Martin ROBL AUCH WLCZEK GENANNT

Martin ROBL AUCH WLCZEK GENANNT

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Martin ROBL AUCH WLCZEK GENANNT
Beruf Bauer auf den zwei Freihöfen seines Vaters (Fol. 53 und 54 GB Nr. 16) 1600 Obermoldau (Horní Vltavice) nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Obermoldau (Horní Vltavice) nach diesem Ort suchen
Tod vor Oktober 1641 Obermoldau (Horní Vltavice) nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Lt. Grundbuch Winterberg Nr. 16, Aufn. 228, Hof "F. 53", hatte Martin Robl "na Wlczkowie" seinen Hof zum Zeitpunkt der Anlage des Grundbuches 1633 völlig abbezahlt. Der nächste Eintrag zu ihm erfolgt an St. Galli 1641: nach der Aussage glaubwürdiger Leute hatte Martin Robl seinen Hof "Na smlauwach Swadebnich" (in Hochzeitsverträgen?) seiner Tochter Juliana gewidmet (Wienowal). Ihr stehen 30 sß Mitgift zu; die restlichen 70 sß vom Wert des Hofes 100 sß muß Georg Schwab, der sich mit dieser Juliana verheiratet hatte, den Erben des Martin Robl auszahlen, nämlich den Waisen Andreas, Georg, Ursula, Dorothea, Barbara, Anna und Juliana (= obige Frau des Georg Schwab). Jedem Waisen stehen 10 sß zu. 1650 hat Georg Schwab alles abbezahlt. Nach seinem Absterben wird der Hof auf 150 Schock geschätzt und von seinem Sohn Matthias übernommen. - Die Vorgeschichte des Hofes findet sich im Freibuch Nr. 14, s. hierzu die Notiz unter Georg Schwab. - Neben diesem Hof besaß Martin Robl noch einen zweiten Hof "F. 54" in Obermoldau, der ebenfalls dem Richter Wlczek gehört hatte ("Dwur s[tary] Wlczka Prwni [Prwni wieder gestrichen und korrigiert:] druhy bytima"). Dieser Hof war abbezahlt und vom Totenfall befreit, als ihn der alte Wlczek an Medardi 1598 seinen Sohn Martin übergab. Den Kaufpreis von 150 Schock sollte Martin seinem Vater ratenweise abzahlen. 1600 zahlte Martin seinem Vater davon 21 Schock. Da dieser jedoch im gleichen Jahr starb, gingen die restlichen Raten an seine Erben. Martin übergab diesen Hof, den er völlig abbezahlt hatte, 1626 für 200 Schock seinem Sohn Andreas (Freibuch Nr. 14, Aufn 57 f.). Dessen Sohn Thomas erbte den Hof 1663 (Aufn. 60). - Im Buch Nr. 16 ist dieser Hof ebenfalls unter Fol. 54 eingetragen (Aufn. 230 ff.). Andreas Robl auf dem Wlczek-Hof ("Na Wlchkowie") hat 1633 an Martin Robl noch 200 Schock Grundgeld zu zahlen. Von 1633-35 zahlt Andreas 22 Schock davon an Martin ab. 1641 ist eingetragen, daß Martin an diesem Hof noch 178 Schock einzunehmen hat und er gestorben ist. Matthias Kleuber hatte anscheinend auch etwas zu zahlen (oder mußte es ihm bezahlt werden?), nämlich 140 Gulden, und man hatte sich geeinigt, daß dafür 42 Schock 51 Groschen 3 Pfennig zu zahlen waren (die Stelle ist für mich schwierig zu übersetzen: "Tyz Martin mage natomto Gruntu dobratj 178 sß [gestrichen: vmrzel; unten wird dann aber nochmals in einem eigenen Satz ausgesagt, daß Martin gestorben war][J?]tem Heyzl Kleuber zustawa 140 f: nadlauhe Minczi Vwolyl se sam zatu Summu dati 42 sß: 51 g: 3 d: [Zeichen wie ein A, vielleicht Abkürzung für fecit] 220 sß 51 g 3 d"). Der Nachlaß belief sich also zuzüglich dies Geldes von Kleuber auf 220 Schock 51 Groschen 3 Pfennige. Dann wurde das Vieh des Verstorbenen geschätzt, was eine Summe von 170 Schock ergab, die zu den 220 sß 51 g 3 d dazugezählt wurden. Das Erbe belief sich dadurch auf 390 sß 51 g 3 d. Jedem Kind (Andreas, Georg, Ursula, Dorothea, Barbara, Anna und Juliana) standen davon 55 sß 50 g 2 d zu. Alles mußte von Andreas (außer seinem eigenen Anteil) bezahlt werden an seine Geschwister. Offenbar war das Vieh auf dem Hof weiterhin im Besitz des früheren Besitzers geblieben und erst bei seinem Tod an den aktuellen Besitzer gefallen, anders ist nicht zu erklären, daß beim Tod Martins dessen Vieh geschätzt wurde und dann der Wert von Andreas an die anderen Erben ausbezahlt werden mußte. Einen solchen Vorgang habe ich bisher noch bei keinem anderen Hof gefunden. Andreas zahlt 1641 48 Schock ab. Mit Bleistift ist dann unter dem Eintrag vermerkt: Vid Freyb: fol: 27 (= obiger Eintrag Aufn. 57 f.). - Eigenartigerweise wird auf der Rückseite (Aufn. 231) dann der Eintrag mit Verweis auf ein zweites Grundbuch (wohl das Freibuch) unter Fol. 55 Grunt Motheizlowskj fortgesetzt - wieso nicht mehr Wlczowsky und wieso Fol 55? Es handelt sich eindeutig um den gleichen Hof, da der Besitzer Andreas Robl von 1650 bis 1653 den an der Summe von 390 sß 51 g 3 d noch fehlenden Betrag an sich und seine Geschwister abzahlt und darunter steht, daß dieser Hof im Freibuch unter Fol. 54 eingetragen sei.

Datenbank

Titel Plechinger und Eibl, Fortsetzung
Beschreibung Fortsetzung der Dateien Plechinger, Eibl, Sippl
Hochgeladen 2024-05-12 21:05:37.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person