Ignatz AUGUSTin ALDER

Ignatz AUGUSTin ALDER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Ignatz AUGUSTin ALDER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Juni 1791 Altewalde,Neisse,Schlesien nach diesem Ort suchen
Taufe 20. Juni 1791 Altewalde,Neisse,Schlesien nach diesem Ort suchen [4]
Tod vor 1856
Heirat vor 1808
Heirat nach 1810
Heirat nach 1831

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
vor 1808
Anna Maria NN
Heirat Ehepartner Kinder
nach 1810
Johanna NN
Heirat Ehepartner Kinder
nach 1831
NN

Notizen zu dieser Person

1791 Ignatz Augustin
1809 Augustin
1809 August
1856 Aug.

Er ist mit 7 Jahren (1798 Tod des Vaters) Halbwaise und mit 13 Jahren Vollwaise (1805 Tod der Mutter).

Bemerkenswert ist die 1808 errechnete Geburt des Sohnes Heinrich.
Seine erste Frau war (berechnet) sieben Jahre älter als er.

1809 Rittermäßiger Frei- und Erbscholz, Altewalde Nr. 43 (ältester Hinweis auf die Hausnummer der halben Erbscholtisei)
1809 Freischoltiseibesitzer, Altewalde (in Bischofswalde als Pate bei einem Kind von Leopold Paul, Gutsbesitzer, Bischofswalde Kleinwalde oo Anna Maria Hofrichter)
1810 seine (vermutete) Frau Anna Maria wird bei ihrer Beerdigung als rittermäßige Frei- und Erbscholzin, Altewalde Nr. 43 bezeichnet.
1837 rittermäßiger Scholtiseibesitzer (in einer Anzeige zur Verpachtung des Kaffeehauses)
1856: verstorbener rittermäßiger Scholtiseibesitzer, Altewalde (Heirat von Tochter Adelgunde)
1858: in Altewalde verstorbener rittermäßiger Scholtiseibesitzer


1820 findet sich die Heirat seines (vermuteten) Bruders, eines "ledigen gewesenen Junggesellen" Ignatz ALDER Sohn des rittermäßig verstorbenen Erbscholtiseibesitzer Franz Alder, Altewalde Nr. 43 mit Anna Maria Scholz.

Am 12. Nov. 1828 heiratet in Altewalde ein "Johann Alder des George Alders ritterm: Scholti=
sei Antheilsbesitzers ehel: Sohn No 43" oo Catharina Gronde Tochter des Michael Gronde, Bauer, Altewalde Nr. 22.
Dieser bleibt z. Z. noch völlig rätselhaft.


1890 findet sich die Heirat eines Carl Güttel, Fleischersohn, Altewalde mit Pauline Glatzel, Tochter des "Erbscholtiseibesitzers Josef Glatzel und dessen Ehefrau Agnes geborene ALDER", Altewalde. Demnach war Nachfolgerin als Erbscholtiseibesitzerin Altewalde Nr. 43 wahrscheinlich seine Tochter Agnes, von der wir hier allerdings erstmals erfahren.
= = =
Klemens Lorenz 1926:
Mit dem 13. Dezember 1872
hört die gutsherrliche Polizeiverwaltung auf, und das Jahr 1875 brachte
die heutige Regelung des Verhältnisses zwischen Rittergut und Dorfge=
meinde. Seit dieser Zeit besteht das Kriterium der Zugehörigkeit zum Ver=
bande der großen Grundbesitzer nicht mehr in der Eintragung in eine
"Landtafel" oder eine Rittergutsmatrikel, sondern hauptsächlich in der
Entrichtung eines Betrages von mindestens 75 Thalern an Grund= und
Gebäudesteuern. Güter, die diesen Betrag nicht erreichen, gehören zum
Verband der Landgemeinden. Damit wurden mit einem Schlage alle die
verwirrenden, knifflichen Gutsbezeichnungen des Mittelalters, wie Vor=
werk, Freigut, Rittergut, Rittersitz, rittermäßig Gut, rittermäßige Scholti=
seien, Laudemialgut und Lehen zu inhaltslosen Begriffen. Von den ritter=
mäßigen Scholtiseien des Neisser Landes vermochten Köppernig, Oppers=
dorf, Rennersdorf, Altewalde, Kaundorf, Markersdorf, Heidau, Mösen und
Gostitz keinen selbständigen Gutsbezirk zu bilden. Sie traten zurück in den
Verband ihrer Gemeinden. Ihr Titel bedeutet nichts mehr als eine
historische Erinnnerung.
= = =

Quellenangaben

1 Kirchenbuch Bischofswalde, Kreis Neisse, 2124950 / 5 /
2 Die rittermäßigen Scholtiseien des Neisser Landes, S. 62ff
Autor: Klemens Lorenz
Angaben zur Veröffentlichung: Heimatblätter des Neissegaues, Monatsbeilage der Neisser Zeitung 2. Jahrgang, Nr. 8, August 1926
3 Amtsblatt des Regierungspräsidenten in Oppeln, 1837 / Nr. 17 /
Angaben zur Veröffentlichung: books.google.de
4 Kirchenbuch Altewalde, Kreis Neisse, 1456615 / 1 /

Datenbank

Titel Wilfried Klinke - Familienforschung in Schlesien und anderswo
Beschreibung

Alle Daten wurden von mir, bis auf wenige Ausnahmen, von den zumindest in Kopie vorliegenden Quellen erfasst. 

Unabhängig von der Schreibweise in den Quellen wurde hier bei einigen Familiennamen im (vormaligen) Fürstentum Neisse willkürlich, eine einheitliche Schreibweise - und zwar bevorzugt die zuletzt vorherrschende - gewählt. Z. B.

- statt Lienert, Lehnert, Löhnert, Löhnhardt etc. einheitlich Lienert,

- statt Hertwig, Hartwig, Hartwich etc. einheitlich Hertwig.

Ich danke allen aufmerksamen Forschern, die mich selbstlos mit Funden versorgt haben. Ergänzungen und Hinweise auf Fehler sind stets willkommen.

Hochgeladen 2024-04-10 09:55:21.0
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