| Nro.8 Im Jahr eintausend achthundert und fünfzehn, am achtzehnten Märzerschien vor mir Abraham Hering, Bürgermeister der SammtgemeineRemscheid 1) Der in der Morsbach wohnende Schüppenschmidt Franz Arnold Melchers,zufolge des von dem hiesigen Taufregister der lutherischen Gemeindeausgefertigten Taufscheins in Morsbach, am zehnten May des Jahreseintausend siebenhundert fünf und achtzig geboren, großjährigerehelicher Sohn des laut übergebenem aus dem hiesigen Register derSterbe-Urkunden ausgefertigten Todtenscheins hierselbst verstorbenenGrobschmidts Johann Wilhelm Melchers und der in der Morsbach wohnendenMaria Elisabeth Müller, welche letztere zu dieser ehelichen Verbindunglaut eines vom acht und zwanzigsten vorigen Monats aufgenommenenProtokolls ihre Einwilligung gab 2) die Jungfer Anna Gertrude Bornefeld in der Morsbach wohnend und,zufolge des von dem Secretaire des Tribunals erster Instanz zuDüsseldorf ausgefertigten Taufscheins in Dürholz, am sechs undzwanzigsten März Jahres eintausend siebenhundert sechs und achtziggeboren, großjährige eheliche Tochter der zufolge, von dem nemlichenSecretaire ausgefertigten und übergebenen Sterbe-Extracte zuWermelskirchen verstorbenen Eltern des Schusters Johann Peter CasparBornefeld und der Anna Christina Bodt. Beide Hauptcomparenten übergaben wegen der, zwischen ihnen kirchlichvollzogenen Ehe nachstehendes Zeugniß des gesetzlichen Pfarrers desBräutigams (der Braut): Franz Arnold Melchers und Anna Gertrude Bornefeld in der Morsbach sindheute von mir zur Ehe kirchlich eingesegnet. Morsbach 17.März 1815 beurkundet Brockhaus Das Aufgeboth ist am ersten und zweiten Sonntag Monats März diesesJahres, jedesmahl um eilf Uhr Vormittags vorschriftsmäßig geschehen, undist zu dieser ehelichen Verbindung kein Einspruch erfolgt. Nachdem ich mich von der kirchlichen Vollziehung der Ehe vollkommenüberzeugt habe, so ist dieselbe in das Register der bürgerlichenVerhandlungen über die kirchlich vollzogenen Ehen eingetragen worden. Es waren dabei folgende Zeugen zugegen: 1) Der Kaffeemühlenschmidt Peter Arnold Kotthaus, fünfzig jährigenAlters, wohnhaft an der Schüttendelle 2) Der Schüppenschmidt Gottlieb Melchers, zwey und zwanzig Jahre alt, inder Morsbach wohnend, Vetter des Bräutigams 3) Der Sägenschmidt Johann Carl Herbertz sechs und dreißig Jahre alt,wohnhaft auf dem Hasten 4) Der Schüppenschmidt Wilhelm Hermes, zwey und zwanzig Jahre alt,wohnhaft in der Morsbach Nach geschehener Vorlesung haben dieselben diesen Act unterschrieben mitAusnahme der Braut, welche erklärte, nicht schreiben zu können |