Notizen zu dieser Person
oo I: "d. 3. Nov. Hanß Rath d. Jacob Rathen dahier ehel. Sohn und Anna Hanß Haitzmanns s. zu Oberwaldach hinderlassneehliche Dochter"
oo II: "Anno 1679. d. 21.8bris, sindt zu Crespach ehelich zusammen geben worden, Hanß Rath, Bürger und Witwer alda undCatharina, Franz Girrbachen, gewesnen Bürgers zu Igelsberg hinderbliebene Witib." (OSB Tumlingen liest statt FranzGirrbach m.E. irrtümlich: Franz Zinsbacher) -
+: "d. 8ten 9bris 1692. ist Hanß Rath ein alter 68jähriger Mann zu Crespach seelig entschlafen, welcher d, 9.ten daraufchristlich beerdigt worden." -
Kirchenstrafen: "ANNO MDCLXXI Dominica VI. Epiphan. - Kirchen Censur zu Crespach - 1. Hans Jerg Reichardt zuUnderWaldach und Hans Raht zu Crespach (d. Mauderlins Hans genandt) wurd berufenen angebracht, daß sie sich, in der
Dom. 5. Post Epiph. zu Nacht von Salzstätten, dem Stoffel Haitzmann u. Jung Jerg Lambart, heimgangen, unzüchtig u.unflätig verhalten sollen haben. Denn der Hans Jerg Reichard habe den Jung Jerg Lambart s.h. permingirt [angepisst], u.ihm sein Kleyd versprützt; der Hans Rath aber habe von seinem eigenen Koth in seine Hand genommen, u. dergestalten solldes Müller Bartlins zu Waldach u. des Lutzen Bauers Sohn auf dem Mönchhof dargeboten u. gegeben, under dem Vorwand, alsob er von ihnen hiermit wolle Abschied nehmen; 2.
.. [Randbemerkung hierzu:] Beyde der Hans Jerg Reichard u. Hans Rathnegiren alles; weilen nun der Jung Jerg Lampart wie auch des Müller Bartlins u. Lutzen Bauers Sohn abwesend waren, hattmans laßen biß auf fernere verkündigung beruhen. Stoffel Haitzmann will auch nichts sonderliches wissen u. gestehen.Unter Punkt 2:
Auf gepflogene Nachfrag hatt sich befunden, daß nicht allein Hans Raht u. Hans Jerg Reichard schuldig, sondern auch daßJung Jerg Lampart den Hans Jerg Reichard zuerst permingirt, ob sie wohl
sich bemänteln wollen, dahero DominicaInvocavit 1671. Von dem Kirchenconvent zur Straff jedem 10 kreuzer dictirt worden --- 30 kr -
Weil Stoffel Heitzmannbey anderen Leuten noch s. ungewaschenes Maul hat ausgestoßen, derjenige, der obiges angebracht habe, seye ein größererNarr, als der es getahn habe, daher ihm auch gleich den anderen zur Strafe erkannt worden --- 10 kr" - "ANNO MDCLXXDominica Quasimodogeniti an beyden Orthen zu Crespach und Thumblingen - 1. Zu Crespach wardt Hans Rath , der MauderlinsHans genannt, angebracht, daß er u. Stoffel Haitzmann zu Waldach am h. Ostertag vor der Predigt, u. ehe sie zum h.Abendmahl gangen Taback miteinander getrunken. Hierüber ist dem Hans Rath seine Grobheit remonstrirt, u. ein PfarrerVerweis gegeben, dem Stoffel Haitzmann aber, weilen er abwesend, solcher vorbehalten worden. - 2. Von Jung JergenLamparters dreyjährigem Kind wurde angebracht, daß es schon schwer Flüch von Donner, Hagel von sich hören laße. Der Ehnides Kindes, Assessor cenventu ecclesiastici, wardt deswegen zu red gestellt, welcher sagdt, daß das Kind solche flüchvon einem gottlosen Hirten, welcher vergangenen Sommer bey ihnen im Haus gewesen, gelernt, er seye aber schonunderschiedliche mahl deswegen gezüchtiget worden u. thue es nicht mehr
"
Anno MDCLXXII Dominica Oculi
Kirchen Censur zu Crespach
1. Der bißherige WinterSchulmeister zu Crespach klagt über Jung Hans Rathen daß derselbige nach der Schul
.angefahren u. zu ihm gesagt: du LotschMaul, was sagstu zum Pfarrer ich hab meinen Bruder 3 Wochen lang nicht zur Schulgeschickt, als er der Schulmeister reponirt: er solle ihn mit Frieden laßen, u. dafür bezahlen, habe derselbige ihn aufsgröbste zur Kirbe geladen, er sey ihm nichts schuldig.
Randbemerkung:
Hans Rath sagt es habe ihn so verdroßen, daß ihn der Schulmeister verklagt habe,
habe er nit alles eben so grobgesagt.
3 Schilling zur Straf gemacht worden