Regina Henrietta SCHMIDT

Regina Henrietta SCHMIDT

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Regina Henrietta SCHMIDT

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 7. April 1817 Ründeroth nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Tod nach 1870
Heirat 14. Oktober 1841 Marienheide nach diesem Ort suchen [2]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
14. Oktober 1841
Marienheide
Friedrich MERTEN

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 Nro.251 Im Jahr eintausend achthundert siebenzehn, am zwölften April, Vormittagszehn Uhr, erschien vor mir Johann Heinrich Lambeck, Bürgermeister derSammtgemeine Ründeroth der Ackersmann Johann Peter Schmidt wohnhaft inWallefeld, mit der Anzeige, daß am Montag den siebenten des Monats Aprildes Nachmittags um ein Uhr, ihm von seiner Ehegattin Maria CatharinaJäger ein Kind weiblichen Geschlechts geboren worden sey, dem er dieVornamen Regina Henrietta beygelegt habe. Zeugen bey dieser Handlung waren : Johann Heinrich Hardt, vier undfünfzig jährigen Alters, Kaminfeger wohnhaft in Ründeroth und JohannAdolph Lambeck sieben und dreißig Jahre alt, Handelsmann wohnhaft inKaltenbach. Nach Vorlesung haben Comparenten diese Geburts-Urkunde vorstehendunterschrieben.
2 Heiratsurkunde
 Nro.16 Heiraths-Urkunde Gemeinde Marienheide Kreis Gummersbach Regierungs-Bezirk Cöln Im Jahr tausend acht hundert ein und vierzig, den vierzehnten OctoberVormittags elf Uhr erschienen vor mir Tugendhold Karthaus Bürgermeistervon Marienheide als Beamten des Personenstandes der Friedrich Mertendrei und zwanzig Jahre alt, geboren zu Schemmen Regierungs-Bezirk CölnStandes Maurer wohnhaft zu Schemmen Regierungs-Bezirk Cöln großjährigerSohn des Friedrich Merten Standes Ackersmann zu Schemmen und derCharlotta Viebahn Standes ohne zu Schemmen und die Regina HenriettaSchmidt drei und zwanzig Jahre alt, geboren zu WallefeldRegierungs-Bezirk Cöln Standes ohne wohnhaft zu WallefeldRegierungs-Bezirk Cöln großjährige Tochter des Johann Peter SchmidtStandes Ackersmann zu Wallefeld und der verstorbenen Maria CatharinaJaeger Standes ohne zu Wallefeld. Dieselben haben mich aufgefordert, die nach dem urschriftlichanliegenden amtlichen Zeugnisse des Pfarrers von Scheven zu Hülsenbuschvom gestrigen Tage um vier Uhr Nachmittags am gestrigen Tage zu Schemmenkirchlich abgeschlossene Ehe zwischen ihnen auch nach den bürgerlichenGesetzen zu vollziehen und in Erwägung, daß die kirchliche Verehelichungbereits geschehen ist, daß die vorgeschriebenen öffentlichenAnkündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre desGemeindehauses zu Marienheide und Ründeroth Statt gehabt haben, nemlichdie erste am sechs und zwanzigsten September laufenden Jahres und dieandere am dritten October laufenden Jahres daß ferner die Urkundendieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, daß auchkein Widerspruch gegen diese Verheirathung angebracht worden ist, daßmir die Brautleute die Geburtsurkunde der Braut sowie die Urkunde überdas Absterben der Mutter derselben ausgehändigt haben, daß dasangegebenen Alter des Bräutigams aus dem hier beruhendenPersonenstands-Register hervorgeht, daß die anwesenden Eltern desBräutigams sowie der anwesende Vater der Braut in gegenwärtige Heiratheinwilligten, habe ich um bemeldter Aufforderung zu willfahren, nachdemich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtigerUrkunde angefügten Beläge, so wie auch das sechste Kapitel des vomEhestande handelnden Titels des Bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesenhatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Brautbefragt, ob sie einander eheligen wollten ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortethat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß der Friedrich Merten unddie Regina Henrietta Schmidt hierdurch miteinander gesetzlichverheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des Friedrich Sohn sechs und zwanzig Jahrealt, Standes Steinhauer wohnhaft zu Schemmen welcher Nachbar der neuenEhegatten des Christian Peter Schmidt vier und dreißig Jahre alt,Standes Ackersmann wohnhaft zu Wallefeld welcher Bruder der neuenEhegattin des Georg Causemann vier und siebenzig Jahre alt, StandesAckersmann wohnhaft zu Marienheide welcher bekannter der neuen Ehegattendes Matthias Richter fünf und vierzig Jahre alt, Standes Polizeydienerwohnhaft zu Müllenbach welcher Bekannter der neuen Ehegatten zu seynerklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung gegenwärtige Urkundeunterzeichnet von mir dem Personenstands-Beamten, den Brautleuten, denEltern des Bräutigams, dem Vater der Braut und sämmtlichen Zeugen.

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