Notizen zu dieser Person
Schmied
#2616
Name Johann Christian Brockmann
Ereignistyp Death
Ereignisdatum 10 May 1881
Ereignisort Krempe, Steinburg, Schleswig-Holstein, Germany
Geschlecht Male
Alter 76
Geburtsjahr (geschätzt) 1805
Name des Vaters Jürgen Christian Brockmann
Name der Mutter Anna Stellings
Name des Ehepartners Abel Margaretha Schnoor
Geschlecht des Ehepartners Female
Digitale Ordnernummer 100971617
Aufnahmenummer 00046
Name: Johann Christian Brockman
Gender: männlich (Male)
Event Type: Taufe (Baptism)
Birth Date: 15 Sep 1804
Baptism Date: 19 Sep 1804
Baptism Place: Krummendeich, Hannover, Preußen (Germany)
Father: Jürgen Christian Brockman
Mother: Anna Stellings
Legitimacy: Ehelich
Parish as it Appears: Krummendeich
Page Number: 91
Custodian: Niedersächsisches Landesarchiv, Standesort Stade
Entscheidungen der Holsteinischen Oberdicasterien.
Schleswig-Holsteinische Anzeigen
Von Schleswig-Holstein (Germany). Ministerium der Justiz
http://books.google.com/books?id=NKkOAAAAYAAJ&pg=PA365&dq=Brockmann++Schleswig-Holsteinische+Anzeigen&hl=de&ei=STEeTOuiBp6iOJzO3aEM&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CDIQ6AEwAA#v=onepage&q=Brockmann%20%20Schleswig-Holsteinische%20Anzeigen&f=false
19 nov 1838
Zur Verwarnung gegen den Meineid durch einen
Geistlichen bedarf es besonderer Gründe.
In Snpplicationssachen des Bürgers und Schmie: demeisters Christian Brockmann in Crempe, Beklag? ten und Supplikanten, wider den Rathsverwandten und Kaufmann tho Aspern daselbst, Kläger und Supplicaten, in puncto 282 A S /? v. Cour.,
hat Kläger gegen den Beklagten beim Cremper Magistrat für gelieferte Eisenwaaren 182 A 9 /S v°. Cour, eingeklagt und ist, nachdem Beklagter hinsichtlich zweier Pöste die Richtigkeit der Rechnung in Abrede gestellt, indem er ein Bund Strohfeile nicht empfangen uttd einen andern Posten von 8 P. für
3zSlliges Quadrat-Eisen bezahlt zu haben behauptet hat, nach stattgehabter Verhandlung vom Cremper Magistrate unterm I6ten November v. I. dem Kläger der Beweis, daß Beklagter ihm für das streitige Bund Strohfeile die libellirten 12 /? Cour, schuldige, dem Beklagten aber der Beweis auferlegt, daß er dem Kläger die libellirten, in der Conrocourant aufgeführten 8 A Cour, für die ihm gelieferten 16 V 8zölliges Quadrat-Eisen wirklich bezahlt habe. Beide Theile haben die auferlegten Beweise durch Eideszuschiebung angetreten, der Beklagte hat den ihm deseritten Eid acceptirt, Kläger jedoch den ihm zugeschobenen Eid referirt und demnächst seinen Antrag bei dem Cremper Magistrat dahin gestellt, daß zur Verwarnung vor dem Meineide der Pastor Tamsen adhibirt werden möge, worauf vom Cremper Magistrate mittelst Decrets vom Asten Februar d. I. ein Termin zur Eidesleistung mit dem Bemerken angesetzt ist, daß in Betreff der gesetzlichen Verwarnung vor dem Meineide das Erforderliche ^sr relzuisitoiislez an den Pastor Tamsen wahrgenommen worden.