Notizen zu dieser Person
Bei seiner ersten Hochzeit 1749 als Sohn des verstorbenen Matthias Pawliczko aus Wessele bezeichnet. Lt. Waisenbuch gab es jedoch keinen 1749/50 verstorbenen Matthias Pawlitschko in Wessele, dafür aber lt. Inleuteverzeichnis einen noch lebenden Inmann Matthias Pawlitschko. Dieser hatte einen Sohn Johannes, der lt. Inleutebuch 1749 in diesem Jahr geheiratet hat und am 22.9.1749 in die separierte Hüttenfreiheit entlassen wurde = eindeutig Johannes Pawlitschko aus dem Hochzeitseintrag. Er und seine Frau Maria Anna werden nämlich 1750 neu als Ehepaar ins Inleuteverzeichnis unter dem Ort Schlemmer- oder Thomashütte eingetragen. -Trauzeugen erste Hochzeit 1749: Herr Adalbert Kieweg aus der Korgushütte; Herr Franz Tischler aus der Schlemmerhütte. - Lt. Dominikalhäuslerbuch im Jahr 1761 35 Jahre alt, seine Frau Maria 31. Lt. den früheren MB dagegen jünger: 1735 angebl. 1/2 Jahr alt, 1749 angebl. 19 Jahre alt. - Ortschaft Mehregarten wird 1775 im Obermoldauer KB Möhrengarten geschrieben, in den 1780er Jahren Mährengarten. - Trauzeugen bei seiner zweiten Hochzeit: Wenzel Tischler, Häusler aus der "Birgerbergerhütten" und Wenzel Fritz, Häusler aus Mehregarten. - Im Bauernbuch 1808 heißt es, daß er unter den Inleuten verzeichnet wird; neuer Besitzer ist sein Sohn Johannes mit Frau Maria Anna. - Im Winterberger Grundbuch Nr. 48 über das Gericht Ferchenhaid ist sein Haus in Mehregarten unter Fol. 7 (Aufn. 41) verzeichnet. Demnach hat sich Johannes Pawlitschko auf fürstlichem Grund und Boden ein "Häußl" erbaut, welches ihm inhalts eigener Abschätzung für 35 Schock eigentümlich zugeschrieben wird. Von diesem Wert soll er so wie die anderen Waldhäusler 30 Schock meißnisch oder 35 Gulden rheinisch in jährlichen Raten zu 2 Schock an das fürstliche Rentamt erlegen, anfangend 1760. Bis 1777 hat Johannes diese Summe abbezahlt. Am 4.5.1807 erfolgt die Übergabe des Hauses (des Dominikalstifts Konskriptionsnummer 5) mit dazugehörigen Erbpachtgründen für 900 Gulden an seinen gleichnamigen Sohn Johannes Pawlitschko. Dabei wird auch das Ausgedinge für den Vater und, falls dieser wieder heiraten sollte, sein Eheweib in der Austragsstube geregelt, wobei der Sohn u. a. eine bestimmte Menge Getreide geben muß. Da der älteste Sohn des Abtreters, Wenzel, krüppelhaft ist und bei dieser Stift von Jugend an zu Handen seines Vaters gearbeitet hat, so wird demselben und seinem künftigen Eheweib lebenslang das Bleiben hierin versichert, und zwar die Wohnung gemeinschaftlich mit dem Besitzer auf dem Hausboden, außerdem ein Teilfeld zum Anbau von Getreide, Kohl, Erdäpfeln etc., eine Heuwiese usw.; sogar, daß der Dünger, der vom eigenen Vieh des Bleibers erzeugt wird, diesem bleiben soll, wird festgehalten. Dafür wird der Bleiber (also Wenzel) jährlich 8 Tage und seine Frau 6 Tage jährlich im Sommer ohne Kost und Lohn unentgeltlich arbeiten. Sollte der Sohn Wenzel das Bleiben nicht benötigen, so wird dieses Bleiben dem jüngsten Sohn Anton, welcher gleichfalls krüppelhaft ist, zufallen; dagegen wird derselbe seinem Bruder Wenzel 50 Gulden