Notizen zu dieser Person
OTTO I. übertrug Hermann Billung im Herbst 936 den Befehl auf dem Redarierfeldzug, dem wohl ein ständiger Auftrag des Grenzschutzes im Niederelberaum folgte. Doch ist Hermann Billung hierals MGraf erst 953 bezeugt. Während seiner Abwesenheit wurde Hermann Billung von OTTO I. wiederholt mit der Wahrnehmung von Gerichts- und Herrschaftsbefugnissen betraut (953, während des Aufstandes Liudolfs; 961, anläßlich des 2. Romzugs OTTOS; 966, vielleicht auf den gesamten sächsischen Raum bezogene "Prokuration"). Die königliche Kanzlei vermied es, Hermanns Befehlsgewalt mit dem Herzogstitel zu belegen und nannte ihn 'marchio' und 'comes'. Im Mittelpunkt seiner Herrschaftsausübung stand die NO-Grenze; Hermann Billung hielt die slavischen Völkerschaften der Abodriten, Wagrier und Redarier in Abhängigkeit vom Reich. Er hinterließ seinem Sohn Bernhard ein "machtvolles Herrschaftsgebilde" (Freytag)