Johannes SKAKAL

Johannes SKAKAL

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johannes SKAKAL
Beruf Bauer auf dem Hof Grundbuchnr. "Fol. 34" 1597 Repeschin, Böhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1575 Sedlmin (Sedlmín), Böhmen nach diesem Ort suchen
Tod etwa 1620 Repeschin, Böhmen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Maria Anna

Notizen zu dieser Person

Lt. Grundbuch Nr. 9, Gericht Obersablat I, Dorf Repeschin, Hof "Fol. 34" (Aufn. 95) kaufte Johannes Skakal "s Sedlmyna" am Freitag nach St. Galli 1597 den Hof "Fol. 34" in Repeschin für 145 Schock von dem verschuldeten Peter Tkadlecz. Aus dem Grundbuch Nr. 10, Gericht Obersablat II, Dorf Sedlmin, Hof "43", Aufn. 153 ff., ergibt sich, daß er ein Sohn des Sedlminer Bauern Johannes Skakal war (Aufn. 154): ihm stehen als "Jan syrotek" 15 sß 10 g 3 1/2 d vom Erbe des verstorbenen Johannes zu; außerdem hatte der verstorbene Johannes bei "Janowi Synu do Repessyna" noch 1 sß 30 g Schulden. Beides mußte vom Bruder Georg, der den Hof des verstorbenen Vaters in Sedlmin übernahm, nach und nach an Johannes Skakal ausgezahlt werden. 1604 bezahlte Georg dem "Janowj z Riepessina" die 1 sß 30 g Schulden, ab 1607 ratenweise den Erbanteil. 1609 wird Jan dabei als sein Bruder bezeichnet; 1613 wird wieder Repeschin als Wohnort des Jan genannt. - Johannes Skakal selbst zahlt ab 1598 in Raten den Kaufpreis (Grundgeld) für seinen Hof in Repeschin an den Verkäufer Peter Tkadlecz ab. 1608 wird er dabei Jan Tkadlecz genannt = Hofname. Ab 1614 zahlt er das Grundgeld nicht mehr an Peter Tkadlecz, sondern an einen Steffl von Oberschlag (Erbe oder Käufer der Ansprüche Peters). Am 20.4.1618 hat er alles abbezahlt. Nach seinem wohl um 1620 erfolgten Tod wurde der Hof, dessen Wert ohne Vieh auf 120 Schock, mit Vieh (2 Stiere zu zusammen 40 sß, 1 Kuh 10 sß, 1 Kalbin 1 sß, Hausrat 3 sß) auf 173 Schock geschätzt wurde, an seinen ältesten Sohn Bartholomäus übergeben (Bartoss Starzssy Sirotek). Die Übergabebedingungen wurden in einer Verhandlung am Donnerstag nach Sankt [... duss?...] 1621 in Drslawitz festgelegt. Erbberechtigt waren die Witwe Maria Anna und die Waisen Anna, Margaretha, Magdalena, Katharina, Sebastian, Bartholomäus, Matthias, Dorothea und Elisabeth. Die Summe wurde in 10 Teile zu je 17 sß 18 g aufgeteilt. Bei Matthias wird in einer späteren Notiz hinzugefügt, daß sein Erbe als Totenfall an die Herrschaft geht. Dies geschah erst nach 1628, wo Matthias noch 1 sß Ratenzahlung erhielt; ab 1633 geht der Rest seines Erbanteils an die Herrschaft, und zwar nicht, weil er gestorben wäre, sondern weil er ihn verwirkt hatte (1633 Po Matiegowi Syrotku genz z Kurwau vssel: nach dem Waisen Matthias, welcher mit einer Hure zu Fall gekommen ist); 1637 po Heizlowi zmrhanem: nach dem entehrten Heisl).

Datenbank

Titel Sippl
Beschreibung
Böhmerwald (Pfr. Sablat und Umgebung); wird noch ergänzt. Waisenbuch der Herrschaft Winterberg 1656 enthält im vorderen Teil das Waisenbuch von 1650, WB von 1655 im hinteren Teil (ab Aufnahme 58) das WB von 1657.

Hochgeladen 2019-08-13 16:18:00.0
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