Johann Joachim MÜLLER
♂ Johann Joachim MÜLLER
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Johann Joachim MÜLLER | |||
Beruf | Erb- und Gerichtsherr auf dem Rittergut | Lauingen nach diesem Ort suchen |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | etwa 1650 | [1] | |
Bestattung | 11. Dezember 1724 | Lauingen nach diesem Ort suchen | |
Tod | 15. November 1724 | Dreileben nach diesem Ort suchen | |
Heirat | 2. August 1682 | Königslutter nach diesem Ort suchen |
Eltern
NN MÜLLER |
Ehepartner und Kinder
Heirat | Ehepartner | Kinder |
---|---|---|
2. August 1682 Königslutter |
Anna Elisabeth STISSER |
|
Notizen zu dieser Person
BERUF: 1682 - 1684 Amtmann in Königslutter; seit 1693 Erb- und Gerichtsherr
auf Rittergut Lauingen.
Quellenangaben
1 | Das mitteldeutsche Geschlecht STISSER von 1480 bis zur Gegenwart, 42. 159 u. 160 Autor: JUST, Dr. Karlwilhelm Angaben zur Veröffentlichung: C. A. Starke Verlag 1965 |
Identische Personen
In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.
Datenbank
Titel | LUCAS |
Beschreibung | Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, NÖLDEKE, NÖLDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gemäß dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei: 1. GEDBAS.genealogy.net 2. GeneaNet.org und 3. www.familie-noeldeke.de Die eigentliche Forschung liegt überwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese können von allen Beteiligten bearbeitet werden. Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgeführt werden. Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollständige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden.
Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen |
Hochgeladen | 2023-07-09 08:54:58.0 |
Einsender | Christian W. Heermann |
c-w-heermann@gmx.de | |
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