Hermann KRUSE

Hermann KRUSE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hermann KRUSE [1]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1383 Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Deutschland nach diesem Ort suchen [2]
Tod 29. November 1441 Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Deutschland nach diesem Ort suchen [3]
Fact 1 1399
Fact 2 1414 [4]
Fact 3 1416 [5]
Fact 4 21. November 1419 [6]
Fact 5 20. Juni 1420 [7]
Fact 6 10. Dezember 1420 [8]
Fact 7 17. Dezember 1422 [9]
Fact 8 1422 [10]
Fact 9 22. April 1423 [11]
Fact 10 22. Juli 1423 [12]
Fact 11 3. Februar 1424 [13]
Fact 12 13. Mai 1424 [14]
Fact 13 28. Juli 1424 [15]
Fact 14 6. Dezember 1424 [16]
Fact 15 9. Juli 1429 [17]
Fact 16 15. Mai 1430 [18]
Fact 17 1432 [19]
Fact 18 22. Juni 1434 [20]
Fact 19 1436 [21]
Fact 20 13. Dezember 1440 [22]
Fact 21 20. November 1441 [23]
Heirat etwa 1405 Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Deutschland nach diesem Ort suchen [24]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1405
Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Deutschland
Windel KÖHLER

Notizen zu dieser Person

Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck: 10.Dezember 1420. Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Albert von der Möhlen, OttoGarlop, Ludolf Tobing, Johannes Rese, Hartwig von der Möhlen,Gottfried Tzerstede, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, HinrichRubow, Dietmar Duckel, Albert Elver und Johannes von Melbeck derJüngere bezeugen in diesem Schreiben, daß Herr Hinrich Viskule,vormaliger Bürgermeister unserer Stadt, Nikolaus Semmelbecker undJohannes Boltzen, Sohn Conrad, der einst Mitglied unseres Rates war,die die volle Vollmacht zu dem unten geschriebenen haben, im Namen undanstelle von Hinrich Viskule, dem Sohn des vorbesagten Hinrich undseiner Frau Beke, der Schwester des vorerwähnten Johannes Boltzen, füreine gewisse und ihnen gänzlich bezahlte Geldsumme dem oben unter unsgenannten Hermann Kruse oder jemandem, der mit dessen Willengegenwärtiges Schreiben hat, die Verfügungsgewalt über den viertenTeil der linken Guncpanne des Hauses zu Oberdorntzing in der SalineLüneburg mit all ihren Rechten, Zinsen und Erträgen, nachEigentumsrecht ständig zu besitzen oder mit ihr nach Belieben zuverfahren, verkauft und gerichtlich zugewiesen haben, unter völligemVorbehalt des Rechts unserer Stadt in den vorgeschickten Dingen.Außerdem haben wir, die vorerwähnten Verkäufer anerkannt, daß dieKnaben des seligen Siegfried Hoyke, die bisher ein Viertel dervorbesagten Pfanne hatten, ein Schreiben über die halbe PfanneGuncpanne des Hauses zu Oberdorntzing, von der das vorbesagte Viertelverkauft worden ist, erhalten. Dieses Schreiben über diesen Verkaufund Kauf braucht nicht ins Vorurteil zu gehen. Jedoch verpflichten siesich, den vorbesagten Hermann Kruse oder den, der den gegenwärtigenBrief nach seinem Willen hat, von irgendwelchen Schäden, wenn solcheüber diese Dinge entstehen, ganz und gar zu befreien. Gegenden imeintausenvierhundertzwanzigsten Jahr des Herrn, am drittnächstenFeiertag nach dem Fest der Empfängnis der seligen Jungfrau Maria,nachdem das Siegel unserer Stadt zum Zeugnis alles vorangeschicktendem Gegenwärtigen angehängt ist. 17.12.1422. Wir, die Ratsherren der Bürgerschaft Lüneburg: Albert von der Möhlen,Otto Garlop, Ludolf Tobing, Johannes Rese, Hartwig von der Möhlen,Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, HinrichRabau, Dietmar Duckel, Albert Elver und Johannes von der Möhlen derJüngere, bekennen mit diesen Schriften, daß der ehrenwerte Mann, HerrJohannes Basedow, Prebyter, Gottfried von Tzerstedt, oben unter unsgenannt, Johannes Abbenborg, Hinrich Rawen und Hinrich Hoyemann,unsere Bürger, Testamentsvollstrecker unseres früheren MitbürgersKerstian Hoyemanns, für eine gewisse und angemessene Geldsumme, dieihnen völlig ausbezahlt wurde, dem ebenfalls oben benannten HermannKruse und seinen Erben oder, der mit seinem Willen diesen Brief habenwird, die Verfügungsgewalt über die Hälfte der linken Guncpanne desHauses Volkerdinge neben Boving im Salzwerk Lüneburg mit all ihrenRechten, Erträgen Ergebnissen und Erzeugnissen nach Eigentumsrecht fürdauernd zu besitzen, verkauft und rechtlich angewiesen hat, oder damitzu machen, was er will, wobei jedoch das Recht unserer Stadt anvorgenannten Dingen völlig gewahrt bleibt. Gegeben imeintausendvierhundertzweiundzwanzigsten Jahr des Herrn, amfünfnächsten Tag vor dem Fest des seligen Apostels Thomas, unterAnhängung unseres Stadtsiegels zum Zeugnis der vorgenannten Dinge fürdie Anwesenden. 22.04.1423 Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Heinrich Viskule, HeinrichBere, Johannes Rese, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen,Hermann Kruse, Heinrich Rabau, Friedrich Hogeherte, Wulf Wittik,Johannes Schermbeck, Erich Giese und Heinrich Hoyemann bekennen indiesem Schreiben, daß der oben unter uns genannte Herr HeinrichViskule für eine bestimmte und angemessene Geldsumme, die ihm völligausbezahlt wurde, mit Zustimmung aller, denen daran gelegen ist, demebenfalls oben genannten Hermann Kruse und seinen Erben dieVerfügungsgewalt über ein Viertel der linken Guncpanne des Hauses zuOber-Dorntzing auf der Saline Lüneburg mit all ihren Rechten,Erträgen, Renten und Erzeugnissen verkauft und rechtlich zugewiesenhat, zu erbrechtlichem Besitz. Und die vorbesagte Herrschaft über einViertel der Pfanne hat vorbesagter Herr Heinrich von den ehrenwertenHamburger Bürgern, Hern Prokonsul Heinrich von Berg, Konrad Möler undJohann Nanne, den Vormündern von Albert und Elisabeth, den Kindern desSiegfried Hoyke, im Jahr des Herrn 1423, am Sonntag Latäre, rechtmäßigerworben, was, wie wir gesehen haben, aus bestimmten darüberangefertigten Schriftstücken des Näheren hervorgeht. Gegeben imtausendvierhundertdreiundzwanzigsten Jahr des Herrn, am fünften Tagvor dem Sonntag Jubilate, wobei zum Zeugnis der vorerwähnten Dinge dasSiegel unserer Stadt an Vorliegendes angehängt wurde. 22.07.1423. Ich Hermann Kruse, Ratmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Brief, daßich mit Zustimmung all meiner Erben, die das angehen mag, denGeistlichen, dem Herrn Abt Johann, dem Herrn Prior Nikolaus und demganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern, füreine Summe Pfennige, die mir wohl bezahlt worden ist, die Herrschaftüber eine halbe Pfanne, die die Leute Guncpanne heißen, in dem HausVolkerdinge bei Bovinge auf der Saline Lüneburf mit aller Rente,Zubehör und Rechten verkauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, denich ihnen auch mit dieser Urkunde anvertraue. Und wir Hartwig Rese,Erich Giese, Ratsherren zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß diesesvor uns ausgehandelt und geschehen ist, und haben, um dieses zubezeugen, auf ihrer beider Bitte hin unser Siegel an diesen Briefgehängt. Der ist gegeben nach Gottes Geburt vierzehnhundert Jahre,danach im dreiundzwanzigsten Jahr, am Tag der Heiligen MariaMagdalena. 13.5.1424: Wir Bruder Hermann, Abt, und der ganze Konvent zu Loccum, bekennenöffentlich in diesem Briefe für jedermann, daß wir von dem frommen,vorsichtigen Manne, Herrn Hermann Kruse, Ratmann zu Lüneburg,einhundertsechzig gute, vollgewichtige rheinische Gulden empfangenhaben, die wir zu weiterem Nutzen und Besserung unseres Klostersbestimmt haben. Dafür haben wir ihm und dem, der nach seinem Willendiesen Brief in Händen hat, verkauft und verkauften ihm Kraft diesesBriefes eines redlichen, festen, ständigen Kaufes, eineinhalb Markfeinen Silbers an jährlichem Zins, den wir alle Jahre auf der Salinezu Lüneburg nach Ausweis der Briefe haben, die wir von dem Ratdaselbst darüber haben und in lateinischen Worten also lauten: Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Hermann Hut, Gerbert Om,Nikolaus Garlop, Hartwig von der Sülten, Johannes Garlop, KonradSegehardi, Hinrich Miles, Leonard Lange, Johannes von Neetze, JohannesBeve, Hinrich Viskule bekennen kraft des Vorliegenden öffentlich, daßder besondere Herr Nikolaus, Presbyter des Johann Bertold, vongöttlichem Instinkt inspiriert, dem Abt, dem Prior und dem ganzenKonvent des Zisterzienserklosters Mindener Diözese in Loccum zum Heilseiner Seele und seiner Eltern die jährlichen Zinsen von eineinhalbMark reinen Silbers in seinem Herrschaftsbereich Udinge an derWechpanne zur rechten Hand in der Saline Lüneburg zu dauerndem Zinsgeschenkt hat. Von diesen soll das Gedächtnis an ihn und seine Elternin besagtem Kloster ständig gehalten werden, und zwar auf diese Weise,daß zur Zeit des Jahrgedächtnisses des besagten Herrn Nikolaus imRefektorium besagten Klosters den Herren des besagten Konvents einDienst geschehe, entsprechend dem, wie er aus vorbesagten Zinsenreichlicher gestaltet werden kann. Wenn aber, was ferne sei, glaublichin Erfahrung gebracht wurde, daß die besagten Abt, Prior und ganzerKonvent des besagten Klosters die besagten Zinsen nicht zu dendargebotenen Zwecken verwendeten, dann sollen die Vollstrecker seinesTestaments und seine Erben und die, denen es jene durch Nachfolgeüberlassen haben, die Vollmacht haben, die besagten Zinsen zum Nutzender Armen zu verwenden, bis die besagten Zinsen zu den vorgenanntenZwecken wirklich und tatsächlich angewendet werden. Zu deutlichemZeugnis von alledem ist dem vorliegenden unser Siegel angehängtworden. Gegeben im Jahre des Herrn 1349, am Tag des seilgen,ruhmreichen Apostels Thomas. Wir Abt und ober geschriebener Konvent und unsere Nachfolger wollenund sollen dem obengenannten Herrn Hermann und dem, der nach seinemWillen diesen Brief in Händen hält, die Rechte dieses Kaufes undjährlichen Zins wahren, wann immer das nötig ist. Diesenobengeschriebenen Zins mögen sie alle Jahr anfordern, empfaangen undzu ihrem nutzen kehren ohne Hinderung und Widerspruch jemandes vonunseretwegen. Doch haben wir uns und unseren Nachfolgern die Vollmachtvorbehalten, daß wir diesen obengeschriebenen jährlichen Zins alleJahr von und für die vorgenannten einhundertsechzig Guldelwiederkaufen dürfen, wenn wir das ein Viertel Jahr vorher ankündigenlassen, und wenn dies abgelaufen ist, sollen wir ihnen ihr obengeschriebenes Geld in einer Summe wiedergeben, ohne Hinderung oderVerzug, und so sollen sie uns diesen Brief wieder überantworten und zuunserem jährlichen Zins wieder erstatten, ohne jedweder Hindernisseoder Einwand. Alle diese oben geschriebenen Stücke und jeweilsbesonders versprechen wir Abt Hermann und obenbeschriebener Konventdem vorgenannten Herrn Hermann Kruse und dem, der mit seinem Willendiesen Brief in Händen hält, in guter Treue ohne List zu halten. Undzum Bekenntnis dessen haben wir, Abt und oben geschriebener Konvent,unser Siegel unten an diesen Brief angehängt. Gegeben nach der Geburtunseres Herrn Christus im tausendvierhundertvierundzwanzigsten Jahr,am Tage des St. Servatius, des heiligen Bischofs. 28.07.1424: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Briefe,daßich mit Erlaubnis all meiner Erben,die das anrühren mag, dengesitlichen Leuten Herrn Johann, Abt, Herrn Nikolaus, Prior, und demganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern füreine Summe Pfennige, die mir wohl bezahlt ist, die Herrschaft übereine halbe Pfanne, die die Leute Guncpanne heißen, im Haus zuOber-Dorntzing auf der Saline zu Lüneburg mit aller Rente, Rechten undZubehör, wie ich sie von Herrn Viskulen zu zwei Zeiten gekauft hatte,verkauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, den ich auch mitdiesem Brief überantworte, und ich habe mein Insiegel unten an diesenBrief gehängt. Der gegeben wurde nach Gottes Geburt vierzehnhundertJahre dar nach im vierundzwanzigsten Jahre, am Tage des heiligenPantalion, des Märtyrers. 06.12.1424: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Briefe, daßich mit Vollmacht all meiner Erben, die das betreffen mag, für eineSumme Pfennige, die mir richtig bezahlt ist, den geistlichen LeutenHerrn Abt Johann, Herrn Prior Hinrik und dem ganzen Konvent desKlosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern eineinhalb Mark feinenSilbers jährlichen Zinses verkauft habe, die mir die geistlichenLeute, der Abt und der ganze Konvent des Klosters Loccum auf derSaline zu Lüneburg in und mit ihrem besiegelten Brief verbrieft undverkauft haben, den ich auch mit diesem Brief den vorgenannten Herrenzu Scharnebeck mit allen Rechten überantwortet habe, und zum Zeugnisdessen habe ich mein Siegel an diesen Brief gehängt. Und wir Johannvon Ollensen und Erik Giese, Ratsmänner zu Lüneburg, bekennen undbezeugen, daß dieses vor uns gehandelt und geschehen ist und haben zumZeugnis dessen um ihrer beider Bitte willen unserSiegel wohlweislichmit an diesen Brief gehängt, der gegeben ist nach Gottes Geburtvierzehnhundert Jahre und danach im vierundzwanzigsten Jahre am Tagdes Nikolaus, des heiligen Bischofs. 09.07.1429: Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Heinrich Bere, NikolausGronehagen, Johannes Rese, Gottfried von Tzerstedt, Johannes vonOllensen, Hermann Kruse, Heinrich Rabau, Dietmar Duckel, Albert Elver,Johannes Schermbeck, Erik Giese und Heinrich Hoyemann bekennen indiesem Schreiben, daß die oben unter uns aufgezählten Gottfried vonTzerstedt und Albert Elvers sowie unsere Bürger Ludekin Schuhmacherund Hinrich Sengestake, die hierzu völlige Vollmacht haben, demebenfalls oben unter uns genannten Hermann Kruse oder dem, der diesenBrief vorweist, den er mit seinem Willen besitzt, für eine gewisse undangemessene Geldsumme, die ihnen vollständig ausgezahlt wurde, dieVerfügung über die Hälfte der rechten Wechpanne des Hauses Honover imSalzwerk Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen, Zinsen undEinkünften verkauft und rechtlich überlassen habe, zu ständigemerbrechtlichem Besitz, jedoch unte immerwährender Wahrung des Rechtesunserer Stadt. Gegeben im vierzehnhundertneunundzwanzigsten Jahr desHerrn am achten Tag der Heimsuchung der seligen Jungfrau Maria, unterAnhängen des Siegels unserer Stadt zum Zeugnis für das Vorliegende. 15.05.1430: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Brief, daßich mit Vollmacht von all meinen Erben, die das betreffen mag, füreine Summe Pfennige, die mir richtig bezahlt ist, den geistlichenLeuten Herrn Abt Johann, Herrn Prior Reinhard und dem ganzen Konventdes Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern die Verfügung übereine halbe Pfanne, die die vordere Wechpanne heißt, in dem Haus zuHonover auf der Saline zu Lüneburg mit allem Ertrag, Zubehör undRechten verkauft habe, wie ich sie von den Vormündern von Ludeke vonHagens Kundern, Herrn Godeke Tzerstedt, Herrn Albert Elver, Ratsherrenzu Lüneburg, Ludeke Schuhmacher und Hinrich Sengestake, Bürgerndaselbst, gekauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, den ich mitdiesem meinem Brief vereine und überantworte, und habe dies meinSiegel an diesen Brief gehängt. Und wir Johann von ollensen, ErikGiese, Ratsmänner zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß dieses voruns verhandelt und geschehen ist, und haben dem zum Zeugnis um ihrerbeiden Bitten willen unsere Siegel wohlweislich mit an diesen Briefgehängt, der gegeben ist nach Gottes Geburt vierzehnhunderf Jahredanach, im dreißigsten Jahr, des Monats nach Kantate.

Quellenangaben

1 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 65
2 AL11170/Knöpfel
3 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 65
4 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 65
5 AL11170/Knöpfel
6 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck
7 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck
8 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr. 573
9 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr. 581
10 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 65
11 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr. 586
12 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr. 587
13 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck
14 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr.593
15 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr. 595
16 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr.596
17 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr.612
18 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Urkunde Nr.614
19 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 65
20 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck
21 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 65
22 Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck
23 Lüneburger Testamente des Mittelalters 1323 bis 1500(=Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen undBremen 37), Seite 281ff, Nr. 200
Autor: Uta Reinhardt
Angaben zur Veröffentlichung: Name: Hannover 1996;
24 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 65

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Hochgeladen 2011-06-12 00:05:48.0
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