Curdt SCHNOCK

Curdt SCHNOCK

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Curdt SCHNOCK

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1485 Welsleben (Bördeland) nach diesem Ort suchen
Tod vor 1561 Atzendorf (Staßfurt) nach diesem Ort suchen
Kekule 171840 nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1510

Eltern

Levin SCHNOCK

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1510
Gertrud n.n.

Notizen zu dieser Person

Einen zweiten Freihof hatte die Familie Schnock in Atzendorf besessen. Von den uns bekannt gewordenen fünf Söhnen des Levin Schnock (geb. etwa 1455) in Welsleben, die neben der dortigen Familie Zweige in Westerhüsen, Staßfurt und Dodendorf stifteten, erwarb C u r d t (geb. Welsleben etwa 1485) den Freihof in Atzendorf und wurde mit diesem am 2. Mai 1530 vom Domherrn Joachim v. Plotho belehnt. Hierdurch wurde er zum Stifter eines noch heute kraftig blühenden Atzendorfer Familienzweiges. Zuvor hatte er um 1510 eine Gertrud geheiratet, deren Familiennamen uns nicht bekannt ist, und einen Hof in Glöthe besessen. Der Vorbesitzer des Atzendorfer Freigutes Hennig Crossen war ohne Erben verstorben, so dass der Hof an das Domkapitel heimgefallen war und von Curdt Schnock für eine Summe Geldes erworben werden konnte. Zu dem Hof hatten 6 1/2 freie Hufen auf Luxdorfer und zwei Hufen auf Schwemmer Feldmark gehört, wobei es sich um Wüstungsacker südlich von Atzendorf gehandelt hatte (Cop. 113 föl. 176). 1446 war Otto v. Segherde mit diesen Ackern belehnt worden (Cop. 36 fol. 446). 1542 hatte Curdt eine Erbteilung unter seinen beiden Söhnen Levin und Marcus vorgenommen und 6 Viertel freien Acker vor Bahrendorf offenbar als Altenteil für sich behalten. Levin hatte damals l Hufe und Marcus l 1/2 Hufen vor Altenweddingen erhalten. Die Acker waren Lehen des Klosters Berge von Magdeburg und hatten bereits dem alten Curd Schnock. in Welsleben gehört (Rep. A 4 k II Nr. 5, fol. 206, Kr, 8, fol. 125, 133). Der Freihof durfte damals nicht geteilt werden und fiel an den alteren Levin. Sein Vater Curdt war vor 1561 verstorben.

Der Lehnsbrief mit der Erstbelehnung der Schnocks wurde am Montag nach Misericordia 1530 (02.05.1530) vom Magdeburger Domherrn und Obödientiar der Obödienz Gramsdorf {Obedienz: Die feststehende Besoldung der Domherren, welche ihnen aus liegenden Gründen angewiesen wird, und eine Pfründe ist, die sie noch außer dem, mit ihrem Amte verbundenen Einkommen erhalten [Krünitz]} Joachim v. Plotho für Curth Schnogke [Kurt Schnock] aus Glöthe erteilt
über eynen freyen hoff zw Atzendorff [Atzendorf] mit siebende halben freyen hvfen landes vff Luckstorffer [Luxdorfer] felde, vnnd zweyen hufen vff der feltmarcke Schwemer [Schwemmer, Schwimmer] gelegen, die alleine schoß geben, vff zehen reinische gulden zinses, die er oder seyne menlichen lehenserben, mir ader meynen nachkommen obedienciarien auß denselben gutern alle jar jerlich uff Martini vngeweigert geben vnd entrichten sollen, die mir nach thodtlichem absterben Hennigk Krossen seligen jungsten innehaber vnd besitzer derselben guter vorlediget vnd heimgefallen. Diese Güter wurden auch vmb seiner bethe auch durch besunder gunst willen Gertruden seiner ehelichen hausfrawen zw yrem leibgedinge gelihen.

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Titel Familienforschung Hofmann
Beschreibung
Hochgeladen 2023-04-29 17:36:45.0
Einsender user's avatar Winfried Hofmann
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