Lucas BACMEISTER

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Lucas BACMEISTER
occupation Generlsuperintendent und Consistorialrat

Events

Type Date Place Sources
death 3. December 1748
baptism
burial
birth 22. May 1672
[1] [2]
marriage 7. October 1706
[3]
marriage after 1715

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Marriage ??spouse_en_US??Children
7. October 1706
Celle
Sophia Magdalene von HITZACKER
after 1715
Agnese Barbara von HARLING

Notes for this person

BIOGRAPHISCHES: General Superintendent in Stade <p>

Genoss seinen Schulunterricht in Celle und bezog 1691 die Universität Jena,

wo er Philosophie, Kirchengeschichte, Hebräisch, Syrisch und Rabbinisch vier

Jahre studierte. In den letzten Universitäts-Ferien hielt sich L.B. bei den

Superintendenten Bütemeister in Eutin und Sandhagen in Schleswig auf, welche

in der Bibel und Exegese besonders tüchtig waren, wodurch er grosse Anregungen

für das Studium dieser theologischen Fächer bekam. Von Schleswig aus ging er

auf die Universitäten Kopenhagen und Lund (in Schweden), wo er die Bekanntschaft

des hochgelehrten, schwedischen Bischofs Steuchius machte, von Lund nach Rostock

und Giessen (Äthiopisch). In diesen Universitäts-Städten pflegte L.B. zur

Bereicherung seines Wissens eifrigen Umgang mit den daselbst lehrenden, bedeutenden

Professoren. Im Jahre 1700 kehrte er nach neunjähriger Abwesenheit nach Celle

wieder zurück und wurde 1701 in dem in der Nähe liegenden Kloster Wienhausen

als Pastor angestellt. Von hier berief ihn das Consistorium 1711 als Ober-Stadtprediger

und Probst nach Uelzen, wo er nach drei Jahren auch die Superintendentur erhielt.

Doch der Drang, fremde Länder und Städte zu bereisen und dort Verkehr mit

gelehrten, klugen Männern zu pflegen, erwachte in Bacmeister von neuem und

veranlasste ihn, hierfür einen längeren Urlaub vom Consistorio zu erbitten. Auf

dieser Reise besuchte er die Universitäten Franacker, Leyden und Utrecht. Als

1720 der General-Superintendent der Herzogthümer Bremen und Verden, der Dr. theol.

Johannes Diekmann, gestorben war, bekam L.B. im Jahre 1722 auf Empfehlung seines

Schwagers, des Geheimen Kammerraths Albert Andreas von Ramdohr, dieses hohe Amt,

das er bis 1749 bekleidete. Er entwickelte als General-Superintendent eine sehr

segensreiche, rege Thätigkeit, indem er 200 Candidaten in ihr Amt einführte,

mit 80 Predigern Colloquien abhielt, im Consistorio 205 Studenten der Theologie

prüfte, in 60 Synoden den Vorsitz führte und häufig den Candidaten theologische

Vorlesungen über die biblischen Bücher, besonders die Episteln der Römer und

Hebräer, hielt; L.B. zeichnete sich durch grosse Wohlthätigkeit aus, die er aber

nur da übte, wo er sich von dem Vorhandensein wirklicher Bedürftigkeit und

Würdigkeit überzeugt hatte; auch in seinem Testamente hinterliess er noch Legate

für die Armen. Seinem lebhaften Familiensinn verdanken die Bacmeister die Stiftung

der noch jetzt so segensreich wirkenden Familien-Casse zu Celle, die er, wie

bereits in Theil II, Cap. II, unter ``III. Die Hannoversche Linie'' bemerkt, mit

seinen beiden Brüdern Johann Christian (II) und Arnold am 16. April 1716 zu Celle für

seine und ihre ehelichen Nachkommen gründete. Aus seinem Leben ist eine

Begebenheit erwähnenswerth, die für sein frommes, ernstes Wesen recht bezeichnend

sein dürfte. Einst unternahm er mit seiner zweiten Gattin, Agnese Barbara von

Harling, eine Badereise nach Pyrmont, wo sie erst am späten Abend ankamen und

deswegen in einem nahe vor diesem Orte belegenen Gasthause

vorläufig übernachteten.

In der Nacht wurde B. und seine Frau plötzlich durch Schreien und Wimmern aus

ihrem Schlafe aufgeschreckt, denn Mörder waren in das Wirthshaus

eingedrungen und

beraubten und tödteten die Wirthsleute sowie ihre Gäste! In dieser Schreckensnacht

gelobte Lucas seinem Gotte, dass jeder Sonntag ihres ferneren Lebens ein Buss-

und Bettag für sie sein solle, wenn Er ihn mit seiner Gattin vor diesem Schicksale

gnädig bewahre. Sein Flehen wurde erhört, denn die Bösewichter entdeckten

die beiden in ihrer Dachkammer nicht. Was er in jener Nacht gelobt hatte, hielt

er mit grösster Strenge, obgleich ihm das Fasten bei seinem späteren Siechthume

sehr schwer wurde,

weil er an Gesichtskrebs litt, der so schlimm war, dass B.

während des letzten Lebensjahres sein Haus nicht mehr verlassen konnte. Mit

grosser Hingebung durch seine Gattin gepflegt, endete ein sanfter Tod sein

schweres Leiden am 3. December 1749. -- Lebenslauf Nr. 14

Sources

1 Leichenpredikt EBELL, Heinrich Christoph; Signatur Cm 362
Author: Söhne und Töchter EBELL
Publication: Hannover 13. November 1747
 
2
 
3 ALTES und NEUES aus den Herzogthümern Bremen und Verden, Band 9, 241
Author: PRATJE, Johann Hinrich
Publication: 1777
 

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Lucas BACMEISTER * 1672 Celle + 1748 Stade 65764 LUCAS Christian W. Heermann 2024-01-14

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Title LUCAS
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<p class="MsoNormal">&nbsp;Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, N&Ouml;LDEKE, N&Ouml;LDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gem&auml;&szlig; dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet ver&ouml;ffentlicht.</p> <p class="MsoNormal">Die Ver&ouml;ffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei:&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">1.&nbsp; GEDBAS.genealogy.net</p> <p class="MsoNormal">2.&nbsp;&nbsp; GeneaNet.org und</p> <p class="MsoNormal">3.&nbsp;&nbsp; www.familie-noeldeke.de&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">Die eigentliche Forschung liegt &uuml;berwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese k&ouml;nnen&nbsp; von allen Beteiligten bearbeitet werden.</p> <p class="MsoNormal">Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgef&uuml;hrt werden.&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollst&auml;ndige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden.</p> <p class="MsoNormal"> </p> <p class="MsoNormal">Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen</p>

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