Nickel MUELLER

Nickel MUELLER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Nickel MUELLER
Beruf Mitinhaber der Mimbacher Blies- und Verwaltungsmühle

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1710
Tod nach 1766

Notizen zu dieser Person

Nickel Müller (vgl. LA Speyer Best. B2 Nr. 295/5 fol. 63-72: Mühlenprotokoll vom 6.1.1745; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 189). Im Mühlenprotokoll vom 6.1.1745 des pfalz-zweibrückischen Oberamts Zweibrücken (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/3- 5) wird sie zusammenfassend wie folgt beschrieben: “ … Liegt an der Blies zwischen Webenheim und Mimbach, hat vier unterschlächtige Wasserräder und ebensoviel Mahlgänge und einem im Trilles laufenden Schälgang. Die Mühle wurde vor 10 Jahren ganz neu aufgebaut und besaß zuvor nur zwei Wasserräder. Sie liegt hinter einem großen Wehr, welches ca. 6 Ruthen von der Mühle ent - fernt ist. Die Mühle hat zur Flößung des Holländerholzes neben dem Wasserbau eine besondere Schließe. Webenheim und Mimbach sind zu dieser Mühle gebannt. In Webenheim wohnen 72 Gemeinsleute sowie 8 Hintersassen, in Mimbach 51 Gemeinsleute und 6 Hintersassen. Obwohl dies der Müller in Abrede stellt, sollen viele Blieskasteler dieser Mühle Nahrung geben. Neben dem Mahlen für die Kunden handelt er ‘stark’ nach Zweibrücken, Blieskastel und anderen benachbarten Orten mit Mehl. Die Erbbeständer sind Daniel Conrad und *Nickel Müller, die sich mit einem auf ihren Schwiegervatter rehpee Vatter Wendel Miller unterm 10.9.1720 ausgestellten und am 16.12.1734 confirmierten Erbbestandsbrief legitimieren. Neben der Zweibrücker und Hornbacher Stadtmühle ist sie die einträglichste im ganzen Oberamt. Als Erbpacht werden an die zweibrückische Regierung 11 fl gezahlt, an das Kloster Horn - bach jährlich 3 dasige Malter Korn, sowie 2 Mltr Kornzins nach Blieskastel. Als vor ca. 20 Jahren jemand an die hier vorbeifließende Schelwerbach, etwa ½ Stunde entfernt eine Hausmühle errichten wollte bei einem Erbzins von 2 Mltr. Korn, erhöhte der Mimbacher Müller seine Pachtzahlung um diese 2 Malter, um die Ansiedlung der nahen Konkurrenz zu verhindern. (vgl. LA Speyer Best. B2 Nr. 295/5 fol. 63-72: Mühlenprotokoll vom 6.1.1745; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 189). Er hat wohl die Mimbacher Mühle seinem Schwager übergeben, denn dieser führte allein ab 1752 einen Prozeß um die Lieferung von Bauholz für die Mimbacher Blies- und Verwaltungsmühle gegen Schultheiß und Gemeindsleute in Webenheim und Mimbach zu - nächst vor dem Oberamt Zweibrücken 1752 und die Regierung von Zweibrücken 1756, dann 1764/66 vor Müller auf der Mimbacher Blies- und Verwaltungsmühle; Sohn des Müllers Wendel *Müller; Bruder der NN. Müller ( °° mit Daniel Conrad). Ab ca. 1744 Erbbeständer auf Mimbacher Bliesmühle zusammen mit seinem Schwager Daniel *Conrad (vgl. LA Speyer Best. B2 Nr. 295/5 fol. 63-72: Mühlenprotokoll vom 6.1.1745; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 189). Im Mühlenprotokoll vom 6.1.1745 des pfalz-zweibrückischen Oberamts Zweibrücken (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/3- 5) wird sie zusammenfassend wie folgt beschrieben: “ … Liegt an der Blies zwischen Webenheim und Mimbach, hat vier unterschlächtige Wasserräder und ebensoviel Mahlgänge und einem im Trilles laufenden Schälgang. Die Mühle wurde vor 10 Jahren ganz neu aufgebaut und besaß zuvor nur zwei Wasserräder. Sie liegt hinter einem großen Wehr, welches ca. 6 Ruthen von der Mühle ent - fernt ist. Die Mühle hat zur Flößung des Holländerholzes neben dem Wasserbau eine besondere Schließe. Webenheim und Mimbach sind zu dieser Mühle gebannt. In Webenheim wohnen 72 Gemeinsleute sowie 8 Hintersassen, in Mimbach 51 Gemeinsleute und 6 Hintersassen. Obwohl dies der Müller in Abrede stellt, sollen viele Blieskasteler dieser Mühle Nahrung geben. Neben dem Mahlen für die Kunden handelt er ‘stark’ nach Zweibrücken, Blieskastel und anderen benachbarten Orten mit Mehl. Die Erbbeständer sind Daniel Conrad und *Nickel Müller, die sich mit einem auf ihren Schwiegervatter rehpee Vatter Wendel Miller unterm 10.9.1720 ausgestellten und am 16.12.1734 confirmierten Erbbestandsbrief legitimieren. Neben der Zweibrücker und Hornbacher Stadtmühle ist sie die einträglichste im ganzen Oberamt. Als Erbpacht werden an die zweibrückische Regierung 11 fl gezahlt, an das Kloster Horn - bach jährlich 3 dasige Malter Korn, sowie 2 Mltr Kornzins nach Blieskastel. Als vor ca. 20 Jahren jemand an die hier vorbeifließende Schelwerbach, etwa ½ Stunde entfernt eine Hausmühle errichten wollte bei einem Erbzins von 2 Mltr. Korn, erhöhte der Mimbacher Müller seine Pachtzahlung um diese 2 Malter, um die Ansiedlung der nahen Konkurrenz zu verhindern. (vgl. LA Speyer Best. B2 Nr. 295/5 fol. 63-72: Mühlenprotokoll vom 6.1.1745; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 189). Nikolaus (Nickel) Müller führte 1764/66 einen Prozeß gegen Schultheiß und Gemeindsleute in Webenheim und Mimbach vor dem Reichskammergericht (vgl. LA Speyer Best E6 Nr. 2139). Vorinstanzen waren das Oberamt Zweibrücken 1752 und die Regierung von Zweibrücken 1756. Der Rechtsstreit betraf die Lieferung von Holz aus dem Gemeindewald für den Bau und zu “Schwatteln” für die beiden Mühlen in Mimbach, i.e. die Mahlmühle an der Blies zwischen Mimbach und Webenheim sowie für eine Notmühle und Ölmühle in Mimbach auf der Schelberbach. Die zur Kirche von Mimbach gehörenden Mühlen waren zunächst vom Kloster Horn - bach in Erbleihe (“Emphyteuse” oder “Erbbestand”) an die beklagten Gemeinde verliehen und später von diesen für 1800 fl. an den Müller Sebastian Rauel verkauft worden. Im Kaufbrief waren dem Müller Frondienst und Bauholz für den Mühlen- und Wasserbau versprochen worden. Auf Betreiben des Försters und Mimbacher Schultheißen Lindenmann und seines “Anhangs” war dem Kläger Nickel Müller, Rechtsnachfolger des Rauel, jedoch Bauholz für die neuerdings mit Genehmigung der Rentkammer in Zweibrücken auf 6 Mahlgänge erweiterten Mühlen verweigert worden. Während die erste Instanz dem Kläger das Bauholz zusprach, schränkte die zweite Instanz die Pflicht zur Lieferung auf die Hälfte entsprechend der Zahl der alten Mahlgänge ein. Die Beklagten berufen sich auf die clausula rebus sic stantibus. Zur Zeit des Verkaufs der Mühlen gab es genügend Holz in den Gemeindewäldern, während jetzt Mangel an Brennholz herrscht. Außerdem ist durch die Erweiterung aus einer früheren Bannmühle eine Handelsmühle geworden.

Identische Personen

In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.

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Titel bastian_laudemann
Beschreibung Der Schwerpunkt meiner Forschung liegt in der West-Pfalz (Raum Zweibrücken, Pirmasens, Waldfischbach, Trippstadt). Geschichtlich interessieren mich besonders die Einwanderung in diesen Raum ab dem 17. Jahrhundert und die Berufsgruppen der Müller und Förster.
Hochgeladen 2014-02-03 19:44:58.0
Einsender user's avatar Michael Hübner
E-Mail mi.huebner@online.de
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