Gerhard STROMER VON REICHENBACH

Gerhard STROMER VON REICHENBACH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Gerhard STROMER VON REICHENBACH
Beruf Ritter Veste Kammerstein Lkr. schabach

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt
Tod 1205
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

NN-XX

Notizen zu dieser Person

16206/6157/11498 (vollständiger Text)

Kopie bei Aufzeichnungen von EDUARD MERKEL (IV-10.03.07) über früheMerkel-Vorfahren (alphabetisch geordnet);

eingescannt, Fußnoten inText eingefügt und ins Ahnenprogramm eingefügtvon Eberhard Brick (2005)

MVGN 52 (1963/64) Scharr, Waldstromer, hier Auszug S. 32

Die STROMER von Reichenbachund Schwabach

Die Stromer führen als ihren Stammvater den Ritter Gerhart vonReichenbach, der 1205 auf der Reichsburg Kammerstein (Lkr. Schwabach)sitzt („und die vesten zu dem Kamerstein waz sein... und waz daz richlehen het an dem Reichenbach, di selben lehen schullen unser frewnt derelcz fürbas eywiklich verleichen und aum vil hewser zu Schwobach" [138Hegel 1, S. 60 Z. 7. 8, 12 und 13; Wolfgang v. Stromer in MVGN 50/1960S. 7 und 8 sowie Anm. 33-43; ders. in MVGN 52/1963 (Ulridt StromersHaus) Anm. 49. ] Für einen Zusammenhang mit dem seit 1213 nachweisbarenReichsministerialengeschlecht von Kamerstein sprechen zahlreicheArgumente, doch ist der urkundliche Nachweis noch nicht erbracht [138aWolfgang v. Stromer in MVGN 50/1960 S. 7 und 8.]. Gerhart hat 2 Söhne.von denen Gerhart d. J. mit König Konrad (1252) über das Meer nachApulien zieht und dort stirbt [139 Hegel 1. S. 60 Z. 13 und 14. DieNachricht bei Hegel 1 über die Meerfahrt ist vielleicht die Wurzel derähnlichen Behauptungen für Conrad I. Behaim (Biedermann Tafel I) und inder gefälschten Waldstromerurkunde vom 3. 10. 1223 (s. Anm. 50); Hinweisvon Wolfgang Frhr. Stromer v. Reichenbach.].

Biedermann CCCCLVIII; AL Stawitz

Stromer von Reichenbach - Das Geschlecht nannte sich ursprünglich "von Reichenbach". Als Conrad nach Nürnberg kam, wohnte er bei seinem Schwager Conrad Stromer, dem Forst- und Jägermeister, worauf beider Kinder "Stromer" genannt wurden. Zur Unterscheidung nannten sich dann die einen "Stromer von Reichenbach", die anderen "Waldstromer".

(A.Mez, S.205)

11498/11482/9441

Aufzeichnungen von EDUARD MERKEL (IV-10.03.07) über frühe Merkel-Vorfahren (alphabetisch geordnet);

ergänzt durch Anmerkungen von A. Mez und neuere Literatur;

in Maschinenschrift übertragen von Gerhard Merkel;

eingescannt und ins Ahnenprogramm eingefügt von Eberhard Brick (2004)

STROMER

Nbger Geschlechterbuch Merkelsche Bibliothek Nr. 251 Germ. Mus.

Umb das Jar Christi 1200 hat gelebt Gerhardt vom Reichenbach Ritter, und ufdem Schloß Cammerstein hinder Schwabach gelegen, gewohnt, deßen Vorfahren (deren namen man doch nicht weiß) haben von Kayßer Conradt dem dritten daß Wappen mit den Lilies und die Reichslehen zu Reichenbach erlanget. Er hat 2 Söhne gehabt Gerhardt der Elst ist mit Kayßer Fridrich dem l. über meher ins H. Landt gefahren, und daselbst gestorben. Der ander Sohn Conradt genant, hat sich zu Conradt WALDTSTROMERS Ritters Tochter zu Nbg verheiratete unt seine Wohnung bey gedachtem seinem Schweher zue Nbg gehabt. Mitt dießer Waldtstromerin hat er 15 Kinter erzeuget, und als dieselbiger Kintererwachsen, und mit den Waldtstromerischen Kintern zur Schul gangen, hat man sie insgemein, so woll alß die Waltstromerischen Kind die jungen Stromer genant. Welchen namen sie und ihre nachkommen behalten. Und hat daß ansehen, daß hernach eben darumb die Waldtstromer von ihrem Forstampt zum unterschiest sich Waldtstromer genennet, inmaßen hie oben auch anzeigung bey den Waldtstromern geschehen.Alß aber die Waldtstromerin gestorben, hatt dießer Conradt Stromer in anderer ehe zue einer TOCKLERIN sich verheurath, und mit ihr erzeuget 3 Kinter. Nach derselben Todt hater in dritter ehe eine HELLWEGIN genommen und mit ihr auch 15 Kinter, und also in Summa mit 3 Weibern 33 Kinter erzeugt, unter denen sindt 18 zu ihren tagen kommen, daß übrige seindt töchter geweßen, oder kindtsweiß gestorben. Durch dieße 8 Söhn hat sich dießer Alßbald stattlich außgebreit, und weil der Vatter ohne Zweifel sich ins Bürgerrecht begeben. seintt sie und ihre Nachkommen biß uf die heutigen tage zu raths und Regiments Personen rühmlich und nützlich gebraucht worden und zwar sehr oft 3 zugleich in rath gangen, also daß von Ao 1410 biß 1419 fast stettigs drey Stromer zugleich zu rath gangen,welches nit leichtlich bey antern Geschlechtern zu finden. Und ist dafür zu halten, daß eben durch diß Geschlecht die bißhero bestentig observirte gewonheit und Statutum, daß nicht mehr den zweyeines Namens und Stamens in den Rath gewehlet werden, verursacht worden. Dann man nach obangezeichtem Jar nicht mer drey eines Geschlechts im Rath findet. Eß ist aber darauß abzunemen, daß die Stromer zur selben Zeit in großer anzahl zu Nbg gewohnet haben. Sintemal auch die Nürnbergischen Cronicen melden, daß in ein Pestilanzisch sterben Ao 1407 18 Stromer in der Statt Nürnberg gestorben seien. Die Personen belanget seindt namhafft Conradt Stromer vermuttlich einer des Ratths, Ao 1268. Heinrich Stromer Ao 1296. Conradt Stromer undt Conradt sein Sohn Ao 1305. Seitz Stromer hat gelebt Ao1306. Heinrich Stromer Ao 1310. Waß sie ihres Wappens halber für streit mit den Nützeln gehabt, ist bey denselben referirt worden, unnd obwoll beide Geschlecht von alters hero zu Helm Kleinott eine weiße Lilien uf einem Kuß steckend gebraucht, so haben doch die Stromer vor wenig Jahren angefangen 3 Lilien uf erhöhten Stangen zu gebrauchen. Ihr gedächtnuß ist in zimblicher, anzahl bey St.Lorentzen, im Spittal, im Pretiger Closter u.St. Sebaldt bey der Voorkürchen. Aventin: in Annal: Boirol: lib. 7 fol. 645 meldet, daß Ao 1403 alß 3 Herzogen von Baiern durch den Rath undt Bürgerschafft von Müchen vertrieben, hernach aber witer in tie statt kommen, hab man Conradtt Stromer neben antern dreyen des Ratths mit dem Schwerdt gericht, halt aber dafür, er sey von den Auerbachischen Stromern, deren jeziger Zeit zu Leipzig wohnen geweßen.

Der unternehmungslustige Forstmeister des Reichs Konrad der STROHMAIER erhielt lt. lehensbrief v. J. 1337 von Kaiser Ludwig d. Baiern für seine dem Kaiser und dem Reich treu geleisteten Dienste "den Graben und die Weiherstaette" und ebenso verlieh Koenig Karl 1347 Konrad d. Strohmaier - nunmehr Konrad WALDSTROMER genannt - "Mühle und Mühlhäuser und Hofreith" mit allen Rechten der damaligen Zeit.

Nach Waldstromers Tod übernahm das hinterlassene Erbe Konrad Strohmaier, der Stifter des Pilgrim Spitals beiSt. Martha, und Katharina (ehelich Heinz PFINZINGER). In der 4. Generation teilten sich in das Erbe, je zu 1/4 Teil die Jungfrau Veronika VOLKAMER, Appolina VOLKAMER (ehel. Balthasar WOLF), Barbara ORTOLFF (ehel. Konrad HALLER)) und Hans REICHEL. Von diesen kaufte der Rat der Stadt Nürnberg im Jahre 1495 die Weiher.

Aus "Der Dutzendteich" von Walter Kirsten

Fr. K. v. 3. April 1929

Biedermann 462 A

Lienhart Stromer v. Reichenbach

( wohnte S 117 nach Endres Tucher, Baumeisterbuch S. 266) t 1506 St. Veitstag (15. Juni) unvermählt

Geschwister: Anna Paulus Vorchtel, nachher Streitbergerin Ortolf Stromer + 29.6.1498 Frau Katharina

Vetter: Ulman Stromer (nicht Ulman I Stromer)

Schwiegersohn Ulm. Stromers: Wolff Löffelholz besass S. 119 Sohn : Wolf

Eltern von Lienhart Stromer:

Ortolph II Stromer v. R.

kam in den Rat zu Nbg. +1469 Begrab. Predigerkirche vor d. Stromerschen Altar

und Margaretha Gruber

T. d. Hanhs Gruber

Ulman Stromers Püchel von mein geschlechet und von abenteuer.

1349 - 1407 Chroniken Deutscher Städte (Nürnberg Bd. I) Leipzig S. Hirzel Vlg. 1862

Dr. W. E. Vock, Ulman Stromeier (1329 - 1407) und sein Buch Nachträge zur Hegel' schen Ausgabe s. o.

Mittlgn. d. Vereins f. Gesch. d. St. Nbg. Bd. 2 S. 85 ff.

16206/6157/11498

Kopie bei Aufzeichnungen von EDUARD MERKEL (IV-10.03.07) über frühe Merkel-Vorfahren (alphabetisch geordnet);

eingescannt, Fußnoten in Text eingefügt und ins Ahnenprogramm eingefügt von Eberhard Brick (2005)

MVGN 52(1963/64) Scharr, Waldstromer,

DIE NÜRNBERGER REICHSFORSTMEISTERFAMILIE WALDSTROMER BIS 1400 UND BEITRÄGE ZUR ÄLTEREN GENEALOGIE DER FAMILIEN FORSTMEISTER UND STROMER VON REICHENBACH

Von Adalbert Scharr

DIE REICHSWÄLDER BEI NÜRNBERG

In der Umgebung von Nürnberg liegt zu beiden Seiten der Pegnitz ein umfangreiches Waldgebiet, das dem Reich gehörte. Dem König allein standen die mit dem Wald verbundenen Rechte zu: Die Waldmahd, alles Holz, die Steinbrüche, die Glas- und Tonerdeerzeugung, die Weiher, die hohe und niedere Jagd, der Vogelfang, die Fischwirtschaft, die Bienenpflege (Zeidelweide), die Viehweide (besonders Schafe und Schweine), die Pech-Harzgewinnung usw. Der König nutzte die Forstrechte (Waldnutzung) als einnahmebringende Hoheitsrechte aus und vergab sie als rechte oder Dienstlehen [1 Johannes Bischoff, Die Zeidelhuben und Bienenpflege im Sebalder Reichswald. in JffL (vgl.Anm. 5) 16/1956, S. 39. ] Nach den beiden Hauptpfarreien Nürnbergs wird der nördlich der Pegnitz gelegene der Sebalder Reichswald, der südlich der Pegnitz gelegene der Lorenzer Reichswald genannt.Sie standen, soweit urkundlich sichtbar, längere Zeit in keinem verwaltungsmäßigen Zusammenhang und jeder dieser beiden Wälder hat daher seine eigene Geschichte [2 Karl Theodor von Eheberg, DieReichswälder bei Nürnberg bis zum Anfang der Neuzeit. Würzburg 1914 (Neujahrsbl., hrsg. v. d. Ges. f. Fränk. Gesch., IX. Heft).].

DER SEBALDER REICHSWALD

Im Zusammenhang mit der Stiftung des Bistums Bamberg am 1. 11. 1007 stattet Kaiser Heinrich II (1002-1024) es mit umfangreichem Grundbesitz aus, so u. a. in Augsburg am 13. 11. 1021 zu seinem Seelenheil mitdem Forst zwischen der (Erlanger) Schwabach und der Pegnitz sowie mit dem Königshof (Herzogen-)Aurach, zu dem der Forst gehörte, mit den Dörfern Gründlach, Walkersbrunn, Eltersdorf und Herpersdorf im Nordgau, die dabei ausdrücklich als unter bayerischem Recht stehend bezeichnet werden [3 Nürnberger Urkundenbuch (= NUB). Lfg. 1-5. Nürnberg 1951-1959, bearb. Vom Stadtarchiv Nürnberg.] [4Hanns Hubert Hofmann, Nürnberg, Gründung und Frühgeschichte, in JffL 10/1950, S. 10 ff.]. Dieser Forst nördlich der Pegnitz, später als Sebalder Reichswald bezeichnet, umfaßt rund 12000 ha Fläche. Der Forst blieb nur eine gewisse Zeit im Besitz des Bistums

Bamberg [5 Bamberg kam nicht sofort in den Besitz des Forstes, da er noch an Frau Irmengard als Leibgeding vergeben war (NUB 5 und Anm. 1); nachdem Frau Irmengard ihn freigegeben hatte, überweist Bischof Eberhard I. von Bamberg zwischen 1024 und 1040 den Forst mit dem Hof Aurach dem Domkapitel (NUB 5). Es wirdvermutet, daß er um 1055 wieder das Reich gezogen wurde und 1062 von der Wiedergutmachung" ausgenommen wurde JffL (- Jahrbuch für fränkische Landesforschung, hersg. v. Inst. f. fränk. Landesforschung an d. Universität Erlangen, Kallmünz/Opf. Bd. 16, S. 44).], denn Kaiser Heinrich 111. (1039-1056) zog früher verschenktes Königsgut aus macht- und siedlungspolitischen Gründen wieder an sichund ordnete es neu. Bamberg wurde hierfür im Jahre 1069 von Kaiser Heinrich IV. (1056-1106, Sohn Heinrich 111.) mit dem Wildbann (Jagd- und Siedlungs­hoheit) über den Forchheimer Forst entschädigt [6 ) JffL 16 S. 43 und 44.]

Der nördliche Reichswald bei Nürnberg gehört danach bis 1273 zum Königsgut in Nürnberg. Als König Rudolf in Aachen am 25. 10. 1273 BurggrafFriedrich mit der Burggrafschaft Nürnberg erblich belehnt, wird hierin auch der nördliche Reichswald einbezogen [7 ) NUB 461. ]. Bei einer Erneuerung dieser Belehnung durch König Rudolf in Schwäbisch Gmünd am 4. 9. 1281 wird der Reichswald durch die Angabe: auf der Burgseite in der Bamberger Diözese genauer bestimmt. außerdem wird dem Burggrafen das Recht zuerkannt, Förster einzusetzen (officium foresti ab illa parte pontis versus Gastrum diocesis Babenbergensis cum omnibus attinenciis suis ed quod ibidem forestarium possit ponere seu locare) [8 NUB 658.]. Bei den Burggrafen verbleibt der Sebalder Reichswald bis zum Jahre 1427 im Bereich des von ihnen geschaffenen Amtes Heroldsberg. Am 26. 6. 1427 verkauft Markgraf Friedrich in seiner Eigenschaft als Burggraf an die Stadt Nürnberg alle seine Rechte am Wald bei Nürnberg „auf dem Lande und der Seiten Sant Sebalds Pfarr gelegen" mit dem Schafhof, Forstgericht, Erbförstern, Forstrechten, Zeidlern, Zeidelgütern usw., ausgenommen den Wildbann sowie die Lehen, das Geleit und die Waldrechte seiner markgräflichen Untertanen. Der Stadt erlaubt König Sigmund am 14. 12. 1428. über den vom Burggrafen erkauften Sebalder Reichswald einen Amtmann zu setzen, der den Förstern und Zeidlern dieses Waldes ihre Lehen verleihen soll [9 ) JffL 16 S. 51 und 52.].

Anfänglich bestanden im Sebalder Reichswald 6Forsthuben und entsprechende Erbförstereien, die später fast alle geteilt wurden. Zu Anfang des 15. Jahrhunderts waren 10 Erbförstereien vorhanden, von denen Rückersdorf und Erlenstegen als ganzeForsthuben galten, die restlichen waren geteilt: Kraftshof und Neunhof, Tennenlohe und Buckenhof, Kalchreuth und Käswasser, Kleingeschaidt und Günthersbühl [10 Eheberg S. 45, D S. 107].

MVGN 52 (1963/64) Scharr. Waldstromer, S. 3

DER LORENZER REICHSWALD

Der südlich der Pegnitz gelegene Reichswald wird nach der südlichen Hauptpfarrei Nürnbergs der Lorenzer Reichswald genannt. Mit 17300 ha ist er fast um die Hälfte größer als der Sebalder Reichswald [11 Eheberg S. 1 und 4.]. Im Gegensatz zu der wechselvollen Geschichte des Sebalder Reichswaldes bleibt der Lorenzer Reichswald längere Zeit unmittelbares Reichsgut. Soweit erkennbar, gehörte die Aufsicht und Pflege des Reichswaldes wie überhaupt die Verwaltung des gesamten Reichsbesitzes in Nürnberg und Umgebung zu den Aufgaben des Reichsbutiglers in Nürnberg, der seit etwa 1200 urkundlich auftritt [12 Gerhard Pfeiffer, Studien zur Geschichte der Pfalz Nürnberg, in WL 19/1959, S. 310 und 311, und Heinz Dannenbauer. Die Entstehung des Territoriums der Reichsstadt Nürnberg. Stuttgart 1928. S. 77-83.]. [12a Auch bei Dannenbauer S. 108]. Bei dem Umfang des Lorenzer Reichswaldes und seiner lebenswichtigen Bedeutung für die Stadt Nürnberg, die eingeforsteten Gemeinden, den Deutschorden, die Klöster und Spitäler werden vom König spätestens um 1230/40 zwei Forstmeister für den Lorenzer Reichswald als königliche Amtleute eingesetzt, deren Rechte und Aufgaben erst aus späteren Urkunden ersichtlich werden. Bei der Durchführung ihrer Aufgaben stützen sich dieseauf anfangs 6 Erbförstereien, die 1294 sämtlich geteilt waren. Nach dem Waldstromer-Waldbuch sitzen 2 Erbförster in der Hut Reichelsdorf, davon 1 mit Sitz in Eibach, 2 in Schwarzenlohe, 2 in Affalterbach, 2 in Ungelstetten, 2 in Renzenhof, davon 1 in Haimendorf, und 2 in Zerzabelshof.

An dieser Stelle werden nur allgemeine Angaben über die Regelungen im Lorenzer Reichswald gemacht, während Einzelangaben bei den Reichsforstmeistern Waldstromer gebracht werden. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts ist ein besonderes Interesse des Königs, des Burggrafen und der Stadt am Lorenzer Wald festzustellen, wohl aus dem Grunde, weil die forstlichen Verhältnisse sich durch die Ansprüche der vielen Berechtigten zu sehr verschlechtert hatten. So kommt am 28. 6. 1294 Burggraf Friedrich in die Stadt und stellt durch eidliche Befragung der Ratsherren, Schöffen, des Waldstromers, des Forstmeisters und aller Förster, „die zwischen Nuremberg und Altdorf sitzent umb den walt" fest, welche Rechte die Stadt und ihre Umgegend an dem Lorenzer Reichswald haben. Die daraufhin aufgestellte „Kundschaft" ist die älteste Waldordnung für den Lorenzer Reichswald, die bisher bekanntwurde. Neben der Festsetzung der Abgaben an den Waldstromer, den Forstmeister und die Förster sowie den Rechten der letzteren handelt es sich um Regelungen bei Bränden in der Stadt, bei Verkäufenvon Häusern im Waldgebiet, für die Durchführung der Aufsicht durch den Forstmeister, für die Pfändung bei unrechtmäßiger Holzentnahme, für das Sammeln von Bucheckern, für die Schweinemast mitEicheln und den Verkauf von Schweinen, für die abgabenfreie Entnahme von Holz für die Befestigung der Stadt und zum Hausbau für die Förster, über die Zollfreiheit der Förster und über die Abgabenfreiheit des Zöllners bei Holz für den Bau von Brücken und Stegen; außerdem wird festgelegt, daß weder der

Forstmeister noch die Förster eine Armbrust im Wald führen dürfen [13 NUB 868.]. König Adolf bestimmt in Rothenburg am 6. 8. 1294, daß Grundstücke, die von alters her oder von Rechts wegen als Nürung (Neureut) und Fürreut (nach der Rodung des Waldes landwirtschaftlich genutzte, an und außerhalb der Waldgrenze liegende, dem Reich lehenbare oder gehörige Grundstücke) [14 JffL 16 S. 81.] festgelegt sind, der Allgemeinheit dienen sollen [15 NUB 870.]

Im Jahre 1310 verfügt König Heinrich VII. (v. Luxemburg, 1308-1313), daß derjenige Waldstromer, der jeweils das Forstmeisteramt verwaltet, Otto Forstmeister sowie die Forst- und Zeidelmeister der Stadt Nürnberg jährlich einen Eid schwören sollen, den Wald wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen und alle Schäden hintanzuhalten [16 Eheberg S. 51 und Dannenbauer S. 111. ]. Am 30. 3. 1331 bestimmt Kaiser Ludwig, daß alle Amtleute (für den Lorenzer Reichswald Waldstromer und Forstmeister, für den Sebalder Reichswald der Amtmann von Heroldsberg). Förster und Zeidler zu beiden Seiten der Pegnitz einmal im Jahr auf Aufforderung des Rates vor diesem erscheinen und schwören, alles zu halten, was dieser beschlossen habe und was dem Reich und der Stadtgut sei und nütze [17 Erst Mummenhoff, Altnürnberg, Bamberg 1390, S. 58 (Bayer. Bibliothek, 22. Bd.) und Dannenbauer S. 111.]. Während K. Th. von Eheberg in seinem Buch über die Reichswälder beiNürnberg [17a Eheberg, dem weitere Einzelheiten entnommen werden können, ebenso aus Dannenbauer ], dem weitere Einzelheiten entnommen werden können, als Anlage das Lorenzer Waldbuch von 1425 veröffentlicht hat, ist vor Jahren im Stadtarchiv das „Ordnungsbuch der Waldstromer über den Lorenzer Forst" von 1385 im Original gefunden worden. Dadurch liegt nunmehr ein aufschlußreiches Mittelglied zwischen der Waldordnung von 1294 und dem Waldbuch von 1425 vor, dessen kritische Herausgabe sehr wünschenswert wäre [17b Werner Schultheiß in der Nürnberger Zeitung vom 21. 12. 1954.].

DIE FORSTMEISTER DES LORENZER REICHSWALDES

Für den Lorenzer Reichswald bestanden zwei unmittelbare, erbliche Reichsämter. Das eine hatten die Waldstromer inne, die sichzunehmend als oberste Forstmeister bezeichnen oder so bezeichnet werden. Sie werden im Hauptteil dieser Darstellung behandelt. Mit dem anderen Reichsamt war die Familie Forstmeister belehnt, aber ihreEinkünfte und Rechte waren wesentlich geringer als die der Waldstromer: ihre Hauptaufgabe bestand in der Zuweisung des Bau- und Brennholzes, an dem Gericht der Waldstromer über die Förster usw, hatten sie keinen Anteil [18 Eheberg S. 16.]. Zur Abrundung des Bildes sei ihre Geschichte ebenfalls bis zum Jahre 1400 hier kurz angeführt.

DIE FAMILIE FORSTMEISTER

Bisher wurden die Forstmeister als Koler gen. Forstmeister bezeichnet. Sie treten aber in Urkunden bis 1343, abgesehen von der Urkunde vom 29. 5. 1309, und auch noch später nur mit der zum Familiennamen gewordenen Amtsbezeichnung Forstmeister auf, wobei als Leitname Otto hervortritt. Sie sind zweifellos wie die Waldstromer Angehörige einer Ministerialenfamilie. Bereits 1243 wird OTTO I. Forstmeister (forestarius) in einer in Engelthal. Lkr. Hersbruck, ausgestellten Urkunde über die Schenkung des Gutes Swina (= Engelthal) an Kloster Engelthal durch Ulrich v. Königstein als Zeuge genannt neben dem Butigler Marquard (1240-1243), nach seinem Siegel wohl aus der Familie v. Neumarkt, oder Muffel oder Weigel, die das gleiche Wappen führten [19 NUB 300 Anm. 1. Gerhard Hirschmann in Mitteilungen d. Vereins f. Gesch. d. Stadt Nürnberg 41/1950 S. 287 bis 290.], Bruno de Norinberc (sicher = v, Immeldorf, Lkr. Ansbach. 1240 bis 1273, 1240 Sohn Reimars, 1200 Amtmann von Mögeldorf, 1213 Provisor (Butigler) von Nürnberg [20 Fr. Schnelbögl in MVGN 39/1941 S. 259 bis 262.], Marquard v. Braunsbach, Lkr. Fürth (1242-1261, Ritter), dem Schultheiß von Nürnberg Berthold Isolt gen. Propst (+ vor 14. 1. 1286, 1240-1272, 1240, 1243, 1258-65 Schultheiß, oo Leukardis, 1289 Witwe) u, a. [21 NUB 317 A.]. Ulrich v. Königstein (Lkr. Sulzbach-Rosenberg), 1229 bis 1252, Reichsministeriale undLandrichter in Nürnberg, oo A., 1243 [22 NUB 308], hatte 1240 das Kloster Engelthal gegründet [23.. Gustav Voit. Geschichte des Klosters Engelthal, phil. Diss. Erlangen 1958.]. Otto I. tritt noch einmal als Otto forestarius unter den Zeugen einer in Nürnberg am 31. 3. 1251 ausgestellten Urkunde auf über einen vor Friedrich v. Scheinfeld geschlossenen Vergleich zwischen den Rittern Conrad Behaim sowie Conrad Heider und dem Kloster Heilsbronn über den Hof Neuses, wobei zu beachten ist, daß er hinter den Bürgern Nürnbergs, nicht aber unter diesen aufgeführt ist, weil er als Inhaber eines unmittelbaren Reichsamtes genau wie die Waldstromer nicht Bürger Nürnbergs sein konnte [24 NUB 341.].

Als Sohn Otto I. Forstmeister ist OTTO II. anzusehen, der von 1288 bis 1311 vorkommtund mit Adelheid Esler, + 1327, 12. 7. 1309 urkundlich, verheiratet ist [25 Stadtarchiv Nürnberg, Manuskript für das NUB 1301-1400: da es noch nicht vollständig ist, sind die Abschriften der einzelnen Urkunden oder die Regesten chronologisch geordnet, so daß das im Text zitierte Datum als Hinweis dient (NUB (Ms)).], einer Tochter des Schultheißen Conrad Esler (1286-1319, 1290-1316 Schultheiß in Nürnberg) und der Anna Pfinzing, Tochter des Schultheißen Berthold I. Pfinzing, 1281-1322, 1281-1288 Schultheiß, oo Geuda Holzschuher. Otto II. wird erstmals genannt als Zeuge in einer Urkunde des Ritten Conrad v. Kornburg (ehemals Butigler in Nürnberg) vom 4. 6. 1288 über eine Schenkung seines verstorbenen Vaters Conrad, der ebenfalls Butigler war, nämlich des Weges und Pfades zwischen den Juden(häusern) und der Badstube bis zur Pegnitz an die Minoriten in Nürnberg [26 NUB 762. ]. In Weißenburg am 25. 10. 1289 überträgt Kaiser Rudolf das Forstamt (officium foresti nostri) inNürnberg dem Otto (II.) gen. Forstmeister und allen seinen Erben (fideli nostro diletto ac omnibus suis heredibus) mit allen Zubehörungen zu Lehen, wie es schon seine Vorfahren gehabt haben; sein Gerichtsstand ist nur vor dem Butigler in Nürnberg. Er soll mit den für das Amt notwendigen Knechten den Wald hegen und an allen Stellen pfänden, wo er sieht, daß der Wald nicht gebührend gerodetwird und niemand darf ohne seine Anweisung roden [27 NUB 783.]. Seine Hauptaufgaben als Forstmeister sind hiernach die Zuweisung des Bauholzes und die Aufsicht über Umfang und Rechtmäßigkeit des Holzschlagens. Die vorstehende Urkunde wird von Kaiser Adolf in Nürnberg am 6. 9. 1294 bestätigt [28 NUB 880.]. Am 28. 6. 1294 nimmt Otto II. mit Conrad II. Waldstromer und anderen an der Verhandlungvor Burggraf Friedrich wegen der Rechte der Stadt und Umgegend am Lorenzer Reichswald teil [29 NUB 868.] (siehe vorher bei Lorenzer Reichswald). In einem Urteil des Landgerichts Nürnberg unter Vorsitz des Landrichters und Butiglers Rüdiger v. Brand vom 4.-10. 11. 1296 über den Streit des Reichen Heinrich (Heinrich I. Groß, * um 1240, + 1317, gen. der Reiche, oo 1. Sophie v. Vestenberg, oo 2.Gisela Esler, + nach 1339; aus der ersten Ehe stammt der Schultheiß und Spitalstifter Conrad Groß) mit Otto II. wegen des Wertes von 6 Sümer Korns wird vom Besitz Otto II. folgender Teil erwähnt:Der Galgenhof (heute Stadt Nürnberg, damals vor dem Frauentor) mit Äckern, weitere „Aecker vor dem Holz und die Hofstätte an der Ziegelgasse [30 NUB 909. ]. Auf die Bitte Otto II. vidimieren am16. 7. 1298 Jacob, Abt von St. Egidien in Nürnberg, und Bruder Berthold, Prior des Predigerordens, die Urkunden Kaiser Rudolfs vom 25. 10. 1239 und Kaiser Adolfs vom 6. 9. 1294 [31 NUB 944.]. In Heilsbronn am 3. 10. 1298 bestätigt Kaiser Albert in üblicher Weise Otto II. im Forstmeisteramt [32 NUB 953] und am 29. 5. 1309 wiederholt König Heinrich VII. (v. Luxemburg, 1308-1313) diese Bestätigung, wobei Otto II. erstmals Otto Koler genannt wird mit dem Zusatz Schwiegersohn des Conrad Esler, Schultheiß (generi providi viri Cunradi dicti Eseler, sculteti nostri) [25 Stadtarchiv Nürnberg, Manuskript für das NUB 1301-1400: da es noch nicht vollständig ist, sind die Abschriften der einzelnen Urkunden oder die Regesten chronologisch geordnet, so daß das im Text zitierte Datum als Hinweis dient (NUB (Ms)).], [32a Ulman Stromers „Püchel von meim gesiecht und von abentewr', hrsg. v. Karl Hegel in „Die Chroniken der deutschen Städte", Bd. 1, Leipzig 1862. S. 73, Z. 21-26 gibtan, er sei mit einer Tochter des Rüdiger Esler (Bruder des Cunrad) verheiratet. (Hegel).]. Er tritt dann noch am 1. 9. 1311 als Aussteller einer Urkunde auf, durch die er den Gebrüdern Heinrich undLeupold Weiß in Altenthann sein Lehen daselbst, worauf bisher Conrad Weiß saß, und ein zugehöriges Zehntlein verleiht [ 25.. Stadtarchiv Nürnberg, Manuskript für das NUB 1301-1400: da es noch nicht vollständig ist, sind die Abschriften der einzelnen Urkunden oder die Regesten chronologisch geordnet, so daß das im Text zitierte Datum als Hinweis dient (NUB (Ms)).]. Da die nächste Erwähnung eines Otto Forstmeister erst im Jahre 1324 erfolgt, kann angenommen werden, daß Otto II. zwischen 1311 und 1324 verstorben ist.

Otto II. Sohn ist OTTO III. Am 28. 5. 1324 erteilt der Landrichter Johann v. Vestenberg (1308-1332) einen Gerichtsbrief, daß Friedrich Koler von Kadolzburg und dessen Vetter Otto (III) Forstmeister mit Zeugnis der Schöffen Werner (II) Grundherr (1296-1325, oo 1289 Kunigunde Holzschuher, Tochter des Heinrich oo Maria Ebner; Werner ist Sohn Werner I, 1265-73, oo ? Kunigunda Türbrech, + vor 1289; diese Ehe ist fraglich, da die Urkunde NUB 778 auch andere Auslegungen zuläßt) und Erkenbrecht Koler (4. 5. 1345 tot, 1307-1341, 1311 Schultheiß, ab 1315 Schöffe, 1325 und 1326 burggräflicher Amtmann, oo Gerhaus Pfinzing (1335 Gerdraut), 1345 Witwe, 1360) erklären, daß ihnen ihr Bruder und Vetter Markart Koler seinen Lehenhof in Wintersdorf, Lkr. Fürth, vermacht hat [25 s.o.]. Wahrscheinlich sind Friedrich und Markart Koler Söhne einesHermann Koler in Wintersdorf, 1290-1307; die Verwandtschaftsbezeichnung Vetter ist hier wohl weit auszulegen. Im Forstamt wird Otto III. von Kaiser Ludwig am 29. 5. 1325 und am 12. 2. 1328 bestätigt[25 s.o.}. In Windsheim, Lkr. Uffenheim, bekennen am 16. 12. 1325 die Pfleger des Spitals außerhalb der Mauern daselbst, daß ein Streit zwischen ihnen und dem ehrsamen Mann Otto (III.) Forstmeisterin Nürnberg und dessen Ehefrau Elsbeth über die Be- und Entsetzung folgender Spitalgüter besteht: Je 1 Hube zu Ickelheim und Sondheim, das Gut in Hohpuch und das Gut, das Schuhelin von Buchheim innehat; den Streit haben sie an Albrecht v. Leonrod, Richter zu Windsheim, den Coler, Ritter, Burkhart v. Lehrberg und Markel Kremer, Bürger in Windsheim, herangetragen. Als Ergebnis wird festgelegt: ���Die Forstmeisterinne" (Elsbeth oo Otto III.) soll die genannten Güter zusammen mit den Spitalpflegern be- und entsetzen; nach ihrem Tode sollen die Nutzungen, die sie jetzt genießt, zur Hälfte andas Spital und zur anderen Hälfte durch sie vermacht werden, an wen sie wolle, der dann mit den Gütern nichts zu schaffen habe, sondern auf die Gülten zugunsten des Spitals warten müsse; nach dessen Tod sollen die Güter ledig und freies Eigentum des Spitals werden [33 Werner Schultheiß, Urkundenbuch der Stadt Windsheim 742-1400, Würzburg 1963, Nr. 108. Otto III. Forstmeister ist nach derin Windsheim am 16. 12. 1325 ausgestellten Urkunde mit Elsbeth verheiratet. Nun bestätigt am 24. 11. 1318 Bischof Gottfried (v. Hohenlohe, + 4. 9. 1322) von Würzburg auf Bitten der Bürger von Windsheim, daß ihr verstorbener Mitbürger Conrad gen. Forstet dortselbst ein Spital samt Kapelle zu Ehren des Heiligen Geistes gestiftet hat (UB Windsheim Nr. 87). Es kann angenommen werden, daß die inder Urkunde vom 16. 12. 1325 genannten Güter zur Erstausstattung der Stiftung gehörten und von Conrad Forster stammten. Demnach könnte Elsbeth Forstmeister eine Tochter des Spitalstifters sein. Conrad Forster (Förster) ist von 1307-1317 nachweisbar, gehörte wohl dem Rat der Stadt an und ist vor dem 24. 11. 1318 verstorben. Seine Frau dürfte eine Tochter des Heinrich Hofmann sein, 1308-1313 Bürger und wohl ebenfalls Ratsherr in Windsheim, da in der Urkunde vom 7. 6. 1313 als Zeugen Heinrich Hofmann und ... Forster, sein Eidam, aufgeführt werden und aus dieser Zeit kein anderer Angehöriger der Familie Forster bekannt geworden ist (UB Windsheim Nr. 55, 56, 64, 66, 67, 70 und 79).]. Am 8. 2. 1337 setzt Kaiser Ludwig die Abgaben fest, die Otto III. und alle Förster von den Köhlern nehmen sollen [25..s.o.]. Der Schultheiß Conrad Groß stellt am 25. 2. 1339 einen Gerichtsbrief aus, daß Otto III. Forstmeister dem Kloster Engelthal den Zehnt über 3 Dörfer Kucha, Lkr. Hersbruck, den er von Hermann v. Forchheim und zwei Katzwangern gekauft hat, gegeben hat [25..s.o.]. Am 6. 5. 1343 überläßt der St. Klaraorden in Nürnberg seine Hofstatt hinter St. Lorenz bei der Mauer dem Ott dem Koler, Forstmeister in Nürnberg [34.. Regesta sive rerum Boicarum Autographa. München 1838 (Reg. Boica) VII. S. 368], und am 16. 7. 1343 bestätigt Burggraf Albrecht, daß der Jude Nathan vonGräfenberg gegen Otto Forstmeister durch Gerichtsurteil 35 lb. hl. „erlangt" hat [25..s.o.]. Schultheiß Conrad Groß und die Schöffen beurkunden am 4. 5. 1345, daß Frau Gerhaus, Erkenbrecht Kolers Witwe, im Einverständnis mit Otto Forstmeister und den anderen Testamentsvormündern ihres Ehegatten dem Kloster Engelthal eine Eigenwiese gen. die Colerin, unterhalb des Weihers in Henfenfeld, Lkr. Hersbruck. übereignet hat [25..s.o.]. Zusammen mit den Waldstromern erhält Otto III. von Kaiser Karl IV. am 31. 10. 1347 eine größere Anzahl Fürreuten als Entschädigung für die Einnahmeminderung infolge der Aufhebung der Kohlenrechte usw. [25..s.o.]. Ebenfalls mit den Waldstromern wird Otto III. von Karl IV. am 17. 6. 1348 seines Amtes und seiner Lehen enthoben und am 13. 4. 135

Quellenangaben

1 Paul Wolfgang Merkel'sche Familienstiftung - Verzeichnis der Voreltern...von Paul Wolfgang Merkel, 1992 bearbeitet von Arthur Mez: Nr. XVI. 38277
2 Nürnberger Geschlechterbuch Merkelsche Bibliothek Nr. 251 Germ. Mus.

Datenbank

Titel Ahnentafel Mackert-Schad
Beschreibung Der Datenbestand Ahnentafel Mackert - Schad beinhaltet die Familien

Mackert - seit dem 14. Jahrhundert in Hettingen (Buchen) als Machart von Hettingen und in der Region Walldürn und Miltenberg (Dittigheim, Gissigheim) / Weinheim, Münch - Mosbach-Obrigheim, Heidelberg, Lützelsachsen, Brehm und Jeck - Odenwald (Lindenfels und Birkenau) bzw. Kantone Graubünden und Bern sowie Gierga und Schwinteck (Walzen, Kujau im Kreis Neustadt Ober-Schlesien) sowie die Vorfahren.

Schad - seit 1530 in Rietenau am Fuß der Löwensteiner Berge und in den Regionen östlicher Neckar zwischen Heilbronn, Stuttgart (Backnang) und Schwäbisch Hall, Fink - Enzkreis, kleiner Odenwald (Sinsheim) sowie Kraichgau mit vielen Wurzeln in der Schweiz, Weidner - Miltenberg dann Kraichgau (Malsch, Tiefenbach, Eichelberg, Östringen, Bruchsal und Ettlingen), Krieger - Laibach im Hohenlohischen, Donnersbergkreis, Kraichgau mit Bruchsal und Bretten sowie nördlicher Schwarzwald,

Flach - seit 1536 im Zürcher Gebiet belegt und Ende des 17. JH aus der Schweiz nach Weiler im Kraichgau eingewandert. Dort vermengen sie sich 1868 mit der Linie Landes-Mosemann, Täufer-Familien, die ebenfalls seit 1520 in Hirzel im Kanton Zürich leben und Ende des 17.JH aus dem Berner Gebiet nach Zuzenhausen eingewandert sind. Singer aus Löchgau dann Ottmarsheim und die Linie Bockmaier aus München bzw. Keidel aus Kirchheimbolanden in der Pfalz.

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Hochgeladen 2021-11-30 17:46:08.0
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