Notizen zu dieser Person
Aus 'Gültstein 769-2019' S. 232 f.
'Relativ spektakulär war in Gültstein um die Mitte des 17. Jahrhunderts ein Streit zwischen den beiden führenden Personen des Ortes, Pfarrer Johann Wolfgang Fabri auf der einen und Schultheiß Conrad Schweitzer auf der anderen Seite. Diese Streitigkeiten schlugen so hohe Wellen, dass sie heute sogar in den Beständen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart und des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart überliefert sind, da sie bis zum Oberrat des Herzogs von Württemberg getragen wurden. Darunter sind Schriftstücke, in denen der Pfarrer dem Schultheißen zahlreiche Vergehen unterstellt: So habe der Schultheiß bei seiner ersten Ehe seine Frau entführt, er sei ein öffentlicher Kirchen- und Kanzelverächter, außerdem ein Spieler, der bereits den ganzen Winter eine Spielschule unterhalte, ein Aufwiegler und Feind der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger sowie ein Verächter der Predigt und der heiligen Sakramente, der zudem die fürstlichen Befehle missachte, weil er bei der Wiedereinsetzung Fabris als Pfarrer am 19. Februar 1639 nicht erschienen sei. Diese Vergehen mussten allesamt vor dem Oberrat verhandelt werden, wurden jedoch meist zurückgewiesen, was dazu führte, dass der Pfarrer zur Bezahlung von Strafgeldern verurteilt wurde. Offenbar hatten sich Fabri und Schweitzer von Anfang an nicht verstanden; der Zwist begann wohl bereits beim Amtsantritt Fabris, da Schweitzer bei der ersten Amtsenthebung Fabris 1637 mitgewirkt habe. Nach der Untersuchung durch den Oberrat, bei der u. a. 21 Zeugen vernommen wurden, kam dieser zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis zwischen Pfarrer und Schultheiß so zerrüttet sei, dass der Schultheiß sein Amt nicht weiter ausführen könne und durch eine geeignetere Person zu ersetzen sei, aber im Gericht verbleiben könne. Auch der Pfarrer, der in seiner Gemeinde nicht mehr entsprechend wirken könne, solle an einen schlechteren Ort auf der Alb oder im Schwarzwald versetzt werden und außerdem die Kosten des Verfahrens übernehmen. Auch nach der Wiedereinsetzung Fabris in Gültstein am 19. Februar 1639 setzte sich der Konflikt fort, so dass sich 1648 auch die Konsistorialprotokolle mit dem Fall befassten. Auch hier wurde nochmals festgestellt, dass die von Pfarrer Fabri gegen Schultheiß Schweitzer erhobenen Vorwürfe nicht erwiesen seien, weshalb der Pfarrer u. a. dazu verurteilt wurde, 100 Gulden Strafe sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen, zudem musste er sein Amt in Gültstein endgültig aufgeben. Anschließend war er Pfarrer in Hochberg am Neckar.
Dass aber auch Schultheiß Conrad Schweitzer sicherlich nicht einfach war, zeigt die Tatsache, dass er in seiner zweiten Amtszeit ebenfalls teilweise ähnlich geartete Probleme mit dem 1654 eingesetzten Pfarrer Johann Christoph Gräter hatte. Vogt Heß beurteilt in seiner Chronik Schweitzer folgendermaßen: ''Er ist viel Beschuldigungen unterworfen gewesen, wie er dann deßen Mühlen aus der Steuer gelaßen, weßwegen er um 14 fl. [Gulden] mit Nachzahlung der Steuer gestraft worden, hat dahero selbsten resigniert.'' Außerdem erwähnt er zu Beginn seines Abschnitts über Schweitzer noch eine sehr kuriose Geschichte: Dessen Frau habe 1645 nämlich ''eine todte Mißgeburt mit einem Katzenkopf'' geboren.