♂ Hans Jacob SOETERN
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Hans Jacob SOETERN |
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Beruf
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Leinenweber; Bauer; Gerichtsschöffe; Kirchenschöffe |
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Religionszugehörigkeit
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rk |
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Notizen zu dieser Person
Geburt:
Taufe:
Heirat:
Tod:
Bemerkungen: SOETERN/SÖTERN/SETER
Im Einnahmebuch der kriechingischen Rentkammer des Jahres 1666 ist vermerkt: "Hans Jacob von Sötern zahlt 6 Franken Einzugsgeld."
Im ersten Saarwellinger Bannbuch vom 17.05.1686 steht:
"Sötern besitzt 111 Morgen Ackerland und 51 Fuder Wiesen"
(eine sehr große Landfläche, die nur ein Hofbauer mit Knechten und Mägden bearbeiten kann)
Herr Michael Stresser, Amtsverwalter zu Wellingen, und mit ihm Adam Dell und Hans Jacob Sether, beide Gerichtsschöffen; Hans Michael MUller, Meier von Wellingen,
und Hans Adam Hartmann, alles Einwohner zu Wellingen in der kriechingischen Herrschaft, bekennen mit Vollmacht der ganzen Gemeinde, daß ihnen Herr Jacob Baudault,
Gerichtsschöffe zu Ludweiler, auf ihr Ansuchen in ihrer Notlage 75 Taler geliehen hat. Sie wollen diese Hauptsumme mit jährlich 5 Prozent verzinsen. Zur Sicherheit
wollen alle fünf, alle für einen und einer für alle, sich zu Bürgen und Zahlern einsetzen lassen. Nach Aufkündigung des Kapitals kann sich Baudault an ihnen und
ihrer Habe bedienen. [L124a]
Quellenangaben
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B003a/881
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2 |
B003a/881
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3 |
L124a
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