Heinrich WEBER

Heinrich WEBER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich WEBER
Beruf Müller zu Hornbach, Sägemühle Contwig

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1705
Tod nach 1745

Notizen zu dieser Person

sein Vater hat einen Erbbestandsbrief am 28. April 1718 und einen Konfirmationsschein am 13. April 1738 erhalten. baut 1725 Mahlmühle zu Althornbach in Althornbach gelegen; die Mühle wurde 1725 (nach Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 192) bzw. 1726 (vgl. Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 107) von dem Müller Johann Henrich *Weber errichtet; als Standort wurde ein Wiesenplatz, der sog. “Brunnen-Garthen” gewählt, der im Eigentum seines Schwiegervaters Ludwig Heinrich Weber stand (vgl. Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 107; Schneider: Hornbacher Mühlen, a.a.O., S. S. 4). Gegen die Erlaubnis zur Errichtung der neuen Mühle in Althornbach durch den Müller Johann Henrich *Weber wehrten sich der Müller auf der Oberen Mahl-und Ohligmühle in Hornbach (Goffingmühle) Gottfried *Goffing und die Geistliche Güterverwaltung Heidelberg. Zwischen Rentkammer und der Geistlichen Güterverwaltung kam es zum Streit wegen der deren Rechten aus dem Wasserfall und dem Bann. Goffing und die Geistliche Güterverwaltung versuchten gegen die herzogliche Genehmigung der Rentkammer ein Widerspruchsrecht zu begründen, wurden jedoch mit ihrer “vermeintlichen Prohibition” verworfen. Ein Widerspruchsrecht i.S. eines ius contradicendi gegen das Mühlenregal des Landesherrn Bestand nicht. Die Geistliche Güterverwaltung und der M��ller Goffing wurden angewiesen, mit dem neuen Müller Weber zu “tractieren” und “das Projekt des Erbbestandes (sei) sowohl von Regimen als von Serenissimi Gustavo gnädigst approbiert worden”(vgl. LA Speyer Best. B 2 Nr. 1116/4; Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 116). Durch den Mühlenneubau der Mahlmühle zu Hornbach gerieten wegen der nun vorhandenen Überkapazität und des zugunstender Klostermühle bestehenden Bannrechts sowohl der Mahlmüller Weber selbst wie auch Gottfried *Goffing von der oberen Mahl- und Ohligmühle in Hornbach in wirtschaftliche Schwierigkeiten und konntenteilweise die Pacht kaum zahlen; bei Weber drohte über Jahre hinweg die Zwangsversteigerung (vgl. Schneider: Aus der wechselvollen Geschichte, a.a.O., S. 372/73). Im Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken vom 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/3-5) wird sie wie folgt beschrieben: “wird durch die Hornbach getrieben, liegt zu Hornbach gleich unterhalb dasiger Strohbrücke auf dem sogenannten Bremmengarten. 4 Wasserräder treiben 3 Mahlgänge und 1 Schälgang; liegt an der “vollen” Bach. Steinernes Gewölbe unter der Landstraße.Entrichtet jährlich 5 fl an die Landschreiberei Zweibrücken und 12 Ma. Korn Hornbacher Maßung an die Oberkellerei. Die Mühle hat keine gebannten Mähler, profitiert aber von den Kunden der Klosterbannmühle, wenn diese nicht leistungsfähig ist. Bei Hochwasser lassen die Bewohner der Stadt im Lothringischen mahlen (zu Breidenbach, Eschweiler und St. Omersweiler). Der Erbbeständer ist HeinrichWeber (Johann Henrich *Weber; vgl. Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 107), der die Mühle 1726 (1725 nach Stürmer, a.a.O., S. 107) gebaut hat. Er ist frei von Fron, Wachen und Einquartierung. Einevon Weber geplante Mahlmühle in Hornbach wird wegen Geldmangels wohl nicht zustande kommen.” (zitiert nach Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 192). Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und deshalb gestellten Anträge bei der Regierung in Zweibrücken führten zur Erarbeitung verschiedener Lösungsansätze, darunter die Errichtung einer Mahlmühlein Althornbach durch Weber; hierhin sollte der gesamte sog. Althornbacher Hof gebannt werden. Weil aber gleichzeitig auch eine Mühle in Mittelbach und eine weitere Mühle am *Kirschbacherhof genehmigt wurden, verzichtete Johann Henrich Weber auf die Ausführung des Neubaues und wollte stattdessen eine Ölmühle an seiner Mahlmühle errichten. Hierzu verpfändete seinen gesamten Besitz gegen einvon der Herzoglichen Rentkammer gewährtes Darlehen. Von der Darlehen summe wurden zuerst beträchtliche Pachtrückstände abgezogen. Mit dem restlichen Geld begann Weber die Ölmühle zu bauen. Weilaber gleichzeitig in Mittelbach eine Ölmühle entstand, ließ er seinen Bau unvollendet vgl. Schneider: Aus der wechselvollen Geschichte, a.a.O., S. 372). Weber mußte für seine nie errichtete Mühle in Althornbach und die nicht fertiggestellte Ölmühle aufgrund der Vereinbarung im Konzessionsvertrag die darin vereinbarte Pacht zahlen, obwohl er nichts einnahm. Dies trug nicht unwesentlich zu seinem finanziellen Ruin bei (vgl. LA Speyer Best. B2 Nr. 1117; Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 135; Schneider: Aus der wechselvollen Geschichte, a.a.O., S. 372). Er geriet in solche Schwierigkeiten, daß die Mühle und übriges Vermögen schließlich versteigert wurde. Der Versteigerungserlös von 3821 fl reichte nicht aus, um die Schulden zu decken (vgl. Schneider: Aus der wechselvollen Geschichte, a.a.O., S. 374). Betriebsnachfolger war nach dem “Pfalz-zweibrückischen Häuserbuch der Stadt Hornbach” der Müller Johann Balthasar Cron (Anm.: von der Klostermühle in Hornbach) (vgl. Schneider: Die Hornbacher Mühlen, a.a.O., S. 381). Aus der wechselvollen Geschichte der Hornbacher Mühlen Schneider, Arnold. (1996) - In: Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land (1996) S. 214-218

Identische Personen

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Titel bastian_laudemann
Beschreibung Der Schwerpunkt meiner Forschung liegt in der West-Pfalz (Raum Zweibrücken, Pirmasens, Waldfischbach, Trippstadt). Geschichtlich interessieren mich besonders die Einwanderung in diesen Raum ab dem 17. Jahrhundert und die Berufsgruppen der Müller und Förster.
Hochgeladen 2014-02-03 19:44:58.0
Einsender user's avatar Michael Hübner
E-Mail mi.huebner@online.de
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