Cord SNOCK

Cord SNOCK

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Cord SNOCK
Beruf Ackermann

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1430
Tod etwa 1491 Welsleben (Bördeland) nach diesem Ort suchen
Kekule 687360 nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Die Atzendorfer Familie Schnock entstammte ursprünglich einem Freigut in Welsleben. Nach dem Tod des ältesten uns bekannten Inhabers Cord Snock war der Hof 1491 an seinen Sohn L e v i n gefallen. Im 15. Jahrhundert hatten drei Freihöfe in Welsleben existiert. Von ihnen hatte der älteste sich bis 1484 im Besitz der Familie v. Welsleben befunden und war dann von der Familie v. Pletz übernommen worden. Ein zweites Freigut hatte der Magdeburger Patrizierfamilie Lode gehört. Der Hof der Familie Schnock war relativ klein gewesen, zu ihm hatten 4 freie Hufen Land, ein Holzbusch und eine Wiese gehört. 1595 erfolgte die letzte uns bekannte Belehnung mit dem Freihof in Welsleben durch das Domkapitel, belehnt wurde Levin Schnock (oo Anna Lentze), ein direkter Nachkomme des alten Cord Schnock. Unter den Lehnsvettern wurden auch Claus Schnock und seine Brüder, Levin Schnocks zu Atzendorf nachgelassene Söhne, aufgeführt. Bis 1635 hatte der Welsleber Freihof seine Qualität als ein solcher eingebüßt, auch wurde in dem Personenverzeichnis des gleichen Jahres vom 4. Februar kein Namensträger Schnock mehr genannt. (LHA. Magdeb. Cop. 112, Rep. A 3 c Tit. IV Nr. 7 b, S. 17, 56, 58, 86).
Im Laufe des 14. Jahrhunderts hatten die Freihöfe in der Umgebung Magdeburgs links der Elbe ihre ursprüngliche Bedeutung längst eingebüßt, größtenteils waren sie käuflich und für das bemittelte städtische Bürgertum als Geldanlage interessant geworden. Zu den ursprünglichen Aufgaben hatte vorrangig die Eindeutschung und Christianisierung der restlichen slawischen Bevölkerung gehört, weswegen wir im Mittelalter längs der Elbe vermehrt Freihöfe antreffen. Später mussten ihre Inhaber bei Fehden und feindlichen Aggressionen ihrem Landesherrn Heerfolge leisten und besaßen schließlich im zuständigen Grafengericht einen Schöffensitz. Im Falle von Welsleben und Atzendorf befand sich das Gericht in Mühlingen. Als Entgelt waren die Freihöfe von Zinsleistungen und anderweitigen Diensten befreit gewesen. Dafür durften die zugehörigen freien Äcker nicht hypothekarisch belastet oder verkauft werden. Der Besitz des Hofes war früher an die Familie des Hofinhabers gebunden, er konnte nur an Namensträger vererbt werden. Im Falle einer Unterbrechung der unmittelbaren männlichen Generationsfolge ging der Hof an den nächsten männlichen Verwandten und dessen Familien über, auch wenn letzterer nicht am gleichen Ort wohnhaft war. Bei Belehnungen die meist bei Todesfällen vorgenommen wurden, wurden deswegen häufig die Namen der nächsten Lehnsvettern als potentielle Erben mit aufgeführt. Nur in seltenen Ausnahmefällen konnte ein Erbzinsbauer als persönliche Auszeichnung einen Freihof erwerben.
Erbzinsbauern besaßen nur ein eingeschränktes Besitzrecht an ihren Höfen, weswegen sie ihrem Grundherrn Zinsen und Dienstleistungen zu erbringen hatten. Deswegen bedeutete noch im ausgehenden Mittelalter der Besitz eines Freihofes eine gewisse ländliche Exklusivität. Letztendlich wurden aber Sonderrechte wie die des Waffentragens und des separaten Kirchenstuhles bei zunehmender Angleichenung an die bäuerliche Umgebung speziell durch Heiraten aufgegeben. Als Relikt früherer Freiheiten hatten sich bis ins 18. Jahrhundert die Zinsvergünstigungen bei Mannlehenäcker erhalten können.

Er war Inhaber eines Freihofes in Welsleben mit 4 freien Hufen Acker, 1 Holzbusch und 1 Wiese. Zusätzlich bewirtschaftete er noch 2 ư Hufen vor Altenweddingen, Lehn des Kloster Berge. Daneben besaß er noch 1 Kossatenhof in Stemmern, den später seine Enkelin, verheiratet mit Peter Helling, ca. 1523 in die Ehe einbrachte. Er starb 1491 und übergab den Hof seinem Sohn Levin.

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Titel Familienforschung Hofmann
Beschreibung
Hochgeladen 2023-04-29 17:36:45.0
Einsender user's avatar Winfried Hofmann
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