Notizen zu dieser Person
Erbschaft des Johann Wolfgang Kastners:
„Actum Hohenberg den 2. Nov. Anno 1696
Wurde Hannß Wolff Kastners gewesener Herbigers zu Fischern. hinterlassenes Vermögen inventiert phtibg (in Beisein) Conrad Thoma zu Fischern und Erhard Thoma zu Neuenreuth alß des verstorbenen Castners Sohn Wittibmann. folgender maßen Inventiert und zugleich verhandelt:
Eine Wiese einmädig, worauf ein Fuder Heu gebauet, und solche mit 10 8/8 f. versteuert wird, und vor 70 f. Marggl. angeschlagen oder 87 ½ Kayßl.
An Schulden: Kayßl:
15 f. Conrad Thoma zu Fischern
20 f. Andreas Örtel zu Hohenberg
10 f. Hans Örtel daselbst
30 f. Andreas Kastner zu Fischern
50 f. Simon Großkopf daselbst
60 f. Erhardt Thoma zu Neuenreuth : 272 ½ f.
Dazu sind Erben:
1. Margaretha, Conrad Thoma Eheweib,
2. Margaretha ein blödes einanschichter Mensch, bey Erhardt Thoma zu Neuenreuth in der Kost,
3. Catharina Erhard Thoma Eheweib statt ihres ersten Mannes Johann Castner
Kombt auf ein Theil 90 f. 50 Crl.
Weil aber der Conrad vor sein Erbtheil mit der Wiesen vergnügen, und das übrige Vermögen alles dem Bruder zu Neuenreuth überlassen will, der hingegen schuldig ist, die elende Kastnerische Tochter, von welcher Er, deß Wolf Kastners Vermächtnis gemeß, allbereit 100 f. Thaler empfangen, die elende Kastnerische Tochter bey sich zu behalten, sie mit nottürfftigen Unterhalt, an Kleidern, Speiß und Bett, ohne Klage und ferner Beyhülff, zu versorgen, jedoch dergestalt, dass wenn sie bald sterben sollte, von ihm auch von ihren Erbtheil nicht das geringste gefordert werden solle, alß ist diese Abrede damit künfftig über kurtz oder lang nicht zu wiederruffen oder geändert zu werden.