♂ Heinrich ARMBRECHT
Eigenschaften
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Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Heinrich ARMBRECHT |
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Notizen zu dieser Person
1. Ehe : 1809 Antonette Reiher2. Ehe : 1825 Johanna Dingelstedtübernahm am 27.1.1819 die Mühle in Erkeln von Müller Schäfer. AnErbstandsgeldern waren 6000 Thaler zu zahlen , ein Drittel beiAbschluß des Vertrages, ein Drittel Ostern 1819 , der Restkonnte stehenbleiben. Bei Zahlung des 2ten Drittels wurde derneue Müller in seine Erbrechte eingesetzt. dazu gehören dieHolzgerechtsame und das Recht eine Brennblase zu halten. AlleReparaturen hat der Müller selbst zu zahlen, auch den Aufbaunach Brand. Die Jährliche Abgabe (Canon) von der Mühle beträgt50 Thaler. Diese sind selbst in schlechten Zeiten zu zahlen, sogeht der Müller seines Erbrechtes un der Erbstandszahlungverlustig. Durch Ablösung des Canon , 25 mal 50 Thaler - 1250Thaler ging die Mühle in freien Besitz des Müllers über. ( 1200Jahre Erkeln)
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