Notizen zu dieser Person
Angegebenes Sterbealter: 75 Jahre (wohl nur grobe Schätzung). Lt. Grundbuch war er wesentlich jünger: sein Alter wird beim Tod seines Vaters Matthäus (um 1613) mit 6 Jahren angegeben (Aufn. 322 im Grundbuch 9), was aber auch nicht stimmen kann, denn nach dem Tod seines Stiefvaters (um 1621) übernimmt er den Hof. Die Altersangaben bei den Waisen im Grundbuch sind öfters nicht richtig; meist ist in den überprüfbaren Fällen ein zu junges Alter angegeben. - Der Hof, den Matthäus 1621 übernahm, war (wenn ich richtig übersetze) niedergebrannt worden; Kriegsvolk hatte seine Mobilien, Vieh und Hausrat weggenommen. Er wurde auf 140 Schock geschätzt, dazu kam der Grundgeldrest, der vom Hof Fol. 106 in Müllerschlag noch zustand (s. Notiz bei seinem Vater) von 7 sß 48 g 4 d, so daß sich die Summe insgesamt auf 147 sß 48 g 4 d belief. Sie stand der Witwe Magdalena (42 sß 57 g 1 d), den zwei Waisen Matthias und Jakob (je 40 sß 57 g 1 d) und der Herrschaft ( 22 sß 57 g 1 d außer dem, was vorher in die Waisentruhe gelegt worden war, als Totenfallabgabe) zu. Matthias hatte ohne seinen Anteil daher 106 sß 51 g 3 d in Raten auszuzahlen. - Matthäus Winkelbauer erscheint als Richter von Schneiderschlag im KB öfters als Trauzeuge, immer Matthäus Winckhl geschrieben. Im Mannschaftsbuch 1657 lautet sein Vorname Matthias; die Namen Matthias und Matthäus wurden oft miteinander verwechselt bzw. wurden gleichgesetzt.