Christoph Friedrich OEHLER

Christoph Friedrich OEHLER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christoph Friedrich OEHLER
Beruf Taglöhner in Freudenthal

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 22. November 1793 Häfnerhaslach, Sachsenheim, Ludwigsburg, Baden-Württemberg, Germany nach diesem Ort suchen
Tod 22. Juni 1854 Freudental, Ludwigsburg, Baden-Württemberg, Germany nach diesem Ort suchen
Heirat 1. September 1830

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1. September 1830
Luise Dorothea KÜHNLE

Notizen zu dieser Person

Actum Freudenthal den 8 ten Jan.1822 Es wurde dem Schuldheißen Amt die Anzeige gemacht,daß am verfloßenen Sonntag nach 10 Uhr in des Baumwirths Stürzinger Haus ein Unfug mit Lermen singen und jolen verübt worden sey es wurde sofort Gerichtstaggehalten und der Baumwirth Stürzinger vorberufen und gefragt wer zu die ser Zeit in seinem Hauße gewesen seye.Der Baumwirth gibt an des Weiler s Knecht und des FörstersKrauchencht und des Hofgärtners Knecht(Chris toph Oehler)seyen in seinem Hause gewesen. 1.Frage:Ob er nicht wiße das Gesez daß er nach 9 Uhr niemand nichts mehr geben soll? Antwort:die 3 Purschen seyen 1 Virtel nach zehen Uhr von seinem Hauß fort,vielleicht hätten sie auf der Straße gelermt,in seinem Haus seyens ie still gewesen.Er gibt an daß fremde Purschenund einige Soldaten den Lärm gemacht hätten,die dieKirßen passiert wären. Es wurden sogleich die 3 Purschen vorberufen. Der Garten Knecht Christoph Oehler gibt an er sey im Baumwirtshauß gewesen,er habe nicht gesungen und auch nicht gelärmt,er seie 1 Virtel na ch zehen Uhr zu Hauße. Weil also keine Beweise waren,so wurde der Baumwirth Stürzinger weil er Aufenthalt über die gesetzliche Zeit gegeben hat um 1 f 30 x zur Common Caße gestraft. Bürgeraufnahmen in Freudental: Söhne der Freudentaler Bürger wurden mit 24 Jahren zum Bürger aufgenommen,spätestens aber bei ihrer Heirat.Auswärtige mußten Anträge stellen und ein Vermögen von wenigstens 500 f vorweisen,dann entschied derGe meinderat.Neu aufgenommeneBüzahlen: 1.1 f 40 x für einen Feyer Aimer 2.Accis 1 f 3.Waißenhaus 1 f 4.Bürger Geldt 4 f 5.Sportel Geldt 3 f 6.für Scheffel Frucht oder Denkel 3 f 30 x 7.dem Flecken Schützen 12 x insgesamt 14 f 22 x Actum den 31.ten Merz 1825 Der Sohn des Schutz Juden Hayum Löb Moses,Scribent in der Cammeral Verwaltung,macht die Beschwerde beim Schultheißen Amt,am 30.ten Merz seye er in den Anlagen gewesen,wo er vom HofgärtnerGanzert dazu erlaubniße rhalten habe.Er seye früher imScort gefahren,so habe er den Carl Wolß gefragt,ob er auch einsteigen wolle,so habe der Christoph Oehler,Gart en Knecht, gesagtsie dürfen beide nicht fahren und er dürfe nicht in den Anlagen gehen,vielweniger Schiff fahren.So habe der Garten Knecht ihn einen Lausbuben,Rotzbuben,Lausknittel gescho lten,wann er schon in der Cammeral Verwaltung seye,so seye er doch der Sohn des Hayum LöbMoses.Gestern abend seye er auf dem Kernibaum gese ßen in der Anlage zwischen Licht und Dunkel,so seye der Oehler ungefäh r noch 40 Schritt von ihmgewesen,so habe derselbe gesagt:Komm Bärle,jetzt wollen wir miteinander abrechnen.So habe er ihn vom Sitzen aufgezogen und geschlagen,zuerst an Kopf und dann auf den Rücken.Je öfters er sich entschuldigt habe,je mehr habe er ihn geschl agen.Wie er gesehen habe,daßkeineschuldigung fruchte,so habe er gesag t,er gehe zum Hofgärtner und beklage sich.Der Hofgärtner seye abernic ht zu Hauße gewesen,wo er zurückgegangen seye,so habe er ihm nocheinen Streich versetzt. Der Hofgärtner habe zwar nachher geäußert,das Schlagen oder Schimpfendas sey Sachen zur Amtsverfügung,was das übrige anging so dürfe er unge hindert in den Anlagen spazieren.Im Fall der Oehler diese Angab bestre iten wolle,so könnte dießfaZeugniß davon geben. Die Angab auf Vorlesen. Der beklagte Christoph Oehler wurde vorgefordert und ihm die Beschwerde des Bärle vorgelesen.Er habe ihn einen Flegel gescholten und noch vi el mehr,er wiße gar nicht mehr was dann sonst als grobe Sach.Er leugne gar nicht,daß er ihm einigeStreic gegeben habe,er bitte den Kläger,w eil er bereits das geschrieben habe,den Kläger mit seiner Klage abzuwe isen,er habe ihn gescholten ehe er ihn geschlagen habe. Auf die Angab des Oehler erwiedert Bär,der Oehler habe ihn zuerst gescholten. Christoph Oehler wurde wegen seinem unbedeutetem Unfug um 36 x gestraft. Actum den 29.Merz 1826 Oberamtlichen Auftrag zu folge,die Weigerung über die Annahme in Bürgerlichen Verband des Christoph Oehler wurde dem Gemeinde Rath zu Äußeru ng vorgelegt. Gibt Oehler an er besitze 200 f.Es seye jedermann bekannt,daß er gar kein Vermögen besitze und in dieser Beziehung seine Angab ungründlichs eye.Seine Braut als die einzige uneheliche Tochter und ihre Mutter bes itzen 600 f.Dieselbe besitztzwar ee kleine Loschie die blos vor 2 Per sonen und nicht vor eine Familie Platz bietet,wäre höchstens anzuschla gen 200 f.Die besitzenden Güter welche bereits in 1/2 Viertl Erdtbieren Landt bestehen,besitzen den Werth von 150 f.So viel ist bekannt,daß sie 50 f.Capital besitze. Die Mutter der Braut dieses bey ihrem gebrechlichen körperlichen Umständen der Ertrag selbst nothdürftig ist und in dieser Beziehung das Wai sengericht es nicht zulassen könnte,das kleine Vermögen an ihre Tochte r abgeben zu dörfen indem zu wäre,daß sie am Ende der Commune zurLast fallen würde. Waß das Zeugniß anbelangt,so habe er zwar das Zeugniß von seinem Prinzipal,daß er ein fleisiger Arbeiter sey,was aber die Sparsamkeit anbela ngt,seye er nicht ruhmwürdig,indem er der langen Zeit die er hier inD ienst stand und bey so großeralles durchgejagt,worüber derZeifel am Tag liegt,daß er kein thätiger Haußhalter und Bürger werdenwürde,zugleich wiße man weil die Güter hier noch wegen Mangel deren im großen Werth sind und in seinem Geburtsort(Häfnerhaslach)die Güter bedeutend wohlfeiler sind,das Fortkommenu nd das Brod vor seine Familie leichter zu erwerben seyen,zu dem seyedi ß kein Beweiß,daß er seineBrautser Beziehung verlaßen,indemerwann er seine Schwieger Mutter und seine Braut in seinem Ort einkaufenkönnte u nd beinah beßer begütert würden,in anderem Fall,wie er angibt daß dieselbe schon 2 uneheliche Kinder vonihm gebohren habe,die aber nicht mehr am Leben sind,ebensowohl wie von2 anderen Mägdchen,die bereits lebendige Kindervon ihm noch haben,ersi ch von denselben getrennt,ebenso wohl auch von ihr trennen könnte. Actum den 17 ten April 1826 In Gemäsheit Ober Amtlichen Erlaßes,weil der Gemeinde Rath die Annahmezum Bürger des Christoph Oehler verweigere,so solle der Bürger Aussch uß über deßen Annahme gehört und zu Protocoll genommen werden,weil ind ieser Beziehung der Ausschurde,so wurde hierauf zur Stimmabgabe gesc hritten,wie folgt: Mayer:Ja Friedrich Feyler:Nein Jacob Hofmann:Nein Andreas Beuttner:Nein Authenrieb:Nein Fried.Beißer:Nein Aus dem Grund können sie die Annahme nicht willfahren,indem Oehler kein Vermögen besizt und der Ort überhaupt mit Bürgern und größtentheilsm it unvermöglichen schon angehäuft war. Verhandelt den 11 ten Febr.1828 ferner erschienen die Bürger Johann Vogel,Heinrich Mayer,Wolß und Rausch und machte die wiederholte Bitte um den Christoph Oehler,welcher si ch schon mehrere Jahre hier aufhält,zum Bürger oder wenigstens zum Bei sizer anzunehmen,da er doch mitse Verlobten ein Hauß antrette und er ein tüchtiger Arbeiter seye,dieses Prädikat ihm von seinen Feindenges tattet werden muß,übrigens sey gar nicht zu bezweifeln,daß er im Ort zum Schaden gereichen könne. Dem Gemeinderath vorgestellt,worüber Stimmen eingezogen wurde. Conrad:Ja Weiler:Ja Rausch:Nein Trinkner:Nein Stürzinger:Ja Friedenauer:Nein Verhandelt den 1 ten Juni 1829 Christoph Oehler hat beim Schultheisen Amt Klage geführt,er habe in seiner Stube bey seiner Schwiegermutter morgens früh vor Tagesanbruch se ine Sense vestgeschlagen,da er darauf ins Mehengegangen seye,über dash abe ihn der Alexander Ötheimergesten,der unter ihm in der Stubewohne. Er habe ihn einen Häfnerhaslacher Jokel und er seye noch niemals imZu chthauß geweßen wie er,überhaupt habe er das Schimpfen immer fortgefüh rt,er habe auch noch kein Hurenkind wie er,bitte denAlexanderÖterr se inen Unfug zu verfügen. Alexander Ötheimer gibt an: Freytag Nacht um 1 Uhr habe Christoph Oehler ober ihm in der Stube Holtz gespalten und Sensen getingelt,über das seye seine Frau vom Schlafa ufgewacht,dieselbe im achten Monat in der Schwangerschaft,sagte zu ihm ,um Gottes willen,stehe auf,esmuß im Haus brennen.So wie er aufgewacht seye,so habe er gehört,daß ober ihm in der Stube Holtz gespalten werde.So habe er hinausgerufen:Christoph,ist es auch erlaubto ber anderen Köpfen Holtz zu spalten,daß ihm dieStuck Steken oben herun ter und der Speis von der Wandfalo habe der Christoph gesagt:Er seye in seiner Stube,er habe ihm nichts zu befehlen,wann er nicht schweige so gehe er herunter und haue ihm die Sense in den Kopf.Über das seye seine Ehefrau in Ohnmacht gefallen undanbrüchig geworden,wo sie jetzt im Blute liege,es seye ihr Monatliche s angebrochen,er habe aber dennoch wie Oehler angebe nicht gescholten, er bitte die Hebamme auch zuvernehmen,daß seine Frau über diesen Unfu g anbrüchig geworden seye. Christoph Oehler erwiedert hierauf,er habe seine Sense,wie er um 3 vierthel auf 3 Uhr ins Mehen gegangen seye einige Streich gegeben,getinge lt habe er nicht,so seye er hinaus zum HeinrichConrad und habe denselb en zum Mehen geweckt.Überdißseye er mit demselben zum Mehen gegangen. Ötheimer habe aber immer geschimpft und die Angab,daß er getingeltund Holtz oben spalte,das seye alles Unwahrheit,auch daß er den Ötheimerg escholten,seye Lüge,vielweniger habe er gesagt,daß er ihm Senseafhauen wolle. Das Anschlagen der Sense seye nicht schuld an demVorfall seiner Frau,sie seye ja noch 2 Tage darauf gesund gewesen,erbitte Öthe imer mit seiner vorgebrachten Lüge zu verweisen. Alexander Ötheimer gibt ferner an,daß er seine erste Angabe behaupte,er bitte die Sache genau zu untersuchen und die Hebamme zu vernehmen.Es wurde hierauf die Hebamme aufgefordert,diese aber wegen Geschäfte nic ht abkommen kann,so wurde dieVerhalung ausgesetzt bis auf weitere Ano rdnung. Verhandelt den 23 ten Juli 1829 In der Streitsache zwischen Christoph Oehler und Alexander Ötheimer wurden die Partheien heute vorgefordert,zuerst auf Verlangen des Ötheime r die Hebamme,Maurers Ehefrau vernommen. Gibt an:Der Doctor Profeßer Paulus habe gesagt,daß dieser Umstand vomOehler an deren Frau ihren Umständen nichts beigetragen haben könne,wei l dieselbe bereits 14 Tage vorher den Anfall bekommen und über die Zei t wwo dieses vorgefallen fortgehbe.Herr Profeßer habe gesagt,es seye nicht anzunehmen,daß dieses Schuld habe. Hierauf wurden bede zusammen gestellt und ein Versöhnungs Versuch angeordnet.Dieß gescha sogleich,bezeugen die Unterschriften. Verhandelt den 11 ten Dec.1829 zu 3.erschien Christoph Oehler von Häfnerhaslach,Brackenheimer Oberamts,mit der Bitte,ihn in das Bürgerrecht aufzunehmen,er seye gesonnen,di e ledige,verwaiste Dorothea Kühnle zu heurathen,wenn nun erwogen wirdd aß derselbe schon sich mehrereJahier aufhält auch ihm weiter nichtsa n den Gesezlichen Mengel Art.19 zur Last gelegt werden kann.Es wirdbe schloßen und dem Bittsteller eröffnet,derselbe erhalte die Erlaubnis s ich als Bürger hier nieder zu laßen und mit der Dorothea Küheriche n,anders ihm der Beschluß wieder aufgelöst werde. Hat zu bezahlen der Gemeinde Kasse 18 f. Gemeinderaths Sportel 3 f. Accis 1 f. Verhandelt den 24 ten Nov.1835 Ausschreibung der Polizei Diener Stelle Es haben sich gemeldet:Christoph Oehler,Peter Maurer,jung Konrad Sämann,Johann Peter Greiner. Der Gemeinderath erklärt,daß diese Stelle nicht so erträglich sei,eineFamilie ernähren zu können und so glauben die Unterzeichneten,daß Pet er Maurer,Schneider,der tauglichste wäre,weil der sein übriges Gewerbz u Hauße habe.Bey den 3andereoraussehen,daß diese Stellemehr zum Schad en als zum Nuzen gereichen werde,weil sie ihr Brod im Taglohn verdiene n müßen,diesen Verdienst aber verlassen müßten,welches mehr als 2mal soviel Schaden bringe. Beschloßen:Peter Maurer zum Amtsdiener zu bestellen. Verhandelt den 24.Januar 1854 3.)es kommt zur Sprache,daß Polizeidiener Oehler sein Amt so gar nachlässig versehe und es erscheint wünschenswert,daß man sich besser einen anderen Polizeidiener aufstelle. Verhandelt den 18.August 1854 Auf Ableben des Christoph (Friedrich) Oehler,gewesener Polizeidiener wurde zum Behuf dessen Eventual Theilung für seine hinterlassenen 9 min derjährigen Kinder Martin Eisenhardt Maurer dahier als Pfleger eingese tzt und verpflichtet.

Quellenangaben

1 C:\Users\kairos\Eigene Dokumente\genealogie\data\Kuhnle-Huber-Parczyk.ged
Kurztitel: Kuhnle-Huber-Parczyk.ged
2 Pfarramt Fruedenthal
Kurztitel: Pfarramt Fruedenthal

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Titel sonoptikon
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Hochgeladen 2014-10-14 08:48:15.0
Einsender user's avatar Werner Partner
E-Mail kairos@sonoptikon.de
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