Heinrich Friedrich Wilhelm MEYER

Heinrich Friedrich Wilhelm MEYER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich Friedrich Wilhelm MEYER
Beruf Halbmeier 1854 Flegessen, Hameln, Kgr. Hannover nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 3. August 1823 Flegessen 40, Hameln, Kgr. Hannover nach diesem Ort suchen
Bestattung Flegessen, Hameln, Kgr. Hannover nach diesem Ort suchen
Tod 21. Februar 1873 Flegessen 40, Hameln, Kgr. Hannover nach diesem Ort suchen
Testament 1872
Hausbau 1854 Flegessen 40, Hameln, Kgr. Hannover nach diesem Ort suchen
Heirat 15. Juni 1854 Hemmendorf, Coppenbrügge, Niedersachsen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
15. Juni 1854
Hemmendorf, Coppenbrügge, Niedersachsen
Sophie Christine (Justine) Louise SEUTEMANN

Notizen zu dieser Person


Copia Testament Friedrich Meyer (1872) Geschehen zu Flegessen auf dem Meyer 'sehen Halbmeierhofe No. 40 am einundzwanzigsten Dezember eintausendachthundertzweiundsiebzig. Auf Antrag de Halbmeiers Friedrich Meyer No. 40 hierselbst habe ich, der Königlich Preußische Notar, Obergerichtsanwalt Julius Hoppe, wohnhaft zu Hameln, mich hierher begeben, um den letzten Willen desselben aufzunehmen, und zu solchem Akte als Zeugen Bergmann Conrad Hansen und Bergmann Heinrich Feuerhake von hier, welche mir und dem Testator bekannt sind, zugezogen, inderen Person ebenso wenig wie in der meinigen, so viel mir auf meine Erkundigung bekannt geworden, die in den §§ 27 bis 30 der Notariatsverordnung bezeichneten Mängel stattfinden. Nachdem wir uns, Notar und.Zeugen, durch die angestellte Unterredung mit dem Testator überzeugt hatten, dass derselbe sich im vollem Gebrauch seiner Verstandeskräfte befindet, erklärte derselbe als seinen letzten Willen Folgendes: § 1 Zu meinen Erben setze ich meine Ehefrau Justine (eigentlich heißt sie Christine) geborene Seutemann und meine Kinder Louise, Anna, August, Dorette und Friedrich, sowie etwa mir noch geborene werdende Kinder ein, und zwar mit nachstehenden näheren Bestimmungen. §2 Meinen Hof mit allen dabei bewirtschafteten Grundstücken und demInventar soll mein Sohn August, und wenn dieser vor der Annahme ohne leibliche Erben versterben sollte, mein zweiter Sohn Friedrich erhalten. Meine Töchter und wenn mein Sohn August den Hof erhält, auch mein Sohn Friedrich sollen jeder eine Abfindung von eintausend Thaler und einen standesgemäßen Brautwagen im Werte von mindestens vierhundert Thaler oder nach Wahl des Stellenabnehmers solchen Betrag in Gelde erhalten. Eine gleiche Abfindung sollen die Kinder erhalten, welche" mir etwa noch geboren werden. Die Abfindungen sollen fällig werden bei der Verheirathung derabzufindenden Kinder, spätestens aber für jedes, wenn es das dreißigste Lebensjahr vollendet hat, auch ohne verheirartet zu sein. Mein Sohn Friedrich soll außerdem seit der Annahme der Stelle durch den Anerben so lange bis er seine Abfindung erhält, jährlich 25 Thaler vom Hofannehmer erhalten. Wenn das eine oder andere der abzufindenden Kinder vor der Fälligkeit der Abfindung ohne leibliche Erben verstirbt, so soll dessen Abfindung im Hofe verbleiben. Mein nachgelassenes Kapitalvermögen soll unter meine Kinder mit Ausschluß des Hofannehmers zu gleichen Theilen getheilt werden, nachdem mein Sohn Friedrich, sofern er nicht den Hof erhält, davon 500 Thaler vorab erhalten haben wird §3 Meine Ehefrau soll, sofern sie sich nicht wiederverheirathet, den cautionsfreien Nießbrauch an meinem .gesamten Nachlasse haben, bis mein Sohn August oder wer sonst zur Stellenannahme gelangt, das dreißigste Lebensjahr vollendet haben wird, oder vielmehr, wie ich abändernd bestimme, bis zum Jahre 1890, wörtlich achtzehnhundertneunzig, wenn sie nicht früher abgeben will. Dieselbe soll auch Vormünderin für meineminderjährigen Kinder sein, und wünsche ich, daß neben ihr der Großköthner Christian Schaper hierselbst zum Mitvormunde bestellt werde. Eine Inventarisation meines Nachlasses verbiete ich, es soll jedoch der Obervormundschaft eine Anzeige über das nachgelassene Kapitalvermögen abseiten der Vormundschaft gemacht und aufsichere Belegung desselben gehalten werden.Meine Frau hat von.den Einkünften meines Nachlasses meine Kinder standesgemäß zu unterhalten und für deren tüchtige Ausbildung Sorge zu tragen, auch die während ihres Nießbrauchsrechts fällig werdenden Abfindungen auszukehren und auf den Hof anzuleihen. Sollte meine Frau wider meinen Wunsch sich wieder verheirathen und einen Interimswirt auf den Hof bringen oder sich auch nur wieder verheirathen, ohne einen Interimswirt auf den Hof zu bringen, so soll ihr Nießbrauch an meinem Nachlasse außer dem Hofe aufhören und dasjenige meiner Kinder, welches den Hof erhält, zur Annahme desselben mit erreichtem 25, Lebensjahr berechtigt sein. § 3 (a) Bei der Stellenabgabe soll meine Frau eine den Kräften des Hofts entsprechende Leibzucht erhalten und zwar so gut, wie es die Verhältnisse irgendwie gestatten. §4 Dieser mein letzter Wille soll Testament, ... ?, Schenkung auf den Todesfall oder wie es sonst möglichist aufrecht erhalten werden und soll jedes meiner Kinder, welches denselben anzufechten versuchen möchte, auf den gesetzlichen Pflichttheil beschränkt, im Übrigen aber enterbt sein. Als der Testator Weiteres nicht vorzutragen hatte, ist demselben der Inhalt der § 44 und 45 der Notariatsverordnung eröffnet, so dann aber dies Protokoll in Gegenwart der bei dem ganzen ohneUnterbrechung vorgegangenem Akte anwesend gewesenen beiden Zeugen vorgelesen und vom Testator wie von den Zeugen wie folgt eigenhändig unterschrieben: Meier, Conrad Hansen als Zeuge Heinrich Feuerhake als Zeuge Zur Beglaubigung Julius Hoppe Königlich Preußischer Notar Eröffnet Amtsgericht Hameln II den 22.sten April 1873 Einen Tag nach dem Tod von Friedrich Meyer

Heinrich Friedrich Wilhelm Meyer ist das einzige Kind der Ehe Meyer / Schaper. . Nur 2 Monate nach der Hochzeit geboren! Ob es auch von August Meyer abstammt konnte nicht festgestellt werden. August erlebt eine umgekehrte Geschichte ( Siehe auch Anmerkungen zu Christian Meyer ) August heiratete am 19.6.1823 Dorothee Schaper. Nur knapp 2 Monate später wird ihr einziges Kind Friedrich geboren. Es wurde erzählt, dass Dorothee vorher ein Verhältnis mit dem damaligen Dorfschullehrer Johann Dietrich Steinforth gehabt habe. August soll das gewusstund auch beklagt haben. Es bleibt ungewiss, wer nun der leibliche Vater von Friedrich war. Wenn das so ist würde hier die Linie Meyer beendet werden! Auch sein Bruder Christian hatte sich nur über die Linie seiner Schwägerin fortgepflanzt. Wenn dem so ist , dann haben die " Piepho´s" jetzt Meyersches Blut und die Meyers sind mit dieser Generation ausgestorben !---? EineKlärung dieser Umstände kann nur ein DNA Test aufklären. Wenn sich herrausstellt das die Piephos mit Meyers über die DNA verwandt sind! ;-) Was mich sehr stutzig macht sind die vielen Lehrer in der "Meyerschen Linie"! Vielleicht sollte man auch die Steinforthsche Linie mal untersuchen?

Quellenangaben

1 Familienforschung Katrin Plöger, Heinrich F r i e d r i c h Wilhelm Meyer
Autor: Katrin Plöger
 

MyHeritage.com family tree

Family site: Familienforschung Katrin Plöger

Family tree: 135246571-20

Datenbank

Titel Wilhelm, Petereit Family Tree
Beschreibung Wilhelm Family Name is from Marzhausen, Neu-Eichenberg, Werra- Meissner-Kreis, Hessen, Deutschland and the most recent births for my 3rd grandparents in Linden, Hannover, Germany Petereit Family name is from Prussia and ending with my great grandfather in Tauroggen, Lithuania Krompholz Family name if from Salzburg, Österreich and then moved to Lithuania. Wenger, Pfieffenberger, Amaisserin, Neufang Family names are from Bad Hofgastein, Salzburg, Austria and Undberg, Salzburg, Austria and also Dorff, Salzburg, Austria
Hochgeladen 2020-10-24 18:11:37.0
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