Helena Auguste RAUTZENBERG

Helena Auguste RAUTZENBERG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Helena Auguste RAUTZENBERG

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 11. Januar 1832 Remscheid nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Heirat 23. September 1853 Remscheid nach diesem Ort suchen [2]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
23. September 1853
Remscheid
Ferdinand MELCHERS

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 Nro 12 Im Jahr eintausend achthundert zwey und dreißig, am dreizehnten JanuarVormittags um eilf Uhr, erschien vor mir Abraham Hering Bürgermeisterder Sammtgemeine Remscheid der Sägenschmied Johann Peter Rautzenbergwohnhaft in Bornstahl mit der Anzeige, daß am Mittwoch den eilftendieses Monats Januar des Morgens um drei Uhr, ihm von seiner EhefrauJohanna Maria Caspers eine Tochter gebohren sey, welcher er die VornamenHelena Augusta beigelegt habe. Zeugen bei dieser Handlung waren : Daniel Herbertz sechszig jährigenAlters, Sägenschmied wohnhaft in Hasten und Ferdinand Schmidt vier unddreißig Jahre alt, Sägenschmied wohnhaft in Bliedinghausen. Nach Vorlesung haben Comparenten diese Geburts-Anzeige unterschrieben.
2 Heiratsurkunde
 No.87 Bürgermeisterei Remscheid Kreis Lennep Regierungs-Departement Düsseldorf Im Jahr tausend achthundert drei und fünfzig, am drei und zwanzigstenSeptember Morgens eilf Uhr, erschienen vor mir Bertram PfeifferBürgermeister von Remscheid als Beamten des Personenstandes, derFerdinand Melchers, acht und zwantzig Jahre alt, geboren zu MorsbachRegierungs-Departement Düsseldorf, Standes Kleinschmied wohnhaft zuMorsbach Regierungs-Departement Düsseldorf großjähriger Sohn der dortverlebten Eltern, des Grobschmiedes Gottlieb Melchers und der AnnaChristina Piepersberg wohnhaft zu Regierungs-Departement DüsseldorfWittwer Rücksichtlich der Großeltern väterlicher und mütterlicher Seitserklärte der Bräutigam und die vier mit ihm wohlbekannten Zeugen anEidesstatt, nicht zu wissen, wo dieselben zuletzt gewohnt haben und wosie gestorben und die Helena Augusta Rautzenberg, ein und zwanzig Jahre alt, geborenzu Bornstahl Regierungs-Departement Düsseldorf, Standes ohne Geschäft,wohnhaft zu Reinshagen Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährigeTochter des zu Bornstahl verstorbenen Sägenschmied Johann PeterRautzenberg und der Johanna Maria Caspers wohnhaft zu ReinshagenRegierungs-Departement Düsseldorf. Letztere war hierbei zugegen und hatzur Heirath ihre Einwilligung gegeben. Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüredes Gemeinde-Hauses von Remscheid Statt gehabt haben, nämlich die ersteam ersten Sonntage dieses Monats September und die andere am zweitenSonntage desselben Monats daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungengebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daß mir keinWiderspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich,um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenenin Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen, die mir überreichten,beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezähltenUrkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelndenTitels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen. Jene Urkunden sind: 1.der Geburtsschein des Bräutigams ist eingetragen in dem hiesigenGeburts-Register des Jahres achtzehnhundert vier und zwanzig sub No.322 2.die Todtenscheine dessen Eltern, welche enthalten sind in den hiesigenSterbe-Registern, und zwar des Vaters Jahres achtzehnhundert ein undvierzig sub No.153 und der der Mutter Jahres achtzehnhundert sieben unddreißig sub No.255 3.der Geburtsschein der Braut, welcher aufgeführt ist im hiesigenGeburts-Register des Jahres achtzehnhundert zwei und dreißig sub No.12 4.der Sterbeact deren Vater ist niedergeschrieben im hiesigenSterbe-Register des Jahres achtzehnhundert vier und dreißig sub No.113 Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenante Brautgefragt: ob sie einander eheliche wollten ? - und da jeder der beideninsbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich imNamen des Gesetzes, daß: Ferdinand Melchers und Helena AugustaRautzenberg hierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind. Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des CarlMelchers sechs und vierzig Jahre alt, Standes Sägenschmied zu Morsbachwohnhaft, welcher ein Bruder des neuen Ehegatten, des Carl Hammel fünfund dreißig Jahre alt, Standes Drechsler zu Remscheid wohnhaft, welcherein Bekannter der neuen Ehegatten, des Josua Rautzenberg ein und vierzigJahre alt, Standes Sägenschmied zu Reinshagen wohnhaft, welcher einStiefvater der neuen Ehegattin und des Friedrich Wilhelm Hagenböckerzwei und vierzig Jahre alt, Standes Hammerschmied, zu Platz wohnhaft,welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärten. Nach geschehener Vorlesung und Genehmigung haben Comparenten mitAusnahme der Mutter der Braut, welche erklärte nicht schreiben zukönnen, unterschrieben

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Hochgeladen 2005-10-20 14:33:59.0
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