Wilhelm ROEMER

Wilhelm ROEMER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Wilhelm ROEMER
Beruf Ackerer

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 13. September 1827 Dürboslar nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Tod 22. April 1888 Dürboslar nach diesem Ort suchen [2]
Heirat 12. Juli 1859 Dürboslar nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
12. Juli 1859
Dürboslar
Franzisca Hubertina HEINEN

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 Geburts-Urkunde Gemeinde Freyaldenhoven Kreis Jülich Regierungs-Bezirk Aachen Im Jahr tausend acht hundert sieben und zwanzig, den vierzehnten desMonats September Morgens acht Uhr, erschien vor mir Nicolas NuellensBürgermeister von Freyaldenhoven als Beamten des Personenstandes,Leonhard Römer, fünf und vierzig Jahre alt, Standes Ackerknecht,wohnhaft zu Dürboslar Regierungs-Departemenbt Aachen, welcher mir einKind männlichen Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kindden dreyzehnten des Monats September Jahres tausend acht hundert siebenund zwanuzig Abends acht Uhr geboren ist von Leonhard Römer und vonMaria Margaretha Ramrath seiner Ehefrau, Standes ohne wohnhaft zuDürboslar und erklärte ferner diesem Kinde den Vornamen Wilhelm zugeben. Diese Vorzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beiseyn des MathiasPlum sieben und sechszig Jahre alt, Standes ohne wohnhaft zuFreyaldenhoven und des Franz Jacob Jansen ein und zwanzig Jahre alt,Standes Schuster wohnhaft zu Freyaldenhoven und haben vorbenanntererklärender Theil siowohl als die beiden Zeugen, nach ihnen geschehenerVorlesung, gegenwärtige Urkunde mit mir unterschrieben.
2 Sterbeurkunde
 Nr.4 Freialdenhoven am 23.April 1888 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach bekannt, der Dienstknecht Franz Joseph Römerwohnhaft zu Dürboslar und zeigte an, daß Wilhelm Joseph Römer Ackerer,Ehemann von Franzisca geborene Heinen sechszig Jahre sieben Monat alt,katholischer Religion, wohnhaft zu Dürboslar geboren zu Dürboslar Sohndes Ackerers Leonard Römer und dessen Ehefrau Margaretha geboreneRamrath beide verstorben zu Dürboslar zu Dürboslar am zwei undzwanzigsten April des Jahres tausend acht hundert achtzig und achtNachmittags um halb acht Uhr verstorben sei. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
3 Heiratsurkunde
 No.5 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Freialdenhoven Kreis Jülich Regierungsbezirk Aachen Im Jahre achtzehn hundert fünfzig und neun, den neunten des Monats JuliNachmittags zwei Uhr, erschienen vor mir Reiner Lenzen delegirterbeigeordneter Bürgermeister an Stelle des durch anderweitigeAmtsgeschäfte verhinderten Bürgermeister von Freialdenhoven als Beamtendes Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst : Einerseits : der Wilhelm Roemer geboren zu Dürboslar am dreizehntenSeptember ein tausend achthuundert sieben und zwanzig alt ein unddreißig Jahre, Standes Dienstknecht wohnhaft zu DürboslarRegierungsbezirk Aachen großjähriger Sohn des Leonard Roemer StandesTaglöhner wohnhaft zu Dürboslar und dessen Ehefrau der verlebten MariaMargaretha Ramrath Standes ohne wohnhaft zu Dürboslar ersterer anwesendund einwilligend Andererseits : die Francisca Hubertina Heinen geboren zu Mersch am dreiund zwanzigsten November Jahres tausend achthundert sieben und zwanzigalt ein und dreißig Jahre, Standes Dienstmagd wohnhaft zu BarmenRegierungsbezirk Aachen großjährige Tochter des Joseph Heinen StandesFaßbinder wohnhaft zu Müntz und dessen Ehefrau Sibilla Wirtz Standesohne wohnhaft zu Münz beide anwesend und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beidenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre desGemeindehauses zu Dürboslar und Barmen Statt gehabt haben, nämlich dieerste am sechs und zwanzigsten Juni und die andere am dritten Juliletzthin, daß ferner die Urkunden über die Ankündigung diesesEheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind undmir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweiseihres Alters und ihrter gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieserheirath beigebrachten Urkunden, nämlich : 1. die Geburts-Urkunde der Braut vom Bürgermeisteramt Jülich ausgestelltliegt bei Anlage A 2. die Bescheinigung über stattgehabte Heiraths-Verkündigung vomBürgermeisteramt Barmen ausgestellt liegt bei Anlage B In den betreffenden hier beruhenden Sterbe-Registern befindet sich dieSterbe-Urkunde der Mutter des Bräutigams sub nummero fünf und zwanzig de1800 fünf und dreißig eingetragen Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesungaller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von demEhestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, denvorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sieeinander ehelichen wollten ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortethat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der WilhelmRoemer und die Francisca Hubertina Heinen gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein dernachbenannten vier Zeugen, nämlich : 1. des Johann Sevenich dreißig Jahre alt, Standes Brauer wohnhaft zuDürboslar 2. des Andreas Sommer sieben und vierzig Jahre alt, Standes Ackererwohnhaft zu Dürboslar 3. des Hilger Reinartz ein und vierzig Jahre alt, Standes Ackererwohnhaft uzu Dürboslar 4. des Johann Jacob Dressen fünf und dreißig Jahre alt, StandesSchreiner wohnhaft zu Dürboslar alle weder verwandt noch verschwägertmit den Brautleuten in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit denneuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe mit Ausnahme derBraut und deren Mutter welche erklärten Schreibens unkundig zu sein.

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