Anna SCHMITZ

Anna SCHMITZ

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Anna SCHMITZ

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 10. Juni 1817 Dexbach in Hessen nach diesem Ort suchen
Tod 11. März 1895
Heirat 28. Oktober 1852 Remscheid nach diesem Ort suchen [1]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
28. Oktober 1852
Remscheid
Johan Peter MELCHERS

Quellenangaben

1 Heiratsurkunde
 No.96 Bürgermeisterei Remscheid Kreis Lennep Regierungs-Departement Düsseldorf Im Jahr tausend achthundert zwei und fünfzig, am acht und zwanzigstenOctober Vormittags zehn Uhr, erschienen vor mir Gustav Hürxthaldelegirter Beigeordneter des Bürgermeisters von Remscheid als Beamterdes Personenstandes, der Johann Peter Melchers, Wittwer zwei und dreißigJahre alt, geboren zu Remscheid Regierungs-Departement Düsseldorf,Standes Kleinschmied wohnhaft zu Remscheid Regierungs-DepartementDüsseldorf großjähriger Sohn der hier verlebten Eltern, desKappenmachers Johann Peter Melchers und der Maria Catharina Söhn.Rücksichtlich der Großeltern väterlicher und mütterlicher Seits erklärteder Bräutigam und die vier mit demselben wohlbekannten Zeugen anEidesstatt, nicht zu wissen, wo dieselben zuletzt gewohnt haben und wosie gestorben sind und die Anna Schmitt, fünf und dreißig Jahre alt, geboren zu DexbachRegierungs-Departement Hessen, Standes Haushälterin, wohnhaft zuRemscheid Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter derbesagtem Dexbach verlebten Eltern, des Ackerers Johann Schmitt und derAnna Margaretha Seipp. Rücksichtlich der Großeltern väterlicher undmütterlicher Seits gab die Braut und die vier mit ihr wohlbekanntenZeugen die nämliche eidesstattliche Erklärung ab, wie vor beimBräutigam. Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüredes Gemeinde-Hauses von Remscheid Statt gehabt haben, nämlich die ersteam vierten Sonntage des vorigen Monats September und die andere amersten Sonntage dieses Monats daß ferner die Urkunden dieserAnkündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daßmir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist;habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genanntenErschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen, die mirüberreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgtaufgezählten Urkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestandehandelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen. Jene Urkunden sind: 1.der Geburtsschein des Bräutigams, ist enthalten im hiesigenGeburts-Register des Jahres achtzehnhundert zwanzig sub No.7 2.die Sterbeacte der Eltern desselben, sind eingetragen im hiesigenSterbe-Register des Jahres achtzehnhundert acht und dreißig, und zwarder des Vaters sub No.63 und der der Mutter sub No.219 3.der Todtenschein der ersten Ehefrau des Bräutigams, namentlichWilhelmina Elbertzhagen, ist aufgeführt ist im hiesigen Sterbe-Registerdes laufenden Jahres sub No.7 4.der Geburtsschein der Braut und die Sterbeacte der Eltern derselben Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenante Brautgefragt: ob sie einander eheliche wollten ? - und da jeder der beideninsbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich imNamen des Gesetzes, daß: Johann Peter Melchers und Anna Schmitthierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind. Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des CarlScharwächter, zwei und zwanzig Jahre alt, Standes Schlosser zu Remscheidwohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten, des Ludwig Mertz,sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Beitelschmied zu Stachelhausenwohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Carl Frantzen,neun und vierzig Jahre alt, Standes Handelsmann zu Lennep wohnhaft,welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten und des Lebrecht Schubbaeus,sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Kleinschmied, zu Losenbüchelwohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärten. Nach geschehener Vorlesung und Genehmigung haben sämmtliche Comparentenmit Ausnahme des Zeugen C.Frantzen, welche erklärte nicht schreiben zukönnen, unterschrieben

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