Julie KLEIN

Julie KLEIN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Julie KLEIN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 25. November 1839 Dabringhausen nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Tod 21. Mai 1924
Heirat 30. Mai 1862 Wermelskirchen nach diesem Ort suchen [2]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
30. Mai 1862
Wermelskirchen
Johan Peter MELCHERS

Quellenangaben

1 Heiratsurkunde
2 Heiratsurkunde
 Nro.19 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Wermelskirchen Kreis Lennep Regierungs-Bezirk Düsseldorf Im Jahre eintausend achthundert zwei und sechszig den dreißigsten desMonats Mai Vormittags eilf Uhr, erschienen vor mir Louis von Bohlen,Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der BürgermeistereiWermelskirchen 1) der Johann Peter Melchers, drei und zwanzig Jahre alt, geboren zuRemscheid Regierungs-Bezirk Düsseldorf Standes Feilenhauer wohnhaft zuStruck Regierungs-Bezirk Düsseldorf großjähriger Sohn des zuMenninghausen verstorbnenen Johann Peter Melchers, Feilenhauer, und derzu Struck wohnenden geschäftslosen Regina Zapp ; die Mutter persönlichanwesend, willigt in diese Heirath 2) und die Julie Klein, drei und zwanzig Jahre alt, geboren zuDabringhausen Regierungs-Bezirk Düsseldorf Standes ohne Gewerbe wohnhaftzu Oberweg Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjährige Tochter derEheleute Schreiner Friedrich Klein und Johanna Maria Haller, beide zuOberweg. Die Eltern persönlich anwesend und in gegenwärtige Heiratheinwiligend. Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen : und in Erwägung, daß die vorgeschriebenenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüredes Gemeinde-Hauses zu Wermelskirchen Statt gehabt haben, nämlich dieerste am achtzehnten und die andere am fünf und zwanzigsten des MonatsMai dieses Jahres daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen dengesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen gewesen, daßauch kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist ;habe ich, um jenem Gesuche zu willfahren, die mir überreichten,beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezähltenUrkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelndenTitels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen. Jene Urkunden sind beigebracht : 1. Geburts-Urkunde des Bräutigams vom drei und zwanzigsten Februarachtzehnhundert neun und dreißig Nummer ein und achtzig 2. Todes-Urkunde des Vaters des Bräutigams vom dritten Dezemberachtzehnhundert neun und dreißig Nummer drei hundert vier und sechszig 3. Geburts-Urkunde der Braut vom fünf und zwanzigsten Novemberachtzehnhundert neun und dreißig Nummer zweihundert neun und siebenzig Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Brautbefragt : ob sie einander ehelichen wollten ? - Da nun jeder der beideninsbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat : so erkläre ich imNamen des Gesetzes, daß : Johann Peter Melchers und Julie Kleinhierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des Friedrich Klein, acht und vierzig Jahrealt, Standes Schreiner, zu Oberweg wohnhaft, welcher ein Bekannter derneuen Ehegatten, des Johann Peter Pohlhaus, drei und zwanzig Jahre alt,Standes Feilenhauer zu Struck wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuenEhegatten, des Julius Stoßberg, ein und dreißig Jahre alt, StandesFärber zu Lennep wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten unddes Reinhold Schlechters, zwei und zwanzig Jahre alt, Standes Weber, zuUnter-Eipringhausen wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegattenzu seyn erklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigunggegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands-Beamten,den jungen Eheleuten und sämmtlichen Comparenten.

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Hochgeladen 2005-10-20 14:33:59.0
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