Dietrich Theodor SCHMIDTBERGER

Dietrich Theodor SCHMIDTBERGER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Dietrich Theodor SCHMIDTBERGER
Beruf Sendschöffe
Religionszugehörigkeit Römisch-katholisch
Nationalität Deutschland

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1710
Tod
Heirat 30. April 1736 Hermeskeil, Landkreis Trier-Saarburg, RLP nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
30. April 1736
Hermeskeil, Landkreis Trier-Saarburg, RLP
Anna Maria KRONENBERGER

Notizen zu dieser Person

Wird erwähnt in ERSTES FREYHERRLICH-HUNOLSTEINISCHES HEB-REGISTER ZU ZÜSCH Schutzgeld 12 Feb 1756 Züsch Einnahm Schutz Geld von den Hintersaßen 1. so im Dorff wohnen 15. Schmiedberger Dietrich 2,-- Rthl. 1769 in Schmelz, 1768/69 Sendschöffe dann im Wald bei Waldrill Sendschöffe nannte man in jener Zeit den Beisitzer bei einem kirchlichen Gericht. Kirchliche Gerichte gab es im Mittelalter undnoch bis in das 17. Jahrhundert hinein. Sie waren zuständig bei Anzeigen wegen Ketzerei und Unglauben. zu Send = geistl. Gericht; Mitglied d. kirchl. Sendgerichts, vereidigter rechtskundiger Laie, der die Rechte u. Pflichten von Pfarrer, Gemeinde u. Patron weist Sendbote, Sendgraf: Unter Karl dem Großen wurden für mehrere Gaue zwei besondere Beamte ernannt. Der Sendbote, ambassadeur (frz) fürdas geistliche Gericht und der Sendgraf für das weltliche Gericht. Siehe Dienstbote, Königsbote. Sendrichter, Sendherr. Ein Mitglied des geistlichen Gerichts, des Sendgerichts. Die Sendgelder oderSendbrüche sind die Strafgelder, die durch die Sendgerichte verhangen wurden. Send, aus synodus (lat), die geistliche Versammlung, danach das geistliche Rügegericht. Früher waren auch viele Jahrmärkte mit der Abhaltung der geistlichen Gerichte verbunden. Die Sendbann, das Zuständigkeitsgebiet des Sendgerichts. Das Sendgericht, ein kirchliches Sittengericht wurde ursprünglich vom Bischof oderseinem Vertreter abgehalten. Später wurde sie vom Archidiakon abgehalten. Sie verurteilten die kirchlichen Vergehen der Leien bei Ketzereien und Unglauben. Sendbar, a) als Schöffe, bzw. Sendschöffe berechtigt, b) sie durften als Rügezeuge teilnehmen, c) oder Vorrechte im geistlichen Gericht hatten (Sendmann, Sendleute, Sempermänner, Semperleute). Siehe Gemeindeschöffe, Haderschreiber, Königsbote, Synode. Sendschöffe. Siehe Sendrichter. Synode. Aus synodos (grch), syn (grch), mit, zusammen und hodos (grch), Weg, synodus (lat), Kirchenversammlung, Versammlung von Geistlichen und auch Leien zur Beratung und Entscheidung kirchenpolitischer und seelsorgerischer Probleme und Fragen. Es gibt auch noch weitere Schöffen, z. B.: Bedschöffe, Gerichtsschöffe, Ingerichtsschöffe oder auch nur einfach Schöffen. In jedem Falle handelt es sich um angesehene Personen, die zu diesem Amt gewählt wurden. Das Amt des Schöffen wurde meist bestimmten Familien zuerkannt, den sogenannten Schöffenfamilien. Diese hatten meist durch ihre Eltern ein entsprechendes Wissen und waren so geeignet, dieses Amt auszufüllen. Oft wurde das Amt vom Vater auf den Sohn vererbt wobei die übrigen Schöffenden neuen wählten. Die Schöffen wurden in der Regel auf Lebenszeit gewählt. Nur in seltenen Ausnahmen habe ich gelesen, daß wegen hohem Alter, Krankheit oder Schwachheit die Person von ihrem Amtzurücktrat.

Quellenangaben

1 Petra Kreuzer Familienseite bei gedbas
Autor: Petra Kreuzer
Angaben zur Veröffentlichung: Petra Kreuzer

Datenbank

Titel Familienstamm Bodo Koch
Beschreibung
Hochgeladen 2014-01-15 23:35:39.0
Einsender user's avatar Bodo Koch
E-Mail Bodo.Koch@ish.de
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