Wilhelm HÜBBE
♂ Wilhelm HÜBBE
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Wilhelm HÜBBE | |||
Beruf | Erster juristischer Beamter der Landesherrenschaft des Hamburger Geestgebietes | Hamburg nach diesem Ort suchen |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | 10. April 1804 | Hamburg-Allermöhe nach diesem Ort suchen | [1] [2] |
Tod | 22. Oktober 1886 | Hamburg nach diesem Ort suchen | |
Heirat | 24. Mai 1833 | Hamburg nach diesem Ort suchen |
Ehepartner und Kinder
Heirat | Ehepartner | Kinder |
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24. Mai 1833 Hamburg |
Wilhelmine' Marie Sophie Eleonore SCHLEIDEN |
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Notizen zu dieser Person
BERUF: Vorsitzender des Vereins für Hamburgische Geschichte
Quellenangaben
1 | Deutsches Geschlechterbuch, Band 127, 430 Angaben zur Veröffentlichung: C. A. Starke Verlag, |
2 | Stammbaum der Familien HÜBBE und WASMANN in Hamburg; Blatt 2 Autor: Hübbe,Heinrich W. C. Angaben zur Veröffentlichung: Schwerin 1889 |
Identische Personen
In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.
Datenbank
Titel | LUCAS |
Beschreibung | Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, NÖLDEKE, NÖLDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gemäß dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei: 1. GEDBAS.genealogy.net 2. GeneaNet.org und 3. www.familie-noeldeke.de Die eigentliche Forschung liegt überwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese können von allen Beteiligten bearbeitet werden. Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgeführt werden. Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollständige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden.
Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen |
Hochgeladen | 2023-07-09 08:54:58.0 |
Einsender | Christian W. Heermann |
c-w-heermann@gmx.de | |
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