Friedrich Heinrich Wilhelm August Georg BINDER

Friedrich Heinrich Wilhelm August Georg BINDER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Friedrich Heinrich Wilhelm August Georg BINDER [1]
Ausbildung vor 1900 Besuchte das Gymnasium in Hameln. Danach um 1900 Referendar in Hildesheim, dann in Elberfeld. nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 20. Juli 1879 Dehrenberg Hof Nr 4 nach diesem Ort suchen
Bestattung etwa 1929 Oberstaatsanwalt in Berlin nach diesem Ort suchen
Tod Berlin nach diesem Ort suchen

Notizen zu dieser Person

DER POLITISCHE ANKLÄGER Wer folgt auf Oberstaatsanwalt Binder? Vossische Zeitung, 3. September 1929 Noch wird die Republik von ihr feindlich Gesinnten berannt, noch muß ihre, zwar gefestigte, aber keineswegs ungefährdete Macht gegen Beschimpfer, Verleumder, Gewalttäter und im Dunkeln wühlende Ehrgeizige aller Art wachsam verteidigt werden. Wer sind die Männer, denen es obliegt, zum Schutze des Werkes von Weimar öffentlich Anklage zu erheben? Ist bei ihrer Bestellung auf Wichtigkeit und Würde ihres Amtes Bedacht genommen worden? Hat Dienstalter, persönliche Gunst oder gar Zufall die Wahl bestimmt. Wollte man die preußischen und die deutschen politischen Staatsanwälte auf ihre Eignung hin prüfen, vielleicht wäre das Ergebnis nicht immer beruhigend. In Berlin verteilt sich die Verfolgung der politischen und der verwandten Pressevergehen auf die Staatsanwaltschaften der drei Groß-Berliner Landgerichte. Kein Zweifel, daß eine zielbewußte und wirkungsvolle Abwehr der offenen und versteckten Angriffe auf die Republik durch solche Zersplitterung beeinträchtigt werden kann. Längst schon ist die Vereinigung der drei Staatsanwaltschafen zu einer einzigen Groß-Berliner Behörde angeregt worden. Wenn sich dagegen vielleicht einwenden läßt, daß ein zu großer Apparat entstünde, dessen Funktionieren an seiner Unübersichtlichkeit litte, so steht doch nichts im Wege, wenigstens die politischen Dezernate der drei Staatsanwaltschaften zusammenzulegen. Das wird über kurz oder lang vermutlich erfolgen. Vorläufig aber und für die jetzt notwendig gewordene Neubesetzung muß noch mit der bestehenden Einteilung gerechnet werde Das politische Dezernat bei den Staatsanwaltschaften pflegt je nach Umfang mit ein bis zwei Beamten besetzt zu sein. Es arbeitet aber nicht selbständig, sondern ist einer Abteilung eingefügt, deren Vorsteher sowohl die Aufsicht über die politischen Anklagen, als auch die volle Verantwortung für die Entscheidungen des unterstellten Dezernats übernimmt. Der Abteilungsvorsteher kontrolliert im allgemeinen bei politischen Anklagen jede Schlußverfügung und deckt sie mit seiner Unterschrift. In Groß-Berlin nun darf als das wichtigste politische Dezernat dasjenige der Staatsanwaltschaft beim Landgericht I gelten. Der Zufall hat zwar gerade die letzten großen politischen Prozesse in die Bezirke der beiden anderen Landgerichte verlegt. Das hindert nicht, daß die politische Staatsanwaltschaft des Landgerichts I, zwar nicht der Form, aber dem Gewicht nach, die zentrale Stelle für die Verfolgung politischer Vergehen darstellt. Denn der Bezirk des Landgerichts I umfaßt die Redaktionen der wichtigsten unter denjenigen Zeitungen, von denen der Kampf gegen die Republik geschürt wird, und er enthält außerdem den Kern der Hauptstadt Preußens und des Reiches. Gerade dieses politische Dezernat nun befindet sich im Zustand der völligen Umbesetzung. Sein Chef, Oberstaatsanwalt Binder, geht nach Frankfurt a. Main. Der Referent selbst aber, Staatsanwaltschaftsrat Kirchner, übersiedelt als Oberstaatsanwalt nach Meseritz. Seinen Posten nimmt Staatsanwalt Schönhoff ein, bisher Adlatus des politischen Dezernenten Kirchner, ein junger Mann, der über große Erfahrungen noch nicht verfügt. Unter diesen Umständen kommt viel darauf an, daß an die Stelle des scheidenden Oberstaatsanwalts Binder zum Leiter derjenigen Abteilung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht I, der das politische Dezernat untergeordnet ist, der richtige Mann bestellt wird. Entscheidungen sind bisher noch nicht getroffen. Der General- Staatsanwalt beim Kammergericht, der gehört werden muß, weilt auf Urlaub. In den nächsten Tagen voraussichtlich wird die Stelle in üblicher Weise ausgeschrieben werden. Unter den Bewerbern hat das Justizministerium alsdann die Wahl. Ohne Zweifel sind sich die zuständigen Herren bewußt, daß hier eine folgenschwere, für das Wohl der Republik ungewöhnlich wichtige Entscheidung getroffen werden muß. Ohne Zweifel sind sie sich auch schon darüber klar geworden, welcher Maßstab bei der Auswahl anzulegen ist. Der Chef des politischen Dezernats der Staatsanwaltschaft I Berlin darf nicht ein Mensch sein, der blind alle Worte und Taten verfolgt, die gegen die Republik ausgelegt werden können. Er muß Takt, Menschenkenntnis und politischen Instinkt genug besitzen, um harmlose oder lächerliche Ausbrüche der Leidenschaft oder erlaubte Äußerungen des Parteigeistes unterscheiden zu können von straffähigen und strafwürdigen Angriffen auf den Bestand des Staates. Er muß aber dann auch Willen und Tatkraft mitbringen, um Anklagen, wo sie erfordert werden, durchzuführen, und Verstand, um sie vor den erkennenden Gerichten zu vertreten. Staatsanwälte, die an diesem Posten genügen, mögen selten sein; aber wenn man sie suchen will, werden sie sich finden lassen. Vossische Zeitung, 3. September 1929

Quellenangaben

1 Dehrenberg, Höfe und Familien seit 400 Jahren, 31
Autor: Walter Albrecht
Angaben zur Veröffentlichung: Nieders. Landesverein für Familienkunde e. V. Hannover

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Titel OFB Aerzen 2013
Beschreibung

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