♂ Otto I. GRAF VON SACHSEN (LIUDOLFINGER)
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Otto I. GRAF VON SACHSEN (LIUDOLFINGER) |
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Beruf
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Laienabt von Hersfeld |
902 bis 912 |
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title
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Graf |
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Ereignisse
Art |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Geburt
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etwa 840 |
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Bestattung
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Bad Gandersheim, Niedersachsen nach diesem Ort suchen |
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Tod
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30. November 912 |
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Heirat
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etwa 870 |
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Notizen zu dieser Person
Otto I., der Erlauchte (* vor 866; † 30. November 912) aus dem Adelsgeschlecht der Liudolfinger war von 902 bis 912 Laienabt von Hersfeld. Der jüngere Sohn des Grafen Liudolf wurde als Nachfolger seines 880 inder Normannenschlacht 880 im Kampf gegen die Normannen gefallenen Bruders Brun Haupt der Liudolfinger. Otto war Graf im Eichsfeld sowie (888) im Südthüringgau und ist 908 als Laienabt von Hersfeld bezeugt. In einem Zehntverzeichnis des Klosters Hersfeld ist er schon gegen Ende des 9. Jahrhunderts als „Herzog“ (dux) bezeugt. Selbst König KonradI., ein langjähriger Rivale, bezeichnete ihn im Jahre 913 rückblickendals dux. Fünfzig Jahre später wurde Otto von Widukind von Corvey garals Herzog von ganz Sachsen bezeichnet.[1] Hingegen verweigerten die Karolinger ihm den dux-Titel und würdigten ihn in ihren Urkunden lediglich als herausragenden Grafen. Seine Bedeutung im Machtgefüge des ostfränkischen Reiches zeigt sich darin, dass seine Frau Hadwig aus einer der bedeutendsten Sippen des Reiches stammte und seine Tochter Oda mit einem – wenn auch illegitim geborenen – Mitglied der karolingischen Herrscherfamilie verheiratet wurde. Unter Ludwig dem Kind hatte Otto keine besondere Nähe zum Königshof. Otto trat nur zweimal als Intervenient auf. Im August 902 in Treburin einer Rechtsbestätigung für die Kirche von Halberstadt und am 8. Mai 906 in Holzkirchen in einer Rechtsbestätigung für die Kirche von Freising.[2] Otto der Erlauchte wurde in der Kirche des Stiftes Gandersheim bestattet. Eine Gedenktafel über ihn befindet sich in der Walhalla in Donaustauf.
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