Notizen zu dieser Person
In der Literatur wie z.B. in seiner Leichenrede taucht er nur alsJohann Pommer auf. Sein letztgeborener Sohn nennt ihn aber Corneliusin einem Schreiben von 1679 an den Kaiser Leopold. Johann CorneliusPommer dürfte also sein voller Name sein. Einige Forscher glauben, dass Johann [Cornelius] Pommer identisch istmit einem Hans POMMER, *Nürnberg 30.05.1592. Dies ist jedoch nach demTotenschauprotokoll auszuschließen, denn Johann [Cornelius] Pommer warzum Todeszeitpunkt 56 Jahre alt, also 1594 geboren. Weiterhin ist Wienals Geburtsort sehr wahrscheinlich, da in seinem Heiratseintrag (St.Stephan) ein Hinweis auf einen Geburtsort außerhalb Wiens fehlt. BeiPersonen, die in Wien geboren waren, wurde üblicherweise auf einenHinweis auf den Geburtsort verzichtet. 1629 wegen der Religion nach Nürnberg gezogen. - Die Situation derevangelischen Kirche in Österreich hatte sich über die Jahre so weitverschlechtert, dass sie 1629 in den Untergrund abgedrängt wurde. InStädten wie Wien konnte sie zwar noch aufgrund der wirtschaftlichwichtigen Kaufleute und der Gesandtschaften evangelischer StaatenUnterstützung finden, sie blieb aber ansonsten auf den Bauernstandbeschränkt "Am 25. September [1634] sandte die Regierung von Amberg einen 2.Bericht nach München, der neue Klagepunkte enthielt: [Johann ChristianFreiher von der] Wahl habe von dem Nürnberger Patrizier Hans JakobHolfelder, einem Vertreter des Patriziers Pommer, ein Lösegeld von8.000 Taler erpresst, Holfelder gegen das Verbot der Regierung freibehalten und ihm zum Schaden der Amberger den Handel nach Nürnbergerlaubt." WARLICH, DR. BERND: Wahl, Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf vonder. In: Der Dreißigjährige Krieg in Selbstzeugnissen, Chroniken undBerichten.http://www.30jaehrigerkrieg.de/wahl-joachim-christian-freiherr-1642-graf-von-der/, S. 9. Zuletzt geprüft am 11.01.2014. 1637 zieht Johann [Cornelius] Pommer nach Wien zurück. Dort nimm erseine Tätigkeit als Niederleger (auch Niederlagsverwandter genannt) inder kaiserlich befreiten Niederlage in Wien wieder auf. Niederleger "werden in Wien die wechselhandlungen und großhaendlerprotestantischer und juedischer nation genannt, die ungestoertehandlungsgeschaefte treiben duerfen" Zu den Privilegien gehörtenneben der Religionsfreiheit u. a. auch Steuerfreiheit. Der Niederlag oder Niederlagsherr führt die Oberaufsicht über diesen"Niederlagsmarkt". Er registriert die eingehende Ware und bestimmt dasStandgeld. Niederlage: Das Niederlagsrecht einer Stadt verpflichtete durchziehende Kaufleute,ihre mitgeführten Waren in der Stadt an einem bestimmten vomHandelsverbot befreiten Ort z.B. in speziellen Häusern oder Gebäudenzu verwahren und auszupacken und sie den Bürgern einige Tage lang zumKauf anzubieten. Diese Pflicht war mit Gebühren (Standgeld) verbundenund für die Stadt eine beträchtliche Einnahmequelle. Hatten dieKaufleute am Ende dieser Frist nicht genügend Waren verkauft, um dieGebühren entrichten zu können und nicht auch noch beim Verlassen derStadt eine hohe Ausfuhrgebühr auf ihre Waren bezahlen zu müssen, kames häufig zu Panikverkäufen. Niederlage: Recht von Städten, dass dort bestimmte Waren eine gewisse Zeitangeboten werden mussten, bevor sie frei (woandershin) verkauft werdenkonnten. Vgl. Anfeilzwang: Verpflichtung, landwirtschaftlicheÜberschussprodukte u. Vieh zuerst der Grundherrschaft, bzw. auf einemMarkt im Herrschaftsgebiet anzubieten bevor sie außerhalb oderanderweitig (Fürkauf) verkauft werden durften. WARLICH, DR. BERND: Wahl, Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf vonder. In: Der Dreißigjährige Krieg in Selbstzeugnissen, Chroniken undBerichten. Internet: Zugriff: 09.07.2011.http://www.30jaehrigerkrieg.de/wahl-joachim-christian-freiherr-1642-graf-von-der-2/. Pommer, Patrizier, S. 9.: "Am 25. September [1634] sandte die Regierung von Amberg einen 2.Bericht nach München, der neue Klagepunkte enthielt: [Johann ChristianFreiher von der] Wahl habe von dem Nürnberger Patrizier Hans JakobHolfelder, einem Vertreter des Patriziers Pommer, ein Lösegeld von8.000 Taler erpresst, Holfelder gegen das Verbot der Regierung freibehalten und ihm zum Schaden der Amberger den Handel nach Nürnbergerlaubt." - Ob es sich bei dem genannten Patrizier um Johann Pommerhandelt, ist unklar. Es könnte sich auch um Hans Pömer, der oft alsHans Pommer bezeichnet wird, handeln.