Eggeling VAN DEM KERKHOVE

Eggeling VAN DEM KERKHOVE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Eggeling VAN DEM KERKHOVE [1]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt UNKNOWN
Tod vor 1271 [2]
Fact 1 zu einem Zeitpunkt zwischen 1231 und 1253 [3]
Fact 2 1250 [4]
Fact 3 29. Mai 1251 [5]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Seit einiger Zeit finden sich Informationen im Internet, nach welchenEggeling van dem Kerkhove ein Sohn des Ludolf de Dalem sein soll.Durch diese Verwandtschaft wird eine Verbindung zum deutschen Hochadelhergestellt. Ahnenreihe sieht wie folgt aus: 1 Eggeling van dem Kerkhove 2 Ludolf de Dalem, Advocatus de Brunswic 4 Baldewin de Dalem 8 Ludolfus de Wenden de Dalem 16 Balduin, Advocatus de Brunswic 32 Ludolfus de Dalem 33 von Rheinfelden 64 Ludolf IV. Billung, Graf von Braunschweig und Friedland 65 Giesela von Schwaben Bisher konnte nicht sicher geklärt werden, woher die Verbindung deDalem - van dem Kerkhove stammen soll. Die Quellen weisen auf eine ALU114579 der Deutschen Zentralstelle für Genealogie hin. Auf Rückfragewurde mir aber bestätigt, dass es eine derartige Ahnenlistennummernicht gäbe. Gleichzeitig soll es eine "Neue Bearbeitung der Familievon dem Kerkhove, Erläuterungen zum mehrfachen Namenswechsel und derAbstammung von Ludolf IV." geben. Diese Quelle konnte bisher nichtidentifiziert werden. Solange keine Klärung dieser Quellenangaben erfolgt, muss davonausgegangen werden, dass es keine beweisbare Verbindung zwischenEggeling van dem Kerkhove und denen van Dalem gibt. Aus dem Urkundenbuch Braunschweig: Nr. 133 von 1250: Allen, die dieses Schreiben sehen mögen, ergebenste Grüße, der Dekanund das ganze Kapitel von St. Blasius in Braunschweig im Herrn. Allengegenwärtigen wie Zukünftigen sei kund, daß wir dem Brüder Ekbert einBrachland, das neben unserer Stadt liegt, zum Kultivieren darreichen,unter der Bedingung, daß er von jeder Hufe unserer Kirche jährlichvier Pfennige gibt. Dieses Brachland aber haben wir ihm in den erstendrei Jahren ohne Abgabe überlassen. Wenn diese aber abgelaufen sind,werden entweder er selbst oder seine Erben es so lang besitzen, wiesie die besagte Abgabe pünktlich bezahlen. Gegeben im 1250. Jahr desHerrn. Nr. 138 vom 29.05.1251: Albert, von Gottes Gnaden Erzdiakon in Denstorf, allen Christen Heilim Namen des Erlösers. Zur Sicherstellung für künftige Zeit sei allenklar, daß ich einige in Lehndorf gelegene Äcker, die zum BereichDenstorf gehören, die man gewöhnlich Camp nennt, dem Herrn Ekbert,Bürger zu Braunschweig, dessen Wohnung neben der Kirche des Hl. Martinliegt, für zehn Mark verkauft habe mit Zustimmung meines Herrn, desBischofs Heinrich, und des Hildesheimer Kapitels, denen es obliegt, sofür sich und die Hildesheimer Kirche Fürsorge zu treffen, daß siekeineswegs zustimmen dürfen zu einer verlustreichen Entfremdung vonKircheneigentum. Und damit es auch nicht so scheint, als suchte ichvon dem Verkaufspreis einen persönlichen Gewinn, so habe ich schon fürden Nutzen der Kirche Vorsorge getroffen durch den Rat besondererMänner. Damit aber meine Handlung für später bleibe, habe ich mit demSiegel meines Herrn, des Bischofs vom Hildesheimer Kapitel, und vonmir unterschrieben, nun dies zu bekräftigen. Verhandelt im Jahr derGnade 1251 am dritten Tag vor dem 1. Juni. Nr. 248 vom 02.05.1271 Berthold, durch Gottes Gnade Propst zum Heiligen Kreuz auf demLaufberg bei Braunschweig, sowie Hilleburg, Äbtissin desselben Ortesmit dem ganzen dortigen Konvent der Klosterfrauen, allen, die diesesSchreiben sehen, aufrichtige Liebe im Herrn mit ständigen unddemütigen Gebeten. Zum Schutz für sämtliche Zukunftszeiten soll klar sein: Da wir Güterin Weddelnstedt verpfändet haben und uns das Geld fehlt, diese Gütereinzulösen, haben wir mit einmütiger Zustimmung 3 1/2 Hufen für 50Mark reinen Silbers verkauft, gelegen in Gevensleben, nämlich zwei vomKloster Woltingerode gekaufte und 1 1/2 (die zweite zur Hälfte) vonder Kirche in Borchdorf, an die Erben des Herrn Ekbert, genannt "beimKirchhof", die diese Güter für das Heil ihrer Seelen zum Gebrauchunserer Kirche frei übertragen haben, auf solche Weise, daß in unsererKirche zu ständigen Zeiten am Altar des Heiligen Nikolaus täglich dieMesse für die Toten gefeiert wird, ausgenommen die Sonntage undAposteltage und andere Feiertage, die diesen gleich oder höhergestellt sind, an denen an diesem Altar der Dienst des vorliegendenFestes gefeiert wird. Wenn aber vielleicht, was fern sein möge, dieBeschaffenheit dieses Statuts durch Vergessen oder irgendeineVernachlässigung unterlassen worden wäre, dann dürfen die Erben desobengenannten oder ihre Verwandten sich einstellen, indem sie übervorgenannte Güter die Innehaltung der obengenannten Messen in Ordnungbringen, wie es im Vorgenannten enthalten ist. Damit aber diese, unsere Handlung fest und stabil ständig andauere,haben wir das vorliegende Schreiben mit dem Anhängen der Siegel,nämlich von unserer Kirche und von den Äbten von Riddagshausen und vomBrachacker der Heiligen Maria und von der Stadt Braunschweig,bekräftigt gegeben zum Zeugnis und Zeichen. Zeugen dieser Sache sind die Ratsherren von Braunschweig, Heinrich,nämlich der (Sohn) des Engelhard, Henrich De Domo, Wedego vonAstfelde, Conrad Holtnicker, Johannes Stapel, Ludolf Mathie, derMünzmeister David, Roland von Calve, Conrad von Helmstedt und anderemehr. Gegeben im Jahr des Herrn 1271 am Vorabend vom Tag der seligenApostel Philipp und Jakobus.

Quellenangaben

1 Reidemeister, Sophie: Genealogien Braunschweiger Patrizier- undRatsgeschlechter aus der Zeit der Selbständigkeit der Stadt (vor1671), Braunschweig 1, Seite 96
2 Reidemeister, Sophie: Genealogien Braunschweiger Patrizier- undRatsgeschlechter aus der Zeit der Selbständigkeit der Stadt (vor1671), Braunschweig 1, Seite 96
3 von Damm, Jürgen: Geschichte der Familie von Damm, Braunschweig 1970, Band 5, Seite 305
4 Bosl/Franz/Hofmann (Hg.): Biographisches Wörterbuch zur DeutschenGeschichte, Band 1, Augsburg 1995, Urkunde Nr. 133
5 Bosl/Franz/Hofmann (Hg.): Biographisches Wörterbuch zur DeutschenGeschichte, Band 1, Augsburg 1995, Urkunde Nr. 138

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