ECKHARD VON PETERSHAIN

ECKHARD VON PETERSHAIN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name ECKHARD VON PETERSHAIN
Ausbildung genannt als Student in Erfurth 1479 Erfurt, Erfurt, Thüringen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Beruf Riedeselscher Amtmann auf Schloß Eisenbach bei Lauterbach 1516 Lauterbach, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Beruf -1508 Rentmeister in Ullrichstein 1492 Ulrichstein, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Besitz erhält 1493 Petershain als Mannslehen 1493

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 2. Januar 1472 Grünberg, Queckborn, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Tod 1521 Grünberg, Landkreis Gießen, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat 18. August 1494 Grünberg, Landkreis Gießen, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
18. August 1494
Grünberg, Landkreis Gießen, Hessen, Deutschland
GERTRUD VON ROSSDORF

Notizen zu dieser Person

Berufliche Historie: 1479 Student in Erfurt, 1483 in hess. Diensten, 1492-1508 Rentmeister in Ulrichstein, 1516 Riedesel´scher Amtmann auf Schloß Eisenbach bei Lauterbach [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er seinem Ulrichsteiner Rentmeister Eckhard von Petershain das Schultheißenamt zu Bobenhausen verschrieben hat, dieser aber wegen des Rentmeisteramtes das Schultheißenamt nicht angemessen versehen kann. Deshalb hat der Landgraf zwischen ihm und dem Holzförster Eckhard Lange vereinbart, daß er und alle ihm folgenden Holzförster, solange die Verschreibung des Rentmeisters währt, alle Dienste aus dem Gericht Bobenhausen bestellen und verwalten soll, es sei für den Schloßdienst, für das Ackerwerk, den Jägerdienst oder den Ausfahrtdienst. Jedoch muß sich der Rentmeister des Schultheißenamtes wegen mit Pferd und Harnisch gemäß seiner Verschreibung gerüstet halten und die Gerichtshändel mit dem Stabe fleißig besorgen. Dafür wird der Rentmeister dem Holzförster die Gefälle und Verdienste, die bisher dem Schultheißenamt gehörten, folgen lassen. Die Pflüge müssen dem Schultheißen im Lenzen einen halben Tag dienen (arnen). Er erhält zudem den Malter Hafer, denJungehen und Liethhen bisher dem Schultheißen gegeben haben, des Schultheißen Haferfutter, den Augusthafer (aust-) im Dorf Bobenhausen, die Schultheißenlaibe und die Raufstangen (reuf-), wie sie der Schultheiß bisher gehabt hat. Der Landgraf besiegelt beide Bescheide. Marburg sonabints nach Anthonii tage a. d. etc. 99.

Die Herren von Petershain waren einst gefürchtete Raubritter
http://trees.ancestry.com/rd?f=document&guid=a75cef37-4843-420c-a966-870623a1f37c&tid=43546571&pid=4653

Staatsarchiv Marburg
http://trees.ancestry.com/rd?f=document&guid=7162648b-e00b-4d74-8693-8c37d9185e5a&tid=43546571&pid=4653

Quellenangaben

1

Datenbank

Titel Schneider + "Andere"
Beschreibung
Hochgeladen 2012-10-30 16:50:37.0
Einsender user's avatar H.-Uwe Schneider
E-Mail schneider-clan@web.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person