JOHANN DANIEL FLIES

JOHANN DANIEL FLIES

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name JOHANN DANIEL FLIES
Beruf Gasthalter und Wirt zur "Goldenen Krone" in Umstadt

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 22. September 1609 Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Tod 14. Oktober 1666 Groß-Umstadt, Darmstadt-Dieburg, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat 1640 Groß-Umstadt, Darmstadt-Dieburg, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1640
Groß-Umstadt, Darmstadt-Dieburg, Hessen, Deutschland
ELISABETHA SCHWEBEL

Notizen zu dieser Person

Johann Daniel Fließ, Kronenwirt in Groß-Umstadt, *22.09.1609, ?03.01.1671 Groß-Umstadt, ev., ¥I 01.10.1633 Frankfurt/Main mit Sophia Burckmann ¥II 13.04.1635 Frankfurt/Main mit Gertraud Nassauer ¥III 25.03.1638 Frankfurt/Main proklamiert mit Elisabetha Schwebel / Schwöbel (Person 5.767) Johann Daniel Fließ war Gasthalter in Frankfurt/Main im Haus zum Stern (Fahrgasse Nr. 93). 1639 finden wir ihn in der Musterungsliste von Groß-Umstadt, 1643 im "Verzeichnis der Vermögenden" als Beisasse zu Groß-Umstadt mit dem Vermerk "von Frankfurt, Kronenwirt". 1643 unter "Frömde Manß Personen, so sich an Bürgers Wittiben und töchter verheürathet" als "Johann Daniel Fließ von Franckforth". Johann Daniel hat erst 1652 das Bürgerrecht in Groß-Umstadt erworben. 1653 wird er als Fleischschätzer genannt. Besitz: a) Lemmer Theilung zue Umbstatt vom Jahr 1660: Johann Daniel Fließ ao 1659, 4 Stück b) 1668 unter "Tabakbau im Semder-Feld zu Groß-Umstadt" mit "1/4 im Mühlgrund neben Veltin Poth und B....... Hannß" c) Unter "Einnahmen der kurpfälzischen Kellerei und Pastore im Umstädter und Ozberger Amt 1668": "Johann Daniel Fließen modo Johannes Völckers Hof" Der 29jährige Frankfurter Bürger Johann Daniel Fließ übernimmt ab November 1638 die "Krone" als sein Eigentum. Fließ ist ein energischer unternehmungslustiger Mann. Wie wir nachstehend sehen, verstand er es bestens, seine Geschäftsinteressen wahrzunehmen. Als "gebannt Wirtshaus" hatte die "Krone" gewisse Berechtigungen und Vergünstigungen. So hatte Fließ bei der Übernahme durch den Landesherrn für zwei Jahre Freiheit von allen Frohnen erlangt. Am 13. September 1639 beklagt er sich bei dem Stadtrat wie folgt: "Nachdem sich jüngst der Cronenwürth Johann Daniel Fließbeschweret und beklagt, daß die Gaßenwürthe allhier Peter Sahm und Hans Balthasar Lengfelder wider die Gebühr und das alte Herkommen die Leute mit Gekochtem speiseten und über Nacht beherbergten, und ihm also hierdurch das Brot vom Maulabschnitten, mit Bitt sie, die Gassenwürthe dahin anzuhalten, daß sie 1. niemands was gekochtes zu eßen geben, 2. niemand beherbergen, 3. und kein Weinkauf in ihren Häusern halten dörffen. Oder sollten sie uff den widrigen Fall ein jeder ein öffentliches Schild aushengen. - Also haben daruff gedachte Beampte hierüber einen E. Raht befragen lassen, wie es dann mit diesem Herkommen und mit den Gaßenwürthen zu halten sey???Denen E.E. Raht geantwortet: Man wüßte sich nicht zuerinnern. daß den Gaßenwürthen dies verboten sey, obschon vorige Cronenwürthe auch darumb angehalten hätten ... Wenn aber frembde Leute über Nacht in der Statt herbergen wollten, seyensie zur Crone als ein gebannt Wirtshaus gewiesen, doch sei dies nicht so genau genommen worden. " Wegen seiner Fronfreiheit schreibt er am 4. Juli 1642: "Er hätte gehofft, daß sein gnädiger Herr und Fürst Landgraf Georg von Hessen ihm einen neuen Freyheitsbrief ausstellen würde. Der Herr Amptmann hätte ihn vertröstet und er bittet denRat ihn solange zu befreien, bis sein Gesuch genehmigt ist, was aber der Rat abschlug. " 1641 ist Fließ immer noch Beisaß, also hat noch keine Bürgerrechte erworben. Er hat es in Umstadt zu einem gewissen Wohlstand gebracht. Immer wieder versucht er fronfrei zu werden: "Eodem, übergab der Cronenwürth allhier Johann DanielFließ eine Supplication an E. E. Raht und bath im zu gestatten, daß er sein Schildt herabthun und der Würthschaft enthoben werden möcht. Dafür wollt er mit der Stadt einhundert Gulden verrechnen." Der Rat genehmigte aber nicht, da?? die"Krone" geschlossen wurde. Wenn der Kronenwirt einhundert Reichstaler bezahlen wolle, so wäre er für seine Person fron- und wachfrei, soweit es städtische Fronen betrifft. Doch auch die Konkurrenz wurde regsamer. So richtete in der Nachbarschaft der neue Wirt, der Stadtkapitän Peter Sahm, der die Witwe des in der Pest 1635 verstorbenen Löwenwirts Seyfried geheiratet hatte, am 14. Oktober 1641 an denStadtrat ein Gesuch: "Capitain Peter Sahm hielt um den Bierschank an, daß ihm solcher vergunnt werden möchte: Ist ihm zur Antwort geworden, daß man zuvor mit den beiden Würthen Johann Daniel Fließen und Balthasar Lengfeldern reden undvernehmen wollt, ob sie neben dem Wein nicht auch Bier zapfen und die Stadt versorgen wollten. Sollt ihm alsdann wiederumb Bescheid werden. " Etwas später richtet dieser ein weiteres Gesuch an den Stadtrat: "Peter Sahm hielt bey E.E. Rath an ihm zu vergunnen, daß er seinen Wirthsschild wiederumb außhängen und gleich seinem Vorfahren Georg Seifrieden Wirtschaft treiben möchte.Mit Anbieten sich gegenüber Gästen und Jedermann ohnklagbar zu verhalten. Doch wollt er die Würthschaft solcher gestalten annehmen und treiben, daß es seinem Haus zu keiner Gerechtigkeit werden soll. - Ist ihm bewilligt und zugesagtworden, daß er nach Verfließung Jahr und Tag den Schild; wann er will, wiederumb herunter thun möge. Soll gleichwohl zuvor mit dem Herrn Beamten davon geredet und communication gepflogen werden. " 1660 verstirbt Fließ, erst 51 Jahre alt, nachdem er kurz vorher 1652 das Bürgerrecht in der Stadt erworben hatte. Sein Tod war für die Kronenwirtsfamilie ein schwerer Schlag. Die junge Witwe Elisabetha war erst 43 Jahre alt, es warenKinder vorhanden, und ein solches Hauswesen war allein schwer zu bewirtschaften.

Herkunft von JOHANN DANIEL FLIES
http://trees.ancestry.com/rd?f=document&guid=c8aeb90b-0097-4751-a63c-b526014a5972&tid=43546571&pid=4851

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