♂ Carl August VON JOEST
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Carl August VON JOEST |
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Beruf
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Fideikomißherr, Kreisdeputierter |
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Religionszugehörigkeit
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KA |
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title
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Dr. jur. |
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Notizen zu dieser Person
Ein Fideikommiss war früher ein unverkaüfliches, unberlastbares und nur im
Ganzen vererbbares Landgut. Aus lat. fideicommissum, urspr. "testamentarische
Verfügung, durch die der Erblasser dem Erben, zu dem er Vertrauen hat, einen
Gegenstand überlässt, der einer anderen Person, die rechtlich nicht als Erbe
zugelassen ist, zukommen soll", dann auch "der auf Treu und Glauben
anvertraute Vermögensteil selbst" (meist Grundbesitz) "Erbschaft, über die der
Erblasser für alle folgenden Generationen Verfügungen getroffen hat" Einem
Fideikommissherrn (Gutsherr) stand nur der Ertrag des Gutes zur freien Verfügung.
Seit 1939 gibt es in Deutschland diese Rechtsform nicht mehr.
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