Sybilla Christina PETERS

Sybilla Christina PETERS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Sybilla Christina PETERS

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 7. September 1816 Freialdenhoven nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Tod 28. Dezember 1891 Freialdenhoven nach diesem Ort suchen [2]
Heirat 26. Mai 1837 Freialdenhoven nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
26. Mai 1837
Freialdenhoven
Johan Joseph HECK

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 No.24 Geburts-Urkunde Gemeine Freyaldenhoven Kreis Aachen Roer-Departement Im Jahr tausend acht hundert sechszehn, den achten des Monats Septmorgens sieben Uhr, erschien vor mir Nicolas Nuellens, Bürgermeister vonFreyaldenhoven als Beamten des Personenstandes, der Peter Mathias Peterssieben und dreizig Jahre alt, Standes Taglöhner, wohnhaft zuFreyaldenhoven, Departement der Roer, welche mir ein Kind weiblichenGeschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den siebenten desMonats September abends sieben Uhr Jahres achtzehnhundert sechszehngeboren ist von Peter Mathias Peters und von Maria Angness Fasbendersseiner Ehefrau, Standes Taglöhnerin wohnhaft zu Freyaldenhoven underklärte ferner diesem Kinde den Vornamen Sibilla Christina Peters zugeben. Diese Vorzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beiseyn des LeonardKappes zwanzig sieben Jahre alt, Standes Fachmeister, wohnhaft zuFreyaldenhoven und des Mathias Buss vierzig sieben Jahre alt, StandesTaglöhner wohnhaft zu Freyaldenhoven und haben vorbenannter erklärenderTheil sowohl als diese beiden Zeugen, nach ihnen geschehener Vorlesung,gegenwärtige Urkunde mit mir unterschrieben. Geschehen Freyaldenhoven Datum wie oben. Der Vatter hat erklärt nicht schreiben zu können
2 Sterbeurkunde
 Nr.30 Freialdenhoven am 29.Dezember 1891 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach bekannt, der Dachdecker Franz Heck wohnhaft inFreialdenhoven und zeigte an, daß Sibilla Christina Heck, geborenePeters Wittwe von Johann Joseph Heck fünf und siebenzig Jahre alt,katholischer Religion, wohnhaft in Freialdenhoven geboren zuFreialdenhoven Tochter des Ackerers Peter Mathias Peters und dessenEhefrau Agnes geborene Matzerath beide verstorben zu Freialdenhoven, zuFreialdenhoven am acht und zwanzigsten Dezember des Jahres tausend achthundert neunzig und ein nachmittags um halb drei Uhr verstorben sei. DerAnzeigende bekundete den Tod aus eigener Wissenschaft. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
3 Heiratsurkunde
 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Freialdenhoven Kreis Jülich Regierungsbezirk Aachen Im Jahr tausend achthundert sieben und dreißig, den sechs undzwanzigsten des Monats Mai, vormittags zehn Uhr, erschienen vor mirGottfried Otten, Bürgermeister von Freialdenhoven als Beamten desPersonenstandes, in dem Gemeindehause daselbst : einerseits : der Johann Joseph Heck, geboren zu Ederen am neun undzwanzigsten Januar tausend achthundertvierzehn, alt drei und zwanzigJahre, Standes Knecht, wohnhaft zu Freialdenhoven RegierungsbezirkAachen Sohn der Johanna Catharina Heck Standes ohne wohnhaft zuFreialdenhoven anwesend und einwilligend andererseits : die Sibilla Christina Peters, geboren zu Freialdenhovenam siebenten September Jahres tausend achthundert sechszehn, alt zwanzigJahre, Standes ohne wohnhaft zu Freialdenhoven, Regierungsbezirk AachenTochter des Peter Mathias Peters Standes Tagelöhner wohnhaft zuFreialdenhoven und dessen Ehefrau Maria Aghnes Fasbenders StandesTagelöhnerin wohnhaft zu Freialdenhoven anwesend und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beidenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre desGemeindehauses zu Freialdenhoven Statt gehabt haben, nämlich die ersteam siebenten und die andere am vierzehnten Mai letzthin, daß ferner dieUrkunden über die Ankündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßigöffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen dieseVerheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweiseihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieserHeirath beigebrachten Urkunden, nämlich : 1. die Geburts-Urkunde des Bräutigams (Anlage A) 2. jene der Braut, hier eingetragen am achten September tausendachthundert sechszehn Nr.24 habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesungaller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von demEhestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, denvorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sieeinander ehelichen wollten ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortethat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann JosephHeck und die Sibilla Christina Peters im SDtande der Ehe vereint sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein dernachbenannten vier Zeugen nämlich : 1. des Caspar Joseph Vert, ein und vierzig Jahre alt, Standes Ackerer,wohnhaft zu Freialdenhoven 2. des Hilger Gehlen, acht und fünfzig Jahre alt, StandesGemeindediener, wohnhaft zu Freialdenhoven 3. des Reiner Zillikens, vierzig zwei Jahre alt, Standes Weber, wohnhaftzu Freialdenhoven 4. des Ferdinand Moschel, neun und fünfzig Jahre alt, Standes Schmidt,wohnhaft zu Freialdenhoven alle Nachbarn der Braut in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und denZeugen unterschrieben habe. Die Mutter des Bräutigams, die Eltern derBraut und der Zeuge Gehlen erklärten nicht unterschreiben zu können.

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