ 380), Heisede bei Sarstedt (ibidem),Schachten bei Hofgeismar (§ 421), Upmaim (§ 426), Sirikeshusun, KreisBüren (§ 430). Vermutlich ihre Nachkommen: h) 1. Folcbert comes, Zeuge bei Schenkung Wolfhelms von Münster (Wilm.I, p. 530); 2. Folcwart comes, gefallen 880 gegen die Dänen (Ann.Fuld. MG. SS. I, p. 393); 3. Folclog fidelis femina, vermählt mitBevi, Besitz in pago Marstem in Venreder (§ 367; 456). i) Amelung II. (Trad. Corb., § 244). k) Sein Sohn Enno comes (ibidem); Besitz in Merseburg (Trad. Fuld., c.41, nr. 71) und Theutmareshusun, Kreis Warburg (Trad. Corb. § 242);Zeuge in Wülpke, Kreis Minden (§ 229), in pago Nordthuringi (§ 224),Hohnsleebn in pago Thuringia (§ 249), Ossendorf, Kreis Warburg (§287), in pago Hasugo (§ 363). l) Sein Bruder Erih comes; Besitz in villa Wardri (unbekannt) (Trad.Fuld., c. 41, nr. 70) und Merseburg (a.a.O. nr. 71). m) Sein Bruder Folcger; Besitz in Merseburg (a.a.O.) n) Ihre Schwester Cunihild (Trad. Corb. § 242). Die billungischen Besitzverhältnisse bestätigen durchaus das, was unsdas Diplom KARLS DES GROSSEN von 811 berichtet, daß nämlich zumindestein Zweig von ihnen relinquens locum nativitatis suae von seinenVerwandten vertrieben wurde. Dieser locus nativitatis ist nicht ganzleicht zu finden; Brecht scheint ihn in Gr.-Orden bei Quedlinburgvermutet zu haben. Dort war zweifellos billungischer Besitz [1 Vgl.Trad. Fuld., c. 41, nr. 52, und die Schenkung an Hersfeld 835 (Großea.a.O.).]. Gehörte zu Orden auch Quedlinburg selbst mit seinenbeträchtlichen Pertinenzien, wie es später über Hersfeld an dieLIUDOLFINGER kam, so handelt es sich um einen umfangreichen Besitz,der wohl die Wiege eines mächtigen Geschlechts gewesen sein kann.Leider wissen wir nicht, ob die urbs Quedlinburg ältere Vorgängerhatte. Nachdem die BILLUNGER aus diesem ihrem alten Kerngebietvertrieben waren, faßten sie neu Fuß in dem in den Urkunden KARLS DESGROSSEN genannten Gebiet zwischen Werra und Fulda. Kaufungen scheintursprünglich eine billungische Eigenkirche gewesen zu sein [2Kaufunger Urkundenbuch I., nr. 2: ... quoddicti fratres et comites(Amelung und Wichman) in rebus ecclesiae illius a progenitoribusessent iuste et rationabiliter potentes.], um die herum sich diebillungischen Güter Wahnhausen, Speele, Marxhausen und Benterodegruppieren. Auf der Grenze zwischen Sachsen und Franken gelegen,halten sie den BILLUNGERN die Möglichkeit offen, in beiden Stämmenihren Einfluß geltend zu machen. Fränkischen Besitz können wir inSteinach nachweisen (cod. dipl. Fuld. 582, 863), südsächsischen inRimbeck im sächsischen Hessengau (Trad. Corb. § 316) [3 Vgl. aber überdie Möglichkeit, daß es sich hier um ekbertinischen Besitz handelt o.p. 74.], in Alten-Gossern (DO I, 223, 961, Besitz des Grafen Billing),Burgsdorf und Einzingen im Schwabengau (tradiert an Hersfeld 835,zitiert bei Große, Heinrich I., p. 8), thüringischen bei Wormstedt,Utenbach, Hohlstedt, München-Gosserstedt (DO. I, 198, 958). DieHerkunft dieser einzelnen Güterkomplexe ist nicht immer leichtfestzustellen, da uns vielfach die Sippen der billungischenGemahlinnen unbekannt sind. Wie beträchtlich deren Güter eine Erbmasseverändern können, sieht man an dem Besitz, den Billung 953 (DO. I,165) an OTTO I. tauscht und der 966 (DO. I, 328) bezeichnet wird alsquidquid conjux sua herdeitari juris habere videbatur. So muß es auchunklar bleiben, ob die BILLUNGER ursprünglich Besitz im Moswiddi undnördlich der Elbe hatten, wie aus einer Tradition vor 836 (Trad. Corb.§ 349) hervorzugehen scheint. Den ältesten BILLUNGER nennt uns das Diplom KARLS DES GROSSEN von 811,Amelung. Und er ist wirklich schon ein "BILLUNGER" oder zumindest miteiner BILLUNGERIN vermählt, denn unter seinen Söhnen begegnet einBillung. Ein Sohn Bennid wird in dem Diplom selbst genannt, wir dürfenihn wohl in dem Bennicho wiedererkennen, der zusammen mit Billung obremedium anime fratris sui Rudrati Besitz in villa Orda (Orden) inpago Hardegowe an Fulda tradiert. Bennids Gemahlin kennen wir nicht,man könnte aus dem Namen seines Sohnes Wichman schließen, da sie inverwandtschaftlichen Beziehungen zu dem älteren Grafen dieses Namensgestanden habe. Amelung und Wichman sind uns als Söhne Bennids zwarnirgends ausdrücklich bezeugt, doch darf man sie wohl dafür halten, daBennids Name bei Amelungs Sohn wiederkehrt. Amelung und Wichman sinduns in der ersten Kaufunger Urkunde ausdrücklich als Brüder genannt.Über ihre Familienverhältnisse sind wir ein wenig besser unterrichtet.Amelung war nach Trad. Corb. § 373, vermählt mit der EKBERTINERINHaduwy, Enkelin Ekberts und der heiligen Ida, vermutlich Tochter Aedasund eines princeps Billung [5 Von Heinemann, Zur Genealogie undGeschichte des Bill. Herzogshauses, Zeischrift des HistorischenVereins für Niedersachsen (1865), p. 145 u.ö., hält diesen Billung füridentisch mit dem Sohn Amelungs I. gleichen Namens, während er Haduwy,einem schon von Waitz widerlegten Irrtum folgend, für eine SchwesterHerzog Liudolfs, beide also für Kinder Eckerts und Idas, hält. Er mußinfolgedessen annehmen (p. 150), daß die ursprünglich sächsischeAbkunft der BILLUNGER bei ihren Stammesgenossen in Vergessenheitgeraten sei, und Hrotsvith deshalb Oda als aus fränkischem Stammesentsprossen bezeichnen kann. Daß der princeps Billung mit densächsischen BILLUNGERN, vermutlich in weiblicher Linie, versippt war,macht auch mir sein Name wahrscheinlich. Die Beispiele dafür aber, daßmehrere Sippengenossen zu gleicher Zeit den gleichen Namen tragen,sind zu häufig (vgl. LIUDOLFINGER und die drei Bardos 880!), als daßman die beiden Billungs unbedingt für identisch halten müßte.].Gleichfalls in dieser Tradition bezeugt sind ihre Söhne Amelung undBennid. In der zweiten Kaufunger Urkunde werden die Namen ihrer beidenSchwestern, der Äbtissin Alberat und Hemmas, genannt. Im gleichenDiplom erhalten wir auch Nachricht über Wichman, den von Heinemannwohl richtig mit dem 880 gefallenen Grafen identifiziert. Dann sindwohl auch Trad. Corb. §§ 458; 470; 485 auf ihn zu beziehen. Er warvermählt mit einer Imhilde, deren Abkunft wir nicht kennen. Sie könnteeine Tochter des Garfen Ricdag sein, dessen Gemahlin den gleichenNamen trug. Als Sohn Wichmans und Imhildes nennt sich Athelbert comes,als Enkel Billunc. Wahrscheinlich ist er identisch mit dem Billung,der 863 zusammen mit Unwan und Baldung eine Tradition in Steinachmacht. Sie waren sicherlich untereinander und mit der Rihhildverwandt, die ihnen den Besitz iure hederditario hinterlassen hatte.Vielleicht dürfen wir in ihr eine Tante der drei und die Schwester desGrafen Athelbert sehen. oo N.N. - Kinder: Billunc (Billung) - Bennid (I) = Bernhard - Rudrat - Literatur: ----------- Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9.Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichungder Historischen Kommission für Hannover Seite 79-82 -

Quellenangaben

1 http://www.genealogie-mittelalter.de/billunger/amelung_1_graf_811/amelung_1_graf_811.html
2 http://www.genealogie-mittelalter.de/billunger/amelung_1_graf_811/amelung_1_graf_811.html

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