♂ Wenzel KÜBLBECK
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Wenzel KÜBLBECK |
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Beruf
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Inmann (inquilinus) |
1769 |
Mitterberg (Gericht Ernstberg), Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Glasmachergeselle (socius vitrearius) in Hsnr. 2 |
1771 |
Mitterberg (Gericht Ernstberg), Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Inmann und Patterlmacher, arbeitet aber nicht als solcher |
1785 |
Passeken (Paseka), bei Neugebäu, Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Inmann und Patterlmacher |
1793 |
Passeken (Paseka), bei Neugebäu, Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Inmann |
1801 |
Passeken (Paseka), bei Neugebäu, Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Bleiber, Ausnehmer in Nr. 3 |
1810 |
Passeken (Paseka), bei Neugebäu, Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Notizen zu dieser Person
Bei seiner Hochzeit 1768 als "ex Passekenheisern oriundus" bezeichnet, Sohn des Häuslers Matthias Kübelbeck. Trauzeugen: Johann Michael Scherer und Anton Stegbauer. - Weitere Angaben zu ihm nach den Taufeinträgen seiner Enkel und nach den Mannschaftsbüchern der Herrschaft Winterberg. Im Inleutebuch von 1774 wird er als Inmann und Pettlmacher bezeichnet; er stammte also wohl aus einer Glasmacherfamilie (Pettl, Betl = Patterl = Glasperle, für Rosenkränze, Ketten etc.). Er lebt demnach damals beim Bruder Matthias Küblbeck "in deßen dorf"; der folgende Zusatz bezieht sich wohl auf Wenzel, nicht auf Mathias (trotz "welcher"): "Welcher das Bleiben lebenslang mit gnadigster bewilligung bey seinem Vatter haben solte, samt dem was in dem heürathskontract Welcher bey dem Gericht rescribirt wird mit begriffen ist". Im Inleutebuch Nr. 250 aus dem Jahr 1785 heißt es zu ihm, daß er Inmann sei und "Betlmacher, arbeit nicht". Lt. Zusatzvermerk hat er sich in diesem Jahr "gelest", vielleicht von der Robotpflicht. Lt. Inleutebuch von 1804 war er krumm und arm. - Im Traubuch von Neugebäu tritt er unter dem Dorf Passeken 1801 als Trauzeuge auf; er ist Inmann. Bei der Hochzeit zweier Töchter 1810 und 1811 wird er als Bleiber bzw. Ausnehmer bezeichnet; er lebt in Nr. 3.
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