Hans VII. SIMENS

Hans VII. SIMENS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hans VII. SIMENS
Beruf Kaufmann, Brauer, Münzer (�Kipper und Wipper�)

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1555 Goslar nach diesem Ort suchen
Tod 1627 Goslar nach diesem Ort suchen

Notizen zu dieser Person

Bürger (seit 1594), zugleich (ab 1624) Außenbürger der Stadt
Göttingen, Brauer, Kaufmann (1605 Wortgilde) und Münzer, als einer der
berüchtigten �Kipper und Wipper�, zu Goslar.
Besitzt 1578 ein Haus am Markt, dann an der Ecke des Schuhhofs und ab
1608 an der Bäckerstraße. Letzteres verfällt 1627 den Gläubigern, 1634
auch ein Haus am Hohen Weg.
Bringt ab 1606 die Stadtmünze Goslar wieder in Gang, wird 1618 in
gleicher Funktion nach Halberstadt berufen, betreibt aber nach der
Rückkehr die damals so berüchtigte Münzverschlechterung (�Kipper und
Wipper�), die v.a. im Norddeutschen den wohl ersten Zusammenbruch
einer neuzeitlichen Volkswirtschaft durch Inflation herbeiführte
(Höhepunkt 1622). Leiht zwar der Stadt Goslar große Summen,
verschuldet aber die Verarmung der ganzen Stadt maßgeblich mit und
verliert sein eigenes Vermögen nach der Neuordnung des Münzwesens
1623.
Wohl in Vorahnung noch größeren Unheils sucht er sich 1624 ein
Standbein außerhalb Goslars und Umgebung zu verschaffen, indem er
sich, seine Frau und seinen vier jüngsten Söhnen (deren Namen und
Geburtsdaten bei dieser Gelegenheit in beigefügten Protokollen
mitgeteilt werden) in das Bürgerrecht Göttingens einkauft. Sein Beruf
wird (wie meistens) dabei nicht erwähnt. Aber nach der
Generationenordnung kann der Hanns �Simmons�, der noch 1625
Außenbürgerschoß aus Goslar nach Göttingen abführt (und dann nicht
mehr), nur mit dem Münzer identisch sein, zumal der Doppelname des
Sohns Heinrich Julius eine gehobene berufliche Verbindung mit dem
Wolfenbütteler Welfenhaus mehr als nahelegt, wie sie im sonst
feindlichen Goslar damals nur Berg-, Hütten und Münzbeamte haben
können.
Daß die vier mit Namen und Alter in Göttingen aufgeführten Kinder sich
mit den zwei älteren, aus der Siemens-Forschung bekannten Kindern Hans
und Anna (L. Siemens/Hölscher, 1910, a.a.O.) nicht decken, kann die
Identifizierung nur erhärten. Der Göttinger Eintrag weist ausdrücklich
darauf hin, daß die vier Erwähnten unter zwölf Jahre alt sind, also
kostenfrei am elterlichen Bürgerrecht teilhaben (daher die Mitteilung
der Geburtsdaten). Weitere Gebühren für die älteren Kinder wären Hans
wohl zu teuer gekommen.
Demnach ergänzen sich also die älteren Kinder Hans und Anna, mit den
in Göttingen mitgeteilten Daten der bisher der
Siemens-Familienfoschung unbekannten, nach 1612 geborenen Söhne. Drei
davon werden nämlich noch vor dem letzten Elternteil in Goslar
verstorben sein, ohne wie Hans und Anna nach 1627 in
Vormundschaftssachen erwähnt werden zu müssen. Einer der vier ist aber
sicherlich mit dem geistig behinderten Sohn des Münzers Hans
identisch, der nach dem Tod der Eltern unter Vormundschaft der
Verwandten Benedict V. (Onkel), dann Benedict VI. (Cousin) und
schließlich Christof Siemens (noch 1655) ohne Nennung seines Vornamens
erwähnt und von L. Siemens/Hölscher (a.a.O.) mit der Nummer A 47
versehen wird.
Daß die Vormünder von dem geldwerten Privileg der 1624 erworbenen
Göttinger Bürgerschaft ihres armen Schützlings nichts wissen
(jedenfalls erwähnen die Goslarer Akten nichts nach L.
Siemens/Hölscher nichts davon), ist durchaus erklärlich. Der Münzer
Hans wird das Geld für das Göttinger Bürgerrecht wohl vor dem
drohenden Konkurs heimlich beiseitegeschafft haben.
Mitgeteilt von Herrn Gunnar Söffge, Goslar am 10.11. 2004

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