Johann Wolf WEISSBROD

Johann Wolf WEISSBROD

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Wolf WEISSBROD
Beruf Müller, 1669-1679 Oberschultheiß in Wiesloch und Nussloch; Gerichtsverwandter, übernahm 1679 als Vormund der Kinder seines Vetters Anastasius die Obermühle in Hockenheim, die er nach dem Brand wieder aufbaute, Hockenheim 1665-1668 Wirt in Feuden

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1638
Tod etwa 1680 Hockenheim nach diesem Ort suchen
Heirat 12. Februar 1661 Weinheim nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
12. Februar 1661
Weinheim
Anna Katharina BAYER

Notizen zu dieser Person

In den Jahren 1665-1668 war er Wirt in Feudenheim, am 24.07.1669 wird er erstmals als Stadtschultheiß in Wiesloch genannt. 1680 kaufte er nach dem Tode von seinem Onkel Anastasius Weisbrod die Obere Mühle in Hockenheim, die er nach deren Brand wieder aufbaute. Er war auch Pächter der "Heiligen Güter" in Reilingen und Hockenheim. Es liegen verschiedene Schreiben von ihm an die kurpfälzische Regierung in Heidelburg vor. Vom 21.10 1675 wegen des Besoldungskorns des Wieslocher Stadtschreibers, und vom 08.05.1677 wegen der Wieslocher Stadtmühle. Folgendes Ratsprotokoll der Stadt Weinheim vom 08.02.1676 liegt vor. " Dienstag den 8.Febr. 1676 Hr. Hanß Wolff Weißbrodt, Schultheiß zu Wießloch, klagt gegen seinen Bruder Hanß Philip Weißbrodten, hette ihme vor ohngefehr 5 Wochen ein Stück Wingarth vertauscht und 40 fl. herauß geben, nach der Handt aber hette er, Hanß Philipß, sein,Klägers,Schwiegervatter, daß Gelt wieder zu stelen und den getroffenen Tausch wider vernichten wollen. Weilen nun er offentlich und redlich mit ihme gehandelt, auch ganz keine Überforteilung hirin vorgangen, alßbitte er, seinen Bruder anzuhalten, den getroffenen Tausch zu halten. Bekl. Hanß Phil. Weißbrodt gestehet den getroffenen Tausch, weilen aber bey dieser schwehren Zeit ihme mit den Heraußgegebenen 40 fl. nicht gedienet, sondern er höchst gemüßigt würde, den Wingart gar zu verkauffen, alß wolle er nicht verhoffen, daß man ihme zu seinen Schulden zwingen werde, zumahlen er den getroffenen Tausch innerhalb 8 Tagen wider ufgekündet hette. Gestehet,daß er nicht überforteilt, aber auß angeführter höchster Noth, müßte er den Wingart verkauffen, er hette sochermahlen zu thun, weilen die Wehrschaftt noch nicht vorgangen. Kläger replicirt, eß seie ein Tausch und kein Kauff also zwischen iknen, Brüdern, vorgangen und nicht nötig gewesen, zu incinniren. Bescheid : Weilen der zwischen beiden Brüdern getroffene Tausch dem Herkommen und Churpfl. Landrecht geweßen, vorRhat incinnirt werden sollen, solches aber nicht geschehen, also dem Beklagten frey gestanden. von dem Tausch wider abzutreten, alß läßt man es dabey bewenden. " In einem Schriftstück vom 04.09.1671 ist zu entnehmen,daß er damals Schultheiß in Wiesloch, ein Jahr lang auch Schultheißendienst in Nußloch versehen mußte. Als entgelt hierfür bekam er 8 Malter Korn, 25 Malter Hafert sowie 37 Gulden und war verpflichtet. " sich mit zwey Pferdten wohlberitten zu Halten ". Er hat auch im Jahr 1671 an den Hochzeitsfeierlichkeiten des Kronprinzen Carl von der Pfalz in Heidelberg teilgenommen.

Identische Personen

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Datenbank

Titel Martins neu Stand Jan 2017
Beschreibung
Hochgeladen 2020-05-03 14:50:48.0
Einsender user's avatar Patrick Martin
E-Mail 313@gmx.de
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