Carl Heinrich KYPKE

Carl Heinrich KYPKE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Carl Heinrich KYPKE
Beruf Kgl. Justizrat Stolp i. Pommern Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen
Religionszugehörigkeit EV.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 8. April 1768 Neustettin Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen
Taufe 13. April 1768 Neustettin Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen
Tod 12. Mai 1843 Stolp i. Pommern Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen
Testament 14. Mai 1838 Stolp i. Pommern Information über diesen Ort im GOV nach diesem Ort suchen
Ereignis

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Johanna Luise ANDRAE

Quellenangaben

1 Kurze Chronik der Familie Kypke, entworfen von Heinrich Kypke, Pastor em. 1900 zu Schreiberhau II i. R.,, Seite.20
 Ergänzung durch Hans Kießling, Detmold 1990
2 SipBuKypke011 - Sippenbuch Kypke
 Kurze Chronik der Familie Kypke Pastor Heinrich Kypke, 1900, 1904 ------------------------------------------------------- 21. Carl Heinrich K., Königl. Justizrath in Stolp, geb. 8. 4. 1768, + 12. 5. 1843. Das Kirchenbuch von Neustettin bezeugt von ihm: "Anno 1768 d. 8. April ist dem Präpositus Kypcken von seiner Eheliebsten Eva Rosina Teufeln ein Sohn geboren und d. 13. dito getaufet worden, welcher den Namen Carl Heinrich bekommen. Taufzeugen sind gewesen 1. Herr Burgrichter Johann Boeck, 2. Herr Accessor Rosenthal, 3. Herr Burgrichter Lorentz, 4. Frau Hinvigetta Stoeckmann verehel. Krüger, 5. die Rahmeln und 6. Barbara Dorothea Krüger vereh. Krügern." Er besuchte das Neustettiner Gymnasium und studierte darnach die Rechte. Er kam als Assessor an das Stolper Gericht, welches damals nur aus einem Direktor und zwei Assessoren bestand. Wegen seiner Tüchtigkeit wurde sein Rat in der Stadt und von der Landbevölkerung viel begehrt. Seine äußere Erscheinung war vornehm; er war ein schöner Mann und in Gesellschaft sehr beliebt. Später wurde er zum Kreis-Justizrat ernannt. Seine Ehe mit Johanna Luise geb. Andrae blieb kinderlos. In seinem Testamente d. d. Stolp 14. Mai 1838, dessen Wortlaut in einem Anhange mitgeteilt werden wird, setzte er 1. seinen Bruder, den pensionierten Justiz-Amtmann Friedrich Ewald August K. zu Treptow a. T. 2. seine Nichte, die verwitwete Frau Regierungsrat Laar, geb. Auguste Kype in Berlin, Tochter seines verstorbenen ältesten Bruders und 3. seinen Schwestersohn Professor Dr. Julius Mützel an dem Kgl. Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin ein. Er verpflichtete aber seine Erben, aus seinem Nachlass die nachfolgenden Vermächtnisse auszuzahlen: a. an seine Nichte Agnes Kypke, Tochter seines vorgenannten Bruders Fr. E. A. Kypke aus I. Ehe, in Bromberg wohnhaft, 1300 Thaler, b. an die Stadtarmen-Kasse zu Stolp 200 Thaler, deren Zinsen alljährlich an die Armen zu verteilen, c. an das Königl. Gymnasium zu Neustettin gleichfalls 200 Thaler, deren Zinsen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Gymnasiasten zu verwenden, d. an seine Wirtin Charlotte Heise 300 Thaler und mehrere Wirtschaftssachen und e. an seine sonstigen Dienstleute, außer dem Lohn des laufenden Vierteljahres, den Lohn für ein ganzes Jahr, wenn er auch nur monatlich festgesetzt worden. Zu seinem Testamentsvollstrecker setzte er den Schwestersohn seiner sel. Frau, den Kaufmann Heinrich David Seyffert in Stolp ein, für dessen Bemühungen er eine Vergütung von 300 Thalern festsetzte. So erwies er sich gegen seine Verwandten wohlgesinnt und gegen seine Untergebenen und gegen Arme und Notleidende überaus mildtätig. Der Königl. Kreis-Justizrath Carl Heinrich K. starb zu Stolp am 12. Mai 1843, 76 Jahre 1 Monat 4 Tage alt.
3 SipBuKypke043 - Sippenbuch Kypke
 Kurze Chronik der Familie Kypke Pastor Heinrich Kypke, 1900, 1904 ------------------------------------------------------- Testament des Königl. Justizrats Carl Heinrich Kypke zu Stolp, Pomm. d. d. 14. Mai 1838 ------------- Auf den Fall meines Ablebens verordne ich hierdurch Folgendes: Zuvörderst ist von meinem Nachlaß die Summe von 7000 Thlr. d. i. siebentausend Thaler, wovon mir, nach dem mit meiner verstorbenen Ehegattin Johanna Luise geb. Andrae vom 6. October 1815 errichteten wechselseitigen Willen, nur der Genießbrauch zustand, und welche den substituirten Erben, den Geschwistern Seyffert und deren Nachkommen, nach Inhalt des gedachten Testaments und des Kodizills meiner genannten Ehegattin vom 10. Januar 1831 auszuantworten ist, abzusondern. Sodann setze ich zu meinen Erben ein: 1. meinen vollbürtigen Bruder, den jetzt pensionierten Justiz-Amtmann Friedrich Ewald August Kypke zu Treptow a. T., und wenn er vor mir verstorben wäre, seine sämtlichen eheleiblichen Kinder und resp. Enkel von etwa verstorbenen Kindern, 2. die Tochter meines verstorbenen ältesten Bruders, die Auguste Kypke, jetzt Witwe des Regierungsrats Laar, zu Berlin wohnhaft, oder wenn sie verstorben wäre, deren eheliche Kinder und Nachkommen, und 3. meinen Schwestersohn, den Doctor Julius Mützel, jetzt Professor an dem Königlichen Joachimthalschen Gymnasium in Berlin, oder wenn er verstorben wäre, dessen eheliche Nachkommenschaft; - dergestalt, daß jede Linie den dritten Teil meines Nachlasses erhält. Ich verpflichte sie aber, nachstehende Vermächtnisse aus denselben zu zahlen und zu erabfolgen: a. an das Fräulein Agnes Kypke, Tochter meines vorgenannten Bruders und Erben F. E. A. Kypke aus erster Ehe, jetzt in Bromberg wohnhaft, 1300 Thlr., d. i. Eintausend dreihundert Thaler Courant, mit der Einschränkung, daß sie, so lange sie unverheiratet ist, nur die Zinsen davon zu genießen hat. Wird sie verheiratet, so hört die Einschränkung auf, und sie erhält das volle Eigentum. Stirbt sie vor ihrem Vater in unverheiratetem Stande, so will ich ihr diesen in das Legat substituiert haben, und es fällt ihm solches allein eigentlich zu. Ueberlebt sie ihn, so muß sie dies Vermächtnis bei Teilung seines Nachlasses einwerfen und sich solches auf das ihr daraus gebührende Erbteil anrechnen lassen. Es hört dann auch obige Einschränkung auf; und sie erhält das Vermögen zum freien Eigentum. Erreicht ihr Erbteil die Höhe des Vermächtnisses nicht, so soll sie doch nicht verpflichtet sein, irgend etwas herauszuzahlen. Stürbe ihr Vater vor mir und sie würde meine substituierte Miterbin, so fällt das Legat fort, und sie hat sich mit dem Erbteil aus meinem Nachlasse zu begnügen; b. an die Stadtarmen-Kasse zu Stolp die Summe von 200 Thlr., d. i. Zweihundert Thaler Courant, mit der Bedingung, daß solche pupillarisch capitalisiert und nur die Zinsen für die Stadtarmen verwandt werden; c. an das Königliche Gymnasium zu Neustettin die Summe von 200 Thlr., d. i. Zweihundert Thaler Courant. Solche werden zinsbar pupillarisch bestätigt und die Zinsen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Gymnasiasten alljährlich verwandt. Die Conferierung geschieht durch das Curatorium. Sollte das Gymnasium über kurz oder lang aufgehoben oder verlegt werden, so fällt dies Capital dem Schulfonds der Stadt Neustettin zu und wird einem Wohllöblichen Magistrat daselbst ausgehändigt, dem mit dem Schulvorstande ich dann die gute und zweckmäßige Verwendung der Zinsen zum Besten armer Schulkinder anheimstelle; d. an meine Wirtin Charlotte Heise, falls sie bei meinem Ableben noch in meinem Dienst ist, die Summe von 300 Thlr., d. i. Dreihundert Thaler Courant, e. an meine sonstigen Dienstleute, außer dem Lohn des laufenden Quartals, den Lohn für ein ganzes Jahr, wenn er auch nur monatlich festgesetzt worden. Zum Testaments-Exekutor ernenne ich den Schwestersohn meiner seligen Frau, den Kaufmann Herrn Heinrich David Seyffert hierselbst, mit der Macht, die zu meinem Nachlaß gehörigen Capitalien, Zinsen und ausstehenden Forderungen einzuziehen, darüber zu quittieren, Löschungs-Consense zu erteilen, jura cessa zu geben, Mobilien und Grundstücke aus freier Hand oder meistbietend zu versilbern, die deshalb erforderlichen Verträge abzuschließen, die Verkaufsbedingungen anzugeben, im Wege der Subhastation sich über den Zuschlag zu erklären, die Übergabe zu verrichten, in die Berichtigung des Besitztitels zu willigen, die Kaufgelder zu erheben und darüber zu quittieren, die Nachlaßschulden und Legate zu berichtigen und die freie Nachlaßmasse unter die Erben zu verteilen und auszukehren, überhaupt alles zu thun, was zur Nachlaßregulierung erforderlich ist, selbst wenn dazu nach sonst eine Spezial-Vollmacht erforderlich wäre, mithin auch Prozesse jeder Art zu führen, und die Gerechtsame des Nachlasses und meiner Erben darin wahrzunehmen und selbige zu vertreten. Sollten sich unter meinen Erben auch Minorenne befinden, so untersage ich doch jede obervormundschaftliche Einmischung in die Nachlaßregulierung, und es soll überall keiner obervormundschaftlichen Autorisation für den Testaments-Exekutor bedürfen. Endlich untersage ich auch die gerichtliche Versiegelung meines Nachlasses, und es soll bloß von dem Testaments-Exekutor abhangen, welche Sicherheitsmaßregeln er treffen will. Für seine Bemühungen bestimme ich ihm hierdurch eine Vergütung von 300 Thlr., d. i. Dreihundert Thaler, und ersuche ihn, solche in allen Fällen als ein Andenken von mir gütigst anzunehmen. Außerdem müssen ihm alle baren Auslagen erstattet werden. Ein Mehreres will ich jetzt nicht verordnen; ich behalte mir aber das Recht vor, auch außergerichtliche Zusätze und Abänderungen diesem letzten Willen zu machen, und soll eine jede dergleichen Verfügung, welche sich von meiner Hand, Unterschrift und Siegel in meinem Nachlaß vorfinden sollte, eben so gültig sein, als wenn sie in diesem gerichtlich niedergelegten Testament enthalten wäre. Dies ist mein freier, wohlüberlegter letzter Wille, zu dessen errichtung ich so wenig gezwungen als überredet worden; ich will daher auch, daß solcher überall in Erfüllung gehe und, wenn nicht als Testament doch als Kodizill, Schenkung von Todeswegen oder auf jede andere Art rechtsbeständig und gültig sei. Zur Urkunde alles dessen ist solcher von mir eigenhändig ge- und am Schlusse unterschrieben, auch mein Pettschaft der Unterschrift beigefügt worden. So geschehen zu Stolp den 14. Mai 1838. (l. S.) Carl Heinrich Kypke ----------------- Zweiter Nachtrag zu meinem am 14. Mai 1838 gerichtlich niedergelegten Testamente. Aus bewegenden Ursachen bestimme ich meiner Wirtin Charlotte Heise annoch nachbenanntes Vermächtnis: 1. das Bett, worin sie schläft, nebst doppelten Bezügen, Laken und Bettstelle, 2. das rote Kleiderspind, die kleine Kommode und die blau angestrichene, mit Eisen beschlagene eiserne Kiste, 3. ein halbes Dutzend Stühle von buchen Holz mit Kissen, 4. den rot angestrichenen Klapptisch, 5. die kleine Eckschenke, 6. einen Wandspiegel, 7. sämtliches Küchengeschirr an Kessel, Fayance und irdenem Zeug, oder wie es sonst Namen hat, welches im gewöhnlichen und täglichen Gebrauch gewesen ist. Betten und Leinenzeug, welches sie sich für ihr Geld angeschafft hat, und als ihr Eigentum von ihr angegeben wird, soll von meinen Erben nicht beansprucht, sondern ihr ohne weiteren Beweis überlassen werden. Dies ist mein freier Wille, der so gültig sein soll, als wenn er in dem gedachten Testamente enthalten wäre. Zur Urkund dessen habe ich ihn eigenhändig ge- und unterschrieben, auch untersiegelt. Stolp den 1. August 1838. (L. S.) Carl Heinrich Kypke. ------------------------- Verhandelt Stolp den 24. Mai 1843. In der Kypkeschen Testamentssache steht auf heute Publikations-Termin an. Es erschienen in demselben: 1. Der Kaufmann Herr Heinrich David Seyffert und 2. Der Herr Justiz-Commissarius Henckel, als Mandator der unbekannten und abwesenden Interessenten. Den Herren Interessenten, welche von Person bekannt und dispositionsfähig sind, wurde das gestern aus dem Deposito herausgegebene Testament des Kreis-Justizrats Carl heinrich Kypke, welches mit seinem Privat-Pettschaft einmal, mit dem Gerichtssiegel aber viermal verschlossen und mit folgenden Ueberschriften: Hierin mein letzter Wille. Gemäß demselben habe ich die Versiegelung meines Nachlasses verbeten, da ich ihn der Obhut meines Testaments-Exekutors, der hier anwesend und von mir mit Legitimation versehen ist, anvertraue. Stolp, den 14. Mai 1838. Carl Heinrich Kypke. Den unterzeichneten Gerichtsdeputierten verschlossen übergeben. Stolp, den 14. Mai 1838. Bandow, v. Bülow, Land- und Stadtgerichts-Assessor O. L. G. Auscultator. versehen ist, vorgezeigt. Sie erkannten die Siegel als unverletzt an und recognoscierten nach erfolgter Erbrechung derselben auch die Hand- und Unterschrift für die des Testators. Das Testament wurde hierauf durch Vorlesung publiciert und, da darin die Befugnis vorbehalten ist, Nachträge zu demselben zu machen, so wurde daraus Veranlassung genommen, darnach zu fragen, ob sich dergleichen in dem Nachlasse des Testators vorgefunden hätten ? Der Herr Kaufmann Seyffert überreichte hierauf mit dem dazugehörigen Stempel vom 15. Sgr. eine Schrift vom 1. August 1838, welche bezeichnet ist: Zweiter Nachtrag zu meinem qm 14. Mai 1838 gerichtlich niedergelegten Testament. und versicherte, daß sich ein Mehreres und namentlich ein "Erster Nachtrag" unter den Papieren des Verstorbene bisher nicht habe auffinden lassen. Die Herren Comparenten erkannten übrigens an, daß der überreichte zweite Nachtrag von dem Kreis-Justizrat Kypke eigenhändig ge- und unterschrieben und mit seinem Pettschaft untersiegelt sei. Der Nachtrag wurde sodann gleichfalls durch Vorlesung publiciert und hat schließlich jeder der Herren Comparenten die Erteilung einer Ausfertigung der publicierten letztwilligen Dispositionen in Antrag gebracht. v. g. u. Heinrich David Seyffert. Johann Albert Henckel. a. u. s. Knauff. Bartelt
4 Taufbuch Neustettin 1768
 Anno 1768 d. 8. April ist dem Präpositus Kypcken von seiner Eheliebsten Eva Rosina Teufeln ein Sohn geboren und d. 13. dito getaufet worden, welcher den Namen Carl Heinrich bekommen. Taufzeugen sind gewesen 1. Herr Burgrichter Johann Boeck, 2. Herr Accessor Rosenthal, 3. Herr Burgrichter Lorentz, 4. Frau Hinvigetta Stoeckmann verehel. Krüger, 5. die Rahmeln und 6. Barbara Dorothea Krüger vereh. Krügern.
5 Notiz: unverheiratet verstorben
 unverheiratet verstorben

Datenbank

Titel Gesamtfamilie Dörry, Doerry, Dörrien samt Nebenlinien und etlichen Mütterlinien und Namensvarianten.
Beschreibung Enthält u.a. folgende Geschlechterfolgen:
Geschlecht Dörry mit Namensvarianten und etlicher Mütterlinien, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienmitglieder);
Geschlecht Dörrien mit Namensvarianten, Quellen: Die Dörriens, 1910;
Genealogien Hildesheimer Ratsgeschlechter, 1988;
Roth's Leichenpredigten;
Geschlecht Kypke mit Namensvarianten, Quellen: Kurze Geschichte der Familie Kypke,1904;
verschiedene Pfarrerbücher;
Geschlecht Tappe(n) mit Namensvarianten, Quellen: Tappen'sches Familienbuch, 1888;
Geschlecht Malsy mit Namensvarianten, Quellen: eigene Forschungen (inkl. verschiedener Familienangehörigen);
Hochgeladen 2024-02-25 10:27:21.0
Einsender user's avatar Rainer Dörry
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