Rabe Ernst VON SCHNEHEN
♂ Rabe Ernst VON SCHNEHEN
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Rabe Ernst VON SCHNEHEN |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | 10. April 1731 | Celle, Nieder-Sachsen, Deutschland nach diesem Ort suchen | |
Tod | 29. April 1805 | Walsrode, Heidekreis, Niedersachsen, Deutschland nach diesem Ort suchen | |
Heirat | 21. Oktober 1766 |
Ehepartner und Kinder
Heirat | Ehepartner | Kinder |
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21. Oktober 1766 |
Barbara Sophie Franziska VON DEM KNESEBECK |
Notizen zu dieser Person
Quelle:
StadtA GOE B 1 Dep. 75 Urk. Nr. 21
Testament des Rabe Ernst von Schnehen.
Rabe Ernst von Schnehen setzt seine Ehefrau Barbara Sophie
Franzisca geb. von dem Knesebeck zu Vormünderin seiner
minderjährigen Kinder ein. Alle Möbel, Silbersachen und
anderes Hausgeräte soll seine Frau, solange sie sich nicht
wieder verheiratet, behalten; ferner soll sie ein Wittum aus
dem Gut Klein Schneen bekommen. Das bare Geld und was von
den Gutseinkünften zur Erbmasse gehört, soll unter die 5
Söhne und die Tochter Caroline geteilt werden, nachdem davon
die Trauerkleidung der Witwe und Tochter bezahlt wurde und
das abgezogen wurde, was er von den 1500 Talern der Frau von
Avemann gebraucht hat.
Nach dem Tode seiner Frau soll sichCaroline ein
vollständiges Bett aussuchen; das Übrige wird unter die 6
Geschwister verteilt. Seine Kleidung und Taschenuhren sollen
die Söhne erben und die Tochter die Kleider der Mutter.
Da der älteste Sohn Georg Heinrich Friedrich in fremden
Kriegsdiensten steht, wird der zweite Sohn Carl August Ernst
Christian als Erbe der Güter in Klein Schneen, Ellershausen,
Geismar und Grone eingesetzt. Hat er keine männlichen
Lehnserben und kehrt der ältere Bruder in die Heimat zurück,
soll er die Güter erben undseine männlichen Nachkommen,
wenn sie im Hannoverschen schon wohnhaft waren. Sollte die
Familie des Ältesten nicht erben können, folgt der dritte
Sohn Carl Magnus Ernst und seine Nachkommen und wenn keine
vorhanden sind, der vierte Sohn Ernst Ludwig Friedrich. Als
letzter Nachfolger ist der fünfte Sohn August Wilhelm
vorgesehen. Auf keinen Fall soll der Besitz geteilt werden;
die Mitglieder der Familie erhalten Apanagen. Stirbt ein
Besitzer des Gutes ohne männlichen Nachkommen, haben seine
Witwe und Töchter keinen Anspruch auf das Allod.
Die Vorschüsse, die Rabe Ernst einst dem Fähnrich David
Ludwig von Schnehen machte, sind von diesen zurückzuzahlen.
Die Beträge, die er nach RabeErnst Tod zahlt, gehören dem
jüngsten Sohn August Wilhelm. Wenn der Bau des Wohnhauses
bei dem Tode des Erblassers nicht vollendet ist, soll der
Nachfolger den Bau beenden und die dafür bestimmte Summe
nicht überschreiten. Stirbt der Besitzer ohne männlichen
Lehnserben in absteigender Linie, braucht der Nachfolger die
Gebäude nicht zu dem Preis anzunehmen, den sie gekostet
haben, da sich der Wert im Laufe der Jahre verringert hat.
Er kann eine unparteiische Taxierung verlangen und danach
die Gebäude annehmen. Wenn apanagierte Linien erlöschen,
sollen die ihnen bestimmten Gelder zurTilgung der Schulden
des Gutes verwandt werden. Der Gutsbesitzer legt den
Lehnsinteressenten jährliche Rechnung über die Abtragung der
Lehnsschulden. Für die Gebäudeauf dem Ottenhof in Klein
Schneen und dem Hof in Ellershausen, sofern dort keine neuen
Gebäude errichtet werden und für die Kosten der Gärten in
Klein Schneen kann keineVergütung gefordert werden. Die
Gebäude auf dem Gut, die neu zu errichten sind und alle
Reparaturen hat der Besitzer selbst sowie seine Nachkommen
zu zahlen. Alle Lasten, dieauf dem Gut ruhen, soll der
Besitzer allein tragen. Bei außerordentlichen Lasten, z. B.
Einquartierung und Naturallieferungen in Kriegen sollen die
Apanagierten herangezogen werden. Das gleiche gilt für die
Ehefrau, deren Wittum von 300 Talern um ein Drittel in
vorgenannten Notzeiten gekürzt wird, sowie die übrigen
Apanagierten. Über die Apanagen folgen mehrere Bestimmungen.
Stürzt Fähnrich David Ludwig von Schnehen ohne männliche
Lehnserben, erhalten die Söhne des Gutsbesitzers 25 Taler
mehr. Wenn derTeil der Familie von Schnehen, der von
Bremerlehe eine Erbpacht bezieht, ausstirbt, soll der
Besitzer des Gutes jedem apanagierten Sohn 30 Taler geben.
Dem Sohn Carl August Ernst Christian werden genaue
Vorschriften gemacht darüber, was er zu tun hat. Es handelt
sich um Zahlung für das Gut, die Abfindung der Schwestern
und die Auszahlung an die Brüder.
(Beglaubigte Abschrift)
1 Siegel (leicht beschädigt)
Film Nr.
Index-Gruppe
GEOB
Ellershausen, Güter, Erbe
Geismar, Güter, Erbe
Grone, Güter, Erbe
Klein Schneen, Gut, Wittum
Klein Schneen, Güter, Erbe
PERS
Avemann, Frau von
Schnehen, August Wilhelm von
Schnehen, Barbara Sophie Franzisca von
Schnehen, Carl August Ernst Christian von
Schnehen, Carl Magnus Ernst von
Schnehen, Caroline von
Schnehen, David Ludwig von, Fähnrich
Schnehen, Ernst Ludwig Friedrich von
Schnehen, Georg Heinrich Friedrich von, Kriegsdienste
Schnehen, Rabe Ernst von, Testament
SACH
Apanagen
Bett
Bremerlehe, Erbpacht
Einquartierung, Krieg
Erbpacht
Gut Klein Schneen, Wittum
Gutseinkünften
Hausgeräte
Kriege, Einquartierung, Naturallieferung
Kriegsdienste
Lehnserben
Möbel
Naturallieferungen, Krieg
Ottenhof, Klein Schneen
Reparaturen
Silbersachen
Taschenuhren
Testament
Trauerkleidung
Wittum
Wohnhaus, Bau
Repräsentationen
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | A | ||
Detailseite | Original | A | ||
Detailseite | Original | A |
Quellenangaben
1 | Bogenschütz Web Site, https://www.myheritage.de/person-1514351_84714444_84714444/rabe-ernst-von-schnehen Autor: Ruben Jordan |
MyHeritage-Stammbaum Familienseite: Bogenschütz Web Site Stammbaum: 512287661-1 |
Identische Personen
In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.
Datenbank
Titel | Bogenschuetz Vorfahren |
Beschreibung | |
Hochgeladen | 2020-06-28 17:33:19.0 |
Einsender | Heike Volk |
Heike.E.Volk@gmail.com | |
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