Johann Carl WINTER

Johann Carl WINTER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Carl WINTER
Beruf Fleischermeister
Beruf Gerichtsschöppe

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 2. Februar 1795 Mölkau nach diesem Ort suchen
Tod 3. Oktober 1866 Mockau, Leipzig, Sachsen, Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat 12. September 1815 Mockau und Pehritzsch nach diesem Ort suchen [1]
Heirat 17. Februar 1822 Mockau nach diesem Ort suchen [2]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
12. September 1815
Mockau und Pehritzsch
Johanna Christiana TROITZSCH
Heirat Ehepartner Kinder
17. Februar 1822
Mockau
Rosina Elisabeth TROITZSCH

Notizen zu dieser Person

war am 22.05.1859 Taufpate bei Minna Emilie SPRINGER.
angegebener Beruf: Nachbar und Gutsbesitzer

Unter einem Gutsbesitzer versteht man heute den Eigentümer einer großen Landwirtschaft, die auch mit anderen Erwerbszweigen wie Käserei oder Mühle verbunden sein kann. Der Unterschied zu einem Landwirt (Bauer) besteht einerseits in der Betriebsgröße (ab ca. 100 ha), andererseits im gesellschaftlichen Status.
Letzterer rührt auch aus der geschichtlichen Entwicklung her. Die früheren Betreiber der großen Güter waren teilweise die eigentliche Gutsherrschaft, teilweise hatten sie Verwaltungsfunktionen und meist die Leitung des benachbarten Dorfes inne.
Erst um die Jahrhundertwende erlosch diese Funktionsweise allmählich und wurde in Deutschland und Österreich in den 1920er Jahren gesetzlich abgeschafft.

Vor der Einführung einer zentralen Gerichtsbarkeit im Sinnes des Gerichtsverfassungsgesetz gab es in den Dörfern neben dem Schulzen die Gerichtsschöppen, dies waren zu meist Bauern des Dorfes die im allgemeinen vom Lehnsherren auf Zeit ernannt wurden und durch feierlichen Eid verpflichtet wurden, weswegen sie oftmals auch als geschworene Schöppen erwähnt werden. Ihre Aufgabe bestand darin den Schulzen später dem Richter beim Jahrgericht im Orte bei der Rechtsfindung behilflich zu sein.Bei den Landgerichten gab es die Landschöppen oder auch Amtslandschöppen genannt. Das Schöppenamt konnte auch an den Besitz bestimmter Güter gebunden sein so genannten Amtslandschöppengüter oder Saupengüter so zum Beispiel im sächsischen Amt Rochlitz. Diese Saupen konnten sich über mehre Dörfer verteilen und diese bildeten eine Art Gemeinde mit einem eigenen Saupenrichter.

Quellenangaben

1 Kirchenbuch Mockau, Trauungen 1815, S.70, Nr.3
2 Kirchenbuch Mockau, Trauungen 1822

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Titel Ullrich
Beschreibung
Hochgeladen 2012-08-18 10:05:18.0
Einsender user's avatar Cornelia Ullrich
E-Mail cornelia_u@web.de
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