Hausnr. 72Richter des Gerichts H©·ummling. 9.7.1530 Richter als Nachfolgerseines Schwiegervaters Nikolaus Kerstiens. 1543 wurde er vonVater und Sohn Werploe "geslagen", die daraufhin Strafe zahlenm©·ussen (28 Thaler); ein Jahr sp©·ater musste er selbst Strafe f©·ureinen "Exze©マ" zahlen. 1544 mitbelehnt mit dem v©·aterlichen Hof zuBrahe/Rhede. Wird sp©·ater als Bastard nicht mehr belehnt;au©マerdem hat er eine Mesalliance geschlossen! Die von LangenscheBrinksitzerstelle ( dienstfreier Hot) war unter dem RichterChristian von Langen mit Zustimmung der Eingesessenen S©·ogelserrichtet worden und von Anfang an von allen Diensten befreitgewesen ( er baute "auf gemeinen grunde und brincke zu Soegelleine behauBungh undt unterschiedtliche andere Zimmer mit hattenund vorwiBen und Willen der semptlichen EingeseBenen"). Insp©·aterer Zeit wurde der Anspruch auf Dienstbefreiung ohne Erfolgvon der Gemeinheit S©·ogel bestritten (Hzgi. Arenb. Archiv A VI,23); auch der sp©·atere Behnes-Hof war dienstfrei und stammte ausder Familie von Langen. - Genannt 1546. Eine von ihm erstellteUrkunde von 1544 hat sich erhalten. Nach mittelalterlicherRechtsverfassung leitete der Richter das Verfahren nur, ohneselbst zu urteilen. Die Sitzung des Gerichts (Richter, Zeugen,Sch©·offen) fand in S©·ogel unter freiem Himmel statt, im Beiseinder gemeinen Freien des H©·ummling. Die Entscheidung wirdgetroffen auf dem "freien Landgoding" (Gerichtstag) nachBeratung mit den Freien aufgrund des "vryggen hummelyngenlantrecht".Nach (84) Sohn von Andrees v. Langen und NN"Bastard von den von Langen"Nach den Adeligen Taschenb©·uchern von 1909 und 1956 ist Christianv. Langen "nat©·urlicher Sohn des Rudolf v. Langen a.d.H.Schwakenburg". In den zu diese Stammfolge beim fr©·uheren preu©マ.Heroldsamt in Berlin eingereichten Unterlagen findet sich keinHinwies auf diese Filitation. Der Rudolf v. Langen, ist ohneHinterlassung von leiblichen Erben am 26.4.1610 gestorben, erm©·u©マte also 120-130 Jahre alt geworden sein, wenn er der Vatervon Christian v. Langengewesen sein wollte. In dem testament desRudolf v. Langen wird Christian "der Halbbruder seines VatersHeinrich c. Langen" genannt, damit ist Christian, wie es auch inder Sammlung Spie©マen im StA. M©·unster hei©マt, sohn des Andreas v.Langen.09.07.1530 Richter auf dem H©·ummling als Nachfolger seinesSchwiegervaters Nikolaus Kerstiens, 1544 zu Brahe mitbelehnt,schlie©マt Mesalliance, wird nicht mehr belehnt: Bastard, wird1543 von Deythart to Werpelo und dessen Sohn geschlagen, wof©·urdiese 28 Thaler Strafe zahlen m©·ussen, baut "auff gemeinen grundeund brincke zu Soegell eine behau©マungh undt unterschiedtlicheandere Zimmer mit hatten und vorwi©マen und Willen der semptlichenEingese©マenen"