♂ Andreas SCHNEIDER
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Andreas SCHNEIDER |
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Notizen zu dieser Person
1642 zahlt er noch eine Rate von der Hofübernahme ab; 1643-ca. 1648 kriegsbedingte Lücke im Grundbuch; am 27.4.1650 zahlt seine Witwe Christina weiter ab. Lt. Eintrag vom 24.3.1651 ist Andreas verstorben und hat (die Zahlung seiner Witwe 1650 abgerechnet) noch 105 sß 52 g auszuzahlen. Der Hof samt Äckern und Wiesmahden und anderen Zugehörungen wird auf 150 sß geschätzt, der Hausrat auf 2 sß, 2 Öchslein (Oxel) auf 15 sß, 2 Kühe auf 10 sß, der Stadel samt darin befundenem Getreide auf 3 sß und 2 Hennen auf 12 g = 180 sß 12 g. Hiervon gebührt sich abzurichten: erstlich "obiges Altes Grundgeldt" von 105 sß 52 g; bleiben 74 sß 20 g Rest auf die Teilung. "Darzue ist Christina die Wittib allein" - demnach hatten sie und Andreas keine erbberechtigten Kinder. Die Witwe Christina nimmt den Hof in dieser Schätzung am 24.3.1651 an und zahlt dem verheirateten Waisen Georg 5 sß, dem Matthias 1 sß und der Katharina vor ihrem Absterben 2 sß 34 g 2 d; dann läßt sie sich außerdem ihren eigenen Erbteil 74 sß 20 g ausschreiben. Den Rest von 97 sß 17 g 5 d soll sie, anfangend Georgi 1652, in jährlichen Raten zu 6 sß auszahlen.
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