Franz Joseph EMGENBROICH

Franz Joseph EMGENBROICH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Franz Joseph EMGENBROICH
Beruf Tagelöhner

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1824 Hitdorf nach diesem Ort suchen
Heirat 29. Januar 1861 Kronenberg nach diesem Ort suchen [1]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
29. Januar 1861
Kronenberg
Emma MELCHERS

Quellenangaben

1 Heiratsurkunde
 No.3 Bürgermeisterei Kronenberg Kreis Elberfeld Regierungs-DepartementDüsseldorf Im Jahre eintausend achthundert ein und achtzig am neun und zwanzigstenJanuar Morgens eilf Uhr, erschienen vor mir Eduard de Leuw Bürgermeistervon Kronenberg als Beamter des Personenstandes, der Franz JosephEmgenbroich sieben und zwanzig Jahre alt, geboren zu HitdorfRegierungs-Departement Düsseldorf, Standes Tagelöhner wohnhaft zuKohlfurth Regierungs-Departement Düsseldorf großjähriger Sohn des zuHitdorf wohnenden Tagelöhner Peter Emgenbroich und der verlebtengeschäftslosen Anna Maria Weil bei Lebzeiten wohnhaft zu HitdorfRegierungs-Departement Düsseldorf. Der Vater ist hierbei anwesend undwilligt ein zu diesem Acte. und die Emma Melchers drei und zwanzig Jahre alt, geboren zu HäusgenRegierungs-Departement Düsseldorf, Standes geschäftslos wohnhaft zuSudberg Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter desSägenschmiedes Gottlieb Melchers und der geschäftslosen CarolinaBenninghoff beide wohnhaft zu Sudberg Regierungs-Departement Düsseldorf,welche hierbei anwesend sind und zu diesem Acte einwilligen. Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlöich abzuschließen : und in Erwägung, daß die vorgeschriebenenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüredes Gemeinde-Hauses von Kronenberg Statt gehabt haben, nämlich die ersteam zweiten und die andere am dritten Sonntage dieses Monats Januar, daßferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlichangeschlagen gewesen, und endlich daß mir kein Widerspruch gegen dieseVerheirathung eingereicht worden ist ; habe ich, um besagterAufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenen inGegenwart der nachbenannten vier Zeugen die mir überreichten,beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezähltenUrkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelndenTitels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen. Jene Urkunden sind : 1, die Geburts-Urkunde der Braut vom neunzehnten Juli achtzehnhundertsieben und dreißig Nummer 159 2, der Geburtsschein des Bräutigams und der Todtenschein seiner Mutterausgefertigt vom Beigeordneten Siegen zu Monheim am achten Septembervorigen Jahres Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Brautbefragt : ob sie einander ehelichen wollten ? - und da jeder der beideninsbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat : so erkläre ich imNamen des Gesetzes, daß Franz Joseph Emgenbroich und Emma Melchershierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind. Beide Eheleuteerklärten hierauf, daß sie vor der Ehe zusammen ein Kind gezeugt hätten,welches in den Geburts-Registern von Kronenberg Jahres achtzehnhundertachtzig unter Nummer zweihundert fünf und sechszig unter den NamenCarolina Melchers eingetragen sich befindet, welches Kind sie hierdurchals ihr eheliches Kind anerkennen und legitimiren wollen. Die bzüglicheGeburts-Urkunde wurde verlesen. Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des PeterDaniel Lohe sechs und fünfzig Jahre alt, Standes Kleinschmied zu Brückewohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Johann Gärtnerdrei und dreißig Jahre alt, Standes Wirth zu Kronenberg wohnhaft,welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Albert Bitzer sieben undzwanzig Jahre alt, Standes Tagelöhner zu Kronenberg wohnhaft, welcherein Bekannter der neuen Ehegatten und des Johann Heinrich Fuchs vier undzwanzig Jahre alt, Standes Fuhrmann zu Kronenberg wohnhaft, welcher einBekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärten. Nach geschehener Vorlesung und Genehmigung sowie der besonderenGenehmigung der Löschung von sechs gedruckten Wörtern haben sämmtlicheComparenten mit Ausnahme des Vaters der neuen Ehegatten und der Mutterder neuen Ehegatten, welche erklärten schreibens unerfahren zu sein,diese Heiraths-Urkunde unterschrieben.

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