Johann Julius von SALDER
♂ Johann Julius von SALDER
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Johann Julius von SALDER | |||
Beruf | Jurist, 1717 Kanzleisekretär in Stade, 1723 Amtmann in Neuhaus, 1731 Oberamtmann in Neuhaus sowie Gutsherr in Geversdor | Neuhaus an der Oste nach diesem Ort suchen |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | Hannover nach diesem Ort suchen | [1] | |
Taufe | 25. August 1689 | Hannover nach diesem Ort suchen | |
Tod | 24. April 1761 | Neuhaus an der Oste nach diesem Ort suchen | |
Heirat | 31. August 1718 | Celle nach diesem Ort suchen |
Ehepartner und Kinder
Heirat | Ehepartner | Kinder |
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31. August 1718 Celle |
Sara Christina Eleonora BACMEISTER |
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Notizen zu dieser Person
BIOGRAPHISCHES: 1744 geadelt.
Quellenangaben
1 | SCHLOSS-Kirchenbuch Hannover 1680 - 1812; Band 1, A - K, 24 Autor: bearbeitet von Hans Funke Angaben zur Veröffentlichung: Deutsche Ortssippenbücher Reihe B - Band 74 |
Identische Personen
In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.
Datenbank
Titel | LUCAS |
Beschreibung | Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, NÖLDEKE, NÖLDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gemäß dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei: 1. GEDBAS.genealogy.net 2. GeneaNet.org und 3. www.familie-noeldeke.de Die eigentliche Forschung liegt überwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese können von allen Beteiligten bearbeitet werden. Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgeführt werden. Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollständige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden.
Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen |
Hochgeladen | 2023-07-09 08:54:58.0 |
Einsender | Christian W. Heermann |
c-w-heermann@gmx.de | |
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