Auguste KYPKE

Auguste KYPKE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Auguste KYPKE
Religionszugehörigkeit EV.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt geschätzt 1800
Heirat vor 1838

Eltern

? KYPKE ? ?

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
vor 1838
? LAAR

Quellenangaben

1 Kurze Chronik der Familie Kypke, entworfen von Heinrich Kypke, Pastor em. 1900 zu Schreiberhau II i. R.,, Seite.19
 Ergänzung durch Hans Kießling, Detmold 1990
2 SipBuKypke009 - Sippenbuch Kypke
 Kurze Chronik der Familie Kypke Pastor Heinrich Kypke, 1900, 1904 ------------------------------------------------------- Johann Christoph Kypcke, geb. 2. 5. 1738, + 22. 5. 1786, Pastor in Lottin, darnach Präpositus in Neustettin. Er studierte zwei Jahre Theologie in Halle und wurde dann, kaum 20 Jahre alt, Kantor und dritter Lehrer am Gymnasium in Neustettin, wo sein Onkel Mützel Präpositus war. Das am 15. October 1640 von der pommerschen Fürstin Hedwig gestiftete und mit reichen Legaten ausgestattete Neustettiner Gymnasium war damals stark in Verfall geraten, so daß man den Vorschlag gemacht, dasselbe nach Cöslin zu verlegen. Allein durch Rescript der Königl. Regierung vom 22. Juli 1757 war dies abgelehnt worden. Etwa 25 jahre später wurde vielmehr das Gymnasium mit der Stadtschule vereinigt und festgesetzt, daß ein Rektor und Konrektor nebst dem Kantor den Unterricht an dieser vereinigten Schulanstalt erteilen sollten. Die Gehälter dieser drei Lehrer waren nur knapp bemessen, bis der damalige Geheime Staats- und Cabinetts-Minister Ewald Friedrich von Hertzberg, welcher einst selbst an dieser Lehranstalt den ersten Grund zu seinen gelehrten Kenntnissen gelegt hatte, im Jahre 1776 jedem der beiden ersten Lehrer eine Zulage von jährlich 50 Thalern gewährte und zum Besten der Schulbibliothek aus eigenen Mitteln viele nützliche Bücher anschaffen ließ. Der dritte Lehrer hingegen, welcher zugleich Kantor der Kirche war, bezog sein kleines Gehalt aus Kirchenmitteln und erhielt außerdem den "Kantorhafer" aus dem Persanziger Kirchspiel, wofür er an jedem zweiten Festtage zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten in den Kirchen zu Persanzig und Eschenriege zu predigen hatte. Doch währte Kypckes lehramtliche Thätigkeit nicht lange. Er bewarb sich um das zur Neustettiner Synode gehörende Pfarramt in Lottin und ward am 3. 7. 1759 durch den Patron, den bereits genannten Königl. Geheimen Staats- und Cabinettsminister von Hertzberg, welcher am 2. 9. 1725 auf Lottin geboren war und die meisten der dortigen Lehngüter besaß, dorthin berufen. Zu den Lottiner Gütern gehörte auch das Buschgut Babylon. Dieses Amt verwaltete Johann Christoph K. 7 Jahre lang, bis er im Jahre 1767 zum Pastor primarius und Präpositus in Neustettin berufen wurde. Am 12. Sont. p. Tr. des genannten Jahres ward er in dieses Doppelamt eingeführt. Nach Brüggemann gab es damals nur eine Kirche in Neustettin: die St. Nikolaikirche, nachdem sowohl die Schloß-, als auch die sogenannte Kreuzkirche und eine Kapelle, welche auf dem Jürgensberge gestanden haben soll, bereits vor langer Zeit eingegangen. Die Kirche mußte 1769 wegen Baufälligkeit abgebrochen werden und wurde auf Königliche Kosten neu aufgebaut und 1778 eingeweiht. K. hatte als Pastor prim. der Gemeinde und als Präpositus der großen Synode, zu welcher im ganzen 24 Geistliche zählten, sowie als Schulinspektor umfassende Ämter zu verwalten, zumal er außer der Stadt noch auf dem Lande: im Filial Groß-Küdde den Gottesdienst zu halten und in dem dazu eingepfarrten Klein-Küdde die Amtshandlungen zu vollziehen hatte, während dem Diakonus die Dörfer Streizig und Thurow zugewiesen waren. Wenn er bei Visitationen in der Synode zu tun hatte, so mußte der ordinierte Conrektor des Gymnasiums ihn in Groß-Küdde vertreten. Letzterer wurde zu seinem Adjunktus an der Küddeschen Kirche berufen. Dem Präpositus war ferner, wie bereits angedeutet worden, die Inspection über die vereinigte Schulanstalt in Neustettin übertragen, daß er nicht bloß auf die Lehrer, sondern auch auf die gehörige Verwendung der sogenannten Verrechnungsgelder acht haben sollte, von der Lehre und dem Lebenswandel der Lehrer jährlich an das Königl. Konsistorium Bericht erstatten und demselben die Nachweisung der Verrechnungsgelder beifügen mußte, wofür er eine jährliche Remuneration von 9 Thalern erhielt. Er hatte alljährlich ein öffentliches Schulexamen abzuhalten. In der Geschichte des Königl. Gymnasiums zu Neustettin von 1640 - 1890 von Prof. Theod. Beyer S. 41 wird der Präpositus K. ein "warmer Freund" der Schule genannt und in dem Lebensbilde des Rektors Johannes Wilhelm Kremer bezeugt, daß der Eifer desselben zunächst von dem Präpositus K., dem Inspector des Gymnasiums anerkannt wurde, welcher seinem früheren Patron, dem Staats- und Kabinettsminister Grafen von Hertzberg, mit dem er häufig korrespondierte, weil er mit einer gewissen Geschäftsführung seiner Güter betraut war, von Kremers Erfolgen Mitteilung machte (S. 39). Die Folge dieser Empfehlung war, daß das Gehalt des Rektors und Conrektors um jährlich 50 Thaler erhöht wurde. Außerdem hatte der Präpositus die "Armenschülerbüchse" mitzuverwalten und für die sichere Unterbringung der Kapitalien zu sorgen. Er ließ den zu der Armenschülerbüchse gehörigen Acker bestellen und führte die Rechnung, welche bei der Abnahme der Kirchenrechnung mitvorgelegt werden mußte. Der Präpositus K. starb bereits am 25. 5. 1786, als er, noch kurz vorher vollkommen gesund, in Amtsgeschäften begriffen war, 48 Jahre 20 Tg. alt, nachdem er 7 Jahre als Pastor in Lottin und 19 Jahre als Probst in Neustettin thätig gewesen. In seiner Ehe mit Eva Rosina Teufel aus Hammerstein war ihm in Lottin ein Sohn geboren, dessen Namen wir leider nicht erfahren konnten, weil die Kirchenbücher beim Abbrande der dortigen Pfarre mit vernichtet sind. Derselbe ist verheiratet gewesen und hatte eine Tochter Auguste, welche dem Regierungsrat Laar vermählt wurde und als Witwe im Jahre 1838 in Berlin lebte. In Neustettin sind ihnen noch 6 Kinder (4 Söhne und 2 Töchter) geboren: a. Charlotte Lovisa Friederika, geb. 7. und get. 13. Decbr. 1772, + 4. 2. 1775 im dritten Lebensjahre und b. Charlotte Friederika Wilhelmine, geb. 26. 3. und get. 4. 4. 1777. Sie wurde Gattin eines Herrn Mützel. Ihr Sohn Julius M. war im Jahre 1838 Professor an dem Königl. Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin. Die Namen der Söhne sind: 1. Carl Heinrich, 2. Franz Wilhelm, 3. Ewald Friedrich August und 4. Martin (St. A. 22-25).
3 SipBuKypke043 - Sippenbuch Kypke
 Kurze Chronik der Familie Kypke Pastor Heinrich Kypke, 1900, 1904 ------------------------------------------------------- Testament des Königl. Justizrats Carl Heinrich Kypke zu Stolp, Pomm. d. d. 14. Mai 1838 ------------- Auf den Fall meines Ablebens verordne ich hierdurch Folgendes: Zuvörderst ist von meinem Nachlaß die Summe von 7000 Thlr. d. i. siebentausend Thaler, wovon mir, nach dem mit meiner verstorbenen Ehegattin Johanna Luise geb. Andrae vom 6. October 1815 errichteten wechselseitigen Willen, nur der Genießbrauch zustand, und welche den substituirten Erben, den Geschwistern Seyffert und deren Nachkommen, nach Inhalt des gedachten Testaments und des Kodizills meiner genannten Ehegattin vom 10. Januar 1831 auszuantworten ist, abzusondern. Sodann setze ich zu meinen Erben ein: 1. meinen vollbürtigen Bruder, den jetzt pensionierten Justiz-Amtmann Friedrich Ewald August Kypke zu Treptow a. T., und wenn er vor mir verstorben wäre, seine sämtlichen eheleiblichen Kinder und resp. Enkel von etwa verstorbenen Kindern, 2. die Tochter meines verstorbenen ältesten Bruders, die Auguste Kypke, jetzt Witwe des Regierungsrats Laar, zu Berlin wohnhaft, oder wenn sie verstorben wäre, deren eheliche Kinder und Nachkommen, und 3. meinen Schwestersohn, den Doctor Julius Mützel, jetzt Professor an dem Königlichen Joachimthalschen Gymnasium in Berlin, oder wenn er verstorben wäre, dessen eheliche Nachkommenschaft; - dergestalt, daß jede Linie den dritten Teil meines Nachlasses erhält. Ich verpflichte sie aber, nachstehende Vermächtnisse aus denselben zu zahlen und zu erabfolgen: a. an das Fräulein Agnes Kypke, Tochter meines vorgenannten Bruders und Erben F. E. A. Kypke aus erster Ehe, jetzt in Bromberg wohnhaft, 1300 Thlr., d. i. Eintausend dreihundert Thaler Courant, mit der Einschränkung, daß sie, so lange sie unverheiratet ist, nur die Zinsen davon zu genießen hat. Wird sie verheiratet, so hört die Einschränkung auf, und sie erhält das volle Eigentum. Stirbt sie vor ihrem Vater in unverheiratetem Stande, so will ich ihr diesen in das Legat substituiert haben, und es fällt ihm solches allein eigentlich zu. Ueberlebt sie ihn, so muß sie dies Vermächtnis bei Teilung seines Nachlasses einwerfen und sich solches auf das ihr daraus gebührende Erbteil anrechnen lassen. Es hört dann auch obige Einschränkung auf; und sie erhält das Vermögen zum freien Eigentum. Erreicht ihr Erbteil die Höhe des Vermächtnisses nicht, so soll sie doch nicht verpflichtet sein, irgend etwas herauszuzahlen. Stürbe ihr Vater vor mir und sie würde meine substituierte Miterbin, so fällt das Legat fort, und sie hat sich mit dem Erbteil aus meinem Nachlasse zu begnügen; b. an die Stadtarmen-Kasse zu Stolp die Summe von 200 Thlr., d. i. Zweihundert Thaler Courant, mit der Bedingung, daß solche pupillarisch capitalisiert und nur die Zinsen für die Stadtarmen verwandt werden; c. an das Königliche Gymnasium zu Neustettin die Summe von 200 Thlr., d. i. Zweihundert Thaler Courant. Solche werden zinsbar pupillarisch bestätigt und die Zinsen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Gymnasiasten alljährlich verwandt. Die Conferierung geschieht durch das Curatorium. Sollte das Gymnasium über kurz oder lang aufgehoben oder verlegt werden, so fällt dies Capital dem Schulfonds der Stadt Neustettin zu und wird einem Wohllöblichen Magistrat daselbst ausgehändigt, dem mit dem Schulvorstande ich dann die gute und zweckmäßige Verwendung der Zinsen zum Besten armer Schulkinder anheimstelle; d. an meine Wirtin Charlotte Heise, falls sie bei meinem Ableben noch in meinem Dienst ist, die Summe von 300 Thlr., d. i. Dreihundert Thaler Courant, e. an meine sonstigen Dienstleute, außer dem Lohn des laufenden Quartals, den Lohn für ein ganzes Jahr, wenn er auch nur monatlich festgesetzt worden. Zum Testaments-Exekutor ernenne ich den Schwestersohn meiner seligen Frau, den Kaufmann Herrn Heinrich David Seyffert hierselbst, mit der Macht, die zu meinem Nachlaß gehörigen Capitalien, Zinsen und ausstehenden Forderungen einzuziehen, darüber zu quittieren, Löschungs-Consense zu erteilen, jura cessa zu geben, Mobilien und Grundstücke aus freier Hand oder meistbietend zu versilbern, die deshalb erforderlichen Verträge abzuschließen, die Verkaufsbedingungen anzugeben, im Wege der Subhastation sich über den Zuschlag zu erklären, die Übergabe zu verrichten, in die Berichtigung des Besitztitels zu willigen, die Kaufgelder zu erheben und darüber zu quittieren, die Nachlaßschulden und Legate zu berichtigen und die freie Nachlaßmasse unter die Erben zu verteilen und auszukehren, überhaupt alles zu thun, was zur Nachlaßregulierung erforderlich ist, selbst wenn dazu nach sonst eine Spezial-Vollmacht erforderlich wäre, mithin auch Prozesse jeder Art zu führen, und die Gerechtsame des Nachlasses und meiner Erben darin wahrzunehmen und selbige zu vertreten. Sollten sich unter meinen Erben auch Minorenne befinden, so untersage ich doch jede obervormundschaftliche Einmischung in die Nachlaßregulierung, und es soll überall keiner obervormundschaftlichen Autorisation für den Testaments-Exekutor bedürfen. Endlich untersage ich auch die gerichtliche Versiegelung meines Nachlasses, und es soll bloß von dem Testaments-Exekutor abhangen, welche Sicherheitsmaßregeln er treffen will. Für seine Bemühungen bestimme ich ihm hierdurch eine Vergütung von 300 Thlr., d. i. Dreihundert Thaler, und ersuche ihn, solche in allen Fällen als ein Andenken von mir gütigst anzunehmen. Außerdem müssen ihm alle baren Auslagen erstattet werden. Ein Mehreres will ich jetzt nicht verordnen; ich behalte mir aber das Recht vor, auch außergerichtliche Zusätze und Abänderungen diesem letzten Willen zu machen, und soll eine jede dergleichen Verfügung, welche sich von meiner Hand, Unterschrift und Siegel in meinem Nachlaß vorfinden sollte, eben so gültig sein, als wenn sie in diesem gerichtlich niedergelegten Testament enthalten wäre. Dies ist mein freier, wohlüberlegter letzter Wille, zu dessen errichtung ich so wenig gezwungen als überredet worden; ich will daher auch, daß solcher überall in Erfüllung gehe und, wenn nicht als Testament doch als Kodizill, Schenkung von Todeswegen oder auf jede andere Art rechtsbeständig und gültig sei. Zur Urkunde alles dessen ist solcher von mir eigenhändig ge- und am Schlusse unterschrieben, auch mein Pettschaft der Unterschrift beigefügt worden. So geschehen zu Stolp den 14. Mai 1838. (l. S.) Carl Heinrich Kypke ----------------- Zweiter Nachtrag zu meinem am 14. Mai 1838 gerichtlich niedergelegten Testamente. Aus bewegenden Ursachen bestimme ich meiner Wirtin Charlotte Heise annoch nachbenanntes Vermächtnis: 1. das Bett, worin sie schläft, nebst doppelten Bezügen, Laken und Bettstelle, 2. das rote Kleiderspind, die kleine Kommode und die blau angestrichene, mit Eisen beschlagene eiserne Kiste, 3. ein halbes Dutzend Stühle von buchen Holz mit Kissen, 4. den rot angestrichenen Klapptisch, 5. die kleine Eckschenke, 6. einen Wandspiegel, 7. sämtliches Küchengeschirr an Kessel, Fayance und irdenem Zeug, oder wie es sonst Namen hat, welches im gewöhnlichen und täglichen Gebrauch gewesen ist. Betten und Leinenzeug, welches sie sich für ihr Geld angeschafft hat, und als ihr Eigentum von ihr angegeben wird, soll von meinen Erben nicht beansprucht, sondern ihr ohne weiteren Beweis überlassen werden. Dies ist mein freier Wille, der so gültig sein soll, als wenn er in dem gedachten Testamente enthalten wäre. Zur Urkund dessen habe ich ihn eigenhändig ge- und unterschrieben, auch untersiegelt. Stolp den 1. August 1838. (L. S.) Carl Heinrich Kypke. ------------------------- Verhandelt Stolp den 24. Mai 1843. In der Kypkeschen Testamentssache steht auf heute Publikations-Termin an. Es erschienen in demselben: 1. Der Kaufmann Herr Heinrich David Seyffert und 2. Der Herr Justiz-Commissarius Henckel, als Mandator der unbekannten und abwesenden Interessenten. Den Herren Interessenten, welche von Person bekannt und dispositionsfähig sind, wurde das gestern aus dem Deposito herausgegebene Testament des Kreis-Justizrats Carl heinrich Kypke, welches mit seinem Privat-Pettschaft einmal, mit dem Gerichtssiegel aber viermal verschlossen und mit folgenden Ueberschriften: Hierin mein letzter Wille. Gemäß demselben habe ich die Versiegelung meines Nachlasses verbeten, da ich ihn der Obhut meines Testaments-Exekutors, der hier anwesend und von mir mit Legitimation versehen ist, anvertraue. Stolp, den 14. Mai 1838. Carl Heinrich Kypke. Den unterzeichneten Gerichtsdeputierten verschlossen übergeben. Stolp, den 14. Mai 1838. Bandow, v. Bülow, Land- und Stadtgerichts-Assessor O. L. G. Auscultator. versehen ist, vorgezeigt. Sie erkannten die Siegel als unverletzt an und recognoscierten nach erfolgter Erbrechung derselben auch die Hand- und Unterschrift für die des Testators. Das Testament wurde hierauf durch Vorlesung publiciert und, da darin die Befugnis vorbehalten ist, Nachträge zu demselben zu machen, so wurde daraus Veranlassung genommen, darnach zu fragen, ob sich dergleichen in dem Nachlasse des Testators vorgefunden hätten ? Der Herr Kaufmann Seyffert überreichte hierauf mit dem dazugehörigen Stempel vom 15. Sgr. eine Schrift vom 1. August 1838, welche bezeichnet ist: Zweiter Nachtrag zu meinem qm 14. Mai 1838 gerichtlich niedergelegten Testament. und versicherte, daß sich ein Mehreres und namentlich ein "Erster Nachtrag" unter den Papieren des Verstorbene bisher nicht habe auffinden lassen. Die Herren Comparenten erkannten übrigens an, daß der überreichte zweite Nachtrag von dem Kreis-Justizrat Kypke eigenhändig ge- und unterschrieben und mit seinem Pettschaft untersiegelt sei. Der Nachtrag wurde sodann gleichfalls durch Vorlesung publiciert und hat schließlich jeder der Herren Comparenten die Erteilung einer Ausfertigung der publicierten letztwilligen Dispositionen in Antrag gebracht. v. g. u. Heinrich David Seyffert. Johann Albert Henckel. a. u. s. Knauff. Bartelt

Datenbank

Titel Gesamtfamilie Dörry, Doerry, Dörrien samt Nebenlinien und etlichen Mütterlinien und Namensvarianten.
Beschreibung Enthält u.a. folgende Geschlechterfolgen:
Geschlecht Dörry mit Namensvarianten und etlicher Mütterlinien, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienmitglieder);
Geschlecht Dörrien mit Namensvarianten, Quellen: Die Dörriens, 1910;
Genealogien Hildesheimer Ratsgeschlechter, 1988;
Roth's Leichenpredigten;
Geschlecht Kypke mit Namensvarianten, Quellen: Kurze Geschichte der Familie Kypke,1904;
verschiedene Pfarrerbücher;
Geschlecht Tappe(n) mit Namensvarianten, Quellen: Tappen'sches Familienbuch, 1888;
Geschlecht Malsy mit Namensvarianten, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienangehörigen);
Hochgeladen 2024-02-25 10:27:21.0
Einsender user's avatar Rainer Dörry
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